This is a digital copy of a book that was preserved for generations on library shelves before it was carefully scanned by Google as part of a project to make the world's books discoverable online.
It has survived long enough for the Copyright to expire and the book to enter the public domain. A public domain book is one that was never subject to Copyright or whose legal Copyright term has expired. Whether a book is in the public domain may vary country to country. Public domain books are our gateways to the past, representing a wealth of history, culture and knowledge that 's often difficult to discover.
Marks, notations and other marginalia present in the original volume will appear in this file - a reminder of this book's long journey from the publisher to a library and finally to you.
Usage guidelines
Google is proud to partner with libraries to digitize public domain materials and make them widely accessible. Public domain books belong to the public and we are merely their custodians. Nevertheless, this work is expensive, so in order to keep providing this resource, we have taken Steps to prevent abuse by commercial parties, including placing technical restrictions on automated querying.
We also ask that you:
+ Make non-commercial use of the file s We designed Google Book Search for use by individuals, and we request that you use these files for personal, non-commercial purposes.
+ Refrain from automated querying Do not send automated queries of any sort to Google's System: If you are conducting research on machine translation, optical character recognition or other areas where access to a large amount of text is helpful, please contact us. We encourage the use of public domain materials for these purposes and may be able to help.
+ Maintain attribution The Google "watermark" you see on each file is essential for informing people about this project and helping them find additional materials through Google Book Search. Please do not remove it.
+ Keep it legal Whatever your use, remember that you are responsible for ensuring that what you are doing is legal. Do not assume that just because we believe a book is in the public domain for users in the United States, that the work is also in the public domain for users in other countries. Whether a book is still in Copyright varies from country to country, and we can't off er guidance on whether any specific use of any specific book is allowed. Please do not assume that a book's appearance in Google Book Search means it can be used in any manner any where in the world. Copyright infringement liability can be quite severe.
About Google Book Search
Google's mission is to organize the world's Information and to make it universally accessible and useful. Google Book Search helps readers discover the world's books white helping authors and publishers reach new audiences. You can search through the füll text of this book on the web
at|http : //books . google . com/
I /
pigitized by VjOOQIC
V
Digitized by VjOOQIC
^
Digitizedby Google
Digitized by VjOOQIC
Digitized by VjOOQIC
Kaspars von Nostitz
Hanshaltongskch des Flrstenthnms Preossen.
1578.
Ein Quellenbeitrag zur politiseheo und Wirthsehaftsgesehiehte Altpreossens.
Im Auftrage des Vereins fOi die SescMohte von Ost- und Westpreussen
herausgegeben
von
1",'-
Karl Lohxneyer.
LEIPZIG
VERLAG VON DUNCKEB 4 HUMBLOT- . 1893.
/ DigitizedbyVjOOQlC'
-n
1 A.L t.-
253734A
ASIDH. LEMOX AND
TlLOüN F0Ui^iDATiONS
R 19"20 L
Digitized by
Vor^w^ort.
Als ich vor vier Jahren, im Sommer 1889, Über einige Ereignisse aus der Geschichte unseres Herzogs Albrecht im Königlichen Geheimen Staatsarchiv zu Berlin Nachforschun- gen anstellen durfte, wurde mir auch eine in zwei gleich- ^ zeitigen Exemplaren vorhandene handschriftliche Arbeit aus ?" der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts vorgelegt, deren In- ^ halt bereits seit längerer Zeit den dortigen Herren Beamten als bedeutsam angefallen war. Da auch mir bei weiterer '^ Einsicht die Beantwortung der Frage, ob diese einzigartig i erscheinende, die wirthschaftliche und politische Entwickelung fQ unseres engem Vaterlandes treflflich beleuchtende Quelle ^ eines Abdrucks und weiterer Verbreitung würdig wäre, nicht ^ zweifelhaft erschien, so brachte ich zunächst einige Abschnitte ^ daraus in der Altpreussischen Monatsschrift desselben Jahres t (Band XXVI S. 571—582) als eine Probe zum Abdruck. ß Ich hatte bald die Gtenugthuung meine Auffassung von dem *>* verehrten Vorstande des Vereins für die Geschichtevon Ost- ^ und Westpreussen angenommen und getheilt zu sehen und ^ wurde von ihm mit der Bearbeitung und Herausgabe meines
Fundes betraut. ^ Da ich mich in der folgenden Einleitung sowol über
/^ Beschaffenheit, Inhalt und Entstehung des Haushaltungs-
Digitized by VjOOQIC
IV Vorwort.
buches wie auch über die von mir bei der Herausgabe und bei der sonstigen Bearbeitung befolgten Grundsätze hoffentUcb zur Genüge ausgesprochen habe, so liegt mir an dieser Stelle nur noch ob mich der angenehmen Pflicht des Dankes gegen alle diejenigen zu entledigen, die mir bei der Arbeit ihre freund- liche Hülfe und Unterstützung haben zu Theil werden lassen. In erster Seihe stehen da die sämmtlichen Herren Beamten des hiesigen Königlichen Staatsarchivs und von der hiesi- gen Königlichen und Üniversitäts-Bibliothek ins Besondere Herr Bibliothekar Dr. Eud. Eeicke, ohne dessen unerschöpf- liches Wissen ein eingehendes Arbeiten in unserer Provin- zialgeschichte kaum denkbar erscheint. Bei dem Grossher- zoglichen Geheimen und Hauptarchiv zu Schwerin hatte ich mich bei meiner Anwesenheit und habe mich bis auf den heutigen Tag der unermüdlichen Liebenswürdigkeit des Herrn Archivars Dr. E. Sass zu erfreuen. Beim Königlichen Geheimen Staatsarchiv zu Berlin endlich hat mir neben anderen Herren zumeist Herr Archivar Dr. Meinardus seine freundliche Unterstützung geliehen. In sprachlicher und lexikalischer Hinsicht habe ich von Herrn Professor Dr. 0. Erdmann in Kiel schätzenswerthe Winke erhalten. Allen diesen Herren sei an dieser Stelle verbindlicher und auf- richtiger Dank abgestattet! Andere, gelegentliche Beihülfen sind an den betreffenden Stellen mit gebürendem Dank er- wähnt.
Königsberg Pr., im April 1893.
Karl Lohmeyer.
Digitized by VjOOQIC
Verzeichniss abgekürzt angeführter Bücher.
Aeta Bor.x Acta Borossica. 3 Bände. 1730—1732.
AM8.: Altprenfiische Monatsschrift. Herausgegeben von Reicke nnd Wiehert. 29 Bände. Seit 1864.
Baciko: y. Baczko, Yersnch einer Oeschichte nnd Beschreibung Kö- nigsbergs. 2. Aufl. 1804.
Benecke 9 Teiehwirtsehaft: Benecke, Teichwirtschaft. Praktische Anleitung zur Anlage von Teichen und deren Nutzung durch Fisch- und Krebszucht. 2. Aufl. 1889.
Bock: (F. S. Bock,) Leben und Thaten des . . . Herrn Albrecht . . Herzoges in Preußen. 1760.
Brl. Pr.: Brleutertes Preußen. 5 Bände. 1724—1726, 1728, 1742.
Faben Faber, die Haupt- und Residenz-Stadt Königsberg in Preußen. Das Merkwürdigste aus der Geschichte u. s. w. der Stadt. 1840.
Frischbier: Frischbier, Preußisches Wörterbuch. Ost- und west- preußische ProTinziah'smen in alphabetischer Folge. 2 Bände. 1882 u. 1883.
eaUaadi: Gallandi, Königsberger Stadtgeschlechter (in AMS. 1882 u. 1883).
Hagea: A. Hagen, Beschreibung der Donüdrche zu Königsberg und der in ihr enthaltenen Kunstwerke. 1833.
Hase: Hase, Herzog Albrecht von Preußen und sein Hofprediger. 1879.
Hon: Hörn, die Verwaltung Ostpreußens seit der Säcularisation. 1626—1875. 1890.
Lohmeyer, Albreekt: K. Lohmeyer, Herzog Albrecht von Preußen. Eine biographische Skizze. 1890.
PawlBSki: De rebus ac statu ducatus Prussiae . . . 1566—1668. Gom- mentarii eommissariorum Sigismundi Augusti regis. Ed. Pa- winski. Warschau 1879.
PlsiBskii 6. C. Pisanski's Entwurf einer preußischen Literärgeschichte . . . Herausgeg. von R. Philippi. 1886.
PPBL: Preußische Provinzialblätter in allen ihren Folgen. 1829 bis 1861 und 1864—1866.
Toeppen 18472 Toeppen, zur Geschichte der ständischen Verhältnisse in Preußen (1525—1666), in t. Raumers Historischem Ta- schenbuch. 1847.
Digitized by VjOOQIC
YJ Yeneichniß abgekürzt angeführter Bücher.
Toeppen 1856: Toeppen, die preußischen Landtage zanächst vor and nach dem Tode des Herzogs Albrecht (1667—1569), im Pro- gramm des Gymnasiums zn Hohenstein. 1855.
Toeppen 1849: Toeppen, der lange Königsberger Landtag (1573-1577), in y. Raamers ffistorischem Taschenbuch. 1849.
Toeppen, Hasnren: Toeppen, Geschichte Masurens. Ein Beitrag zur preußischen Landes- und Kulturgeschichte. 1870.
Toeppen^ Stilndeaoten: Acten der Ständetage Preußens unter der Herrschaft des Deutschen Ordens. Herausgegeben von Toep- pen. 6 Bände. 1878—1886.
Tsehackert, Urkondenbuch: Urkundenbuch zur Reformationsgeschichte des Herzogthums Preußen. Herausgeg. von Tschackert 3 Bände. 1890.
L« Weber: Weber, Preußen vor 500 Jahren in culturhistorischer, statistischer und militairischer Beziehung nebst Special-Geo- graphie. 1878.
Zeitsohr. f. Mw«: Zeitschrift des historischen Vereins für den Reg.- Bezirk Marienwerder.
Digitized by VjOOQIC
Einleitung.
Digitized by VjOOQIC
Digitized by VjOOQIC
1. Der Verfasser und seine Zeit.
üe größer die persönliche Bedeutung ist, die einem her- vorragenden Hanne angehaftet, je hervorragender die Stellung ist, die er eingenommen hat, um so bedauerlicher wird es sein, wenn die Geschichte über seine Jugend, seine Erziehung und vollends über seine Wanderjahre, die auch im 16. Jahrhundert wörtlich zu nehmen sind und zumal bei einem Staatsmanne die Entscheidung abgaben, nichts Sicheres zu berichten weiS. Dieses nicht gerade seltene Mißgeschick waltet auch bei dem Yer&sser der in diesem Bande herausgegebenen Quelle zur altpreußischen Wirthschafts- geschichte ob.
Kaspar v. Nostitz entstammte einem altadligen Geschlechte Schlesiens und der Oberlausitz und war als ein Sohn Kaspars V. Nostitz und einer v. Bauschendorf auf dem väterlichen Stamm- sitze Lampersdorf im Fürstenthum Wohlau (jetzt Kreis Steinau) geboren. Sein Geburtsjahr war nach der ausdrücklichen Angabe der Leichenintimation des akademischen Senats und nach den Berechnungen seines Epitaphs^ das Jahr 1500, wozu es ziemlich stimmt, wenn er in einem 1587 oder 1588 in Königsberg er- schienenen Buche' als im 87. Lebensjahre stehend bezeichnet wird. Wenn er selbst freilich' von sich sagt, daß er „in diesem
1) Die Leichenintimation im hiesigen k. Staatsarchiv. — Das im Chor der hiesigen Domkirche befindliche Epitaph (Hagen S. 245 Nr. 59) lautet hierüber: ,,,... F, I). zu preu/fen^ Oiammer-BcuÜ vnd in die Ö4 jähr EUefter. diner .... feines alters. 88. jähr.''
2) Der «^storia Vom Leben . . vnd . . abscheid des . . H. Doct: MABT: LVTH[ER]" von G. Polzin (Pfarrer za Schippenbeil) ist Eine kurtze Außlegong des heiligen Yatervnsers, Oebetsweise ge- stellet . . vom Alten H. Caspar von Nostitz, seines Alters im 87. Jare" beigegeben. — Auch eine Anfrage an das k. Staatsarchiv zu Breslau blieb in Besnig auf Kaspars Jagend erfolglos.
3) HB. S. 159^ 11. — Mit HB. soll inuner der unten abgedruckte,
Digitized by VjOOQIC
X Einleitung.
79. Jahre 76 Jahre alt^' sei, so möchte ich das für einen in frü- heren Zeiten und zumal bei älteren Leuten nicht ungewöhnlichen Irrthum halten, weiß doch ein ganz junger Mensch, Oabriel ▼. Hundertmarky 1557 sein eigenes Alter nur mit den unbestimm- ten Worten „ungefährlich von 16 oder' 17 Jahren^ anzugebend Seine Schulbildung hat der junge Nostitz nach jener akademi- schen Schrift, der einzigen Quelle, die hierüber berichtet, in der berühmten schlesischen Schule zu Ooldberg erhalten und dann die Universitäten Erakau, Wien und Wittenberg besucht Da8 er die Feder nicht eben ungeschickt zu führen gelernt hat, be- weist das Haushaltungsbuch selbst zur Genüge, für die zeitüb- liche humanistische Schulbildung sprechen gelegentliche klassische und halbklassische Citate'. Daß aber bei seiner akademischen Ausbildung das Hauptgewicht auf die Rechtswissenschaft gelegt sein wird, darf schon an und für sich für mehr als wahrschein- lich gelten^ wenn auch unmittelbare Beweise dafür nicht aufge- stoßen sind: immerhin ist die genaue und richtige Anführung einer Digestenstelle in einer Bechtfertigungsschrift, von der in einem andern Zusammenhange weiter die Bede sein wird, zu be- achten und allenfalls auch die Stelle im Hausbaltungsbuche selbst', in welcher von dem Formelbuche eines italienischen Bechtslehrers die Bede ist Daß er seine Studien in Wittenberg abgeschlossen hat, läßt über seine frtLhzeitige Stellung in der Hauptfrage jener Zeit keinen Zweifel: kam er nicht schon mit einer ausgesprochenen Hinneigung für die neue Lehre hin, so hat er sie sicher dort gewonnen, und er ist dann ein treuer An- hänger Luthers und des unveränderten Lutherthums bis an sein Ende geblieben.
Auch die Fragen, aus welcher Veranlassung und wie No- stitz nach Preußen gekommen, und wann er in den herzoglichen Dienst getreten ist, lassen sich nicht an der Hand urkundlicher üeberUeferung beantworten. Da ihrer mehrere Brüder waren^ und Easpar vielleicht nicht der älteste unter ihnen, so mußte er
Text des HaashalttmgsbucheB selbst bezeichnet werden; die zweite Zahl giebt den Absatz an.
1) HB. S. 210 Anm. 4.
2) HB. S. 120, 5 und 154, 7.
3) HB. S. 205, 6.
4) Nach dem nicht allzu zuverläßigen Joh. Sinapius, Sohle- sische Kuriositäten, I (1720) S. 82 sogar ihrer sieben.
Digitized by VjOOQIC
Einleitung. XI
fremder Herren Dienst suchen, und daß er dabei sein Augen- merk auf Preußen riclitete, wo man in den ersten Jahren nach Schaffung des Herzogthums noch nicht übermäßig eifersüchtig auf ausländische Beamte war, wird nicht Wunder nehmen, denn er folgte demselben Zuge wie so viele andere seiner damaligen Standesgenossen. Mit der Angabe der erwähnten akademischen Trauerschrifl, daß er im Jahre 1534 nach Preußen gekommen sei, stimmen sowol seine eigene Bemerkung^ aus dem Jahre 1574, daß er nunmehr „über die 40 Jahre^' im Lande sei, wie die gleichlautenden Angaben des ältesten Sohnes und des Epitaphs, der Yater habe, als er im Frühjahr 1588 starb, „in die 54 Jahre'' treu gedient'. Zuerst hat er vier Jahre lang die Stelle eines HausYogts auf dem Schlosse zu Eönigsbei^ bekleidet und in die- ser Stellung das Schloß selbst und Alles, was äußerlich dazu ge- hörte, unter seiner Aufsicht gehabt; daher standen unter ihm, wie er selbst berichtet*, auch die herzoglichen Bauhandwerker nebst den für das Schloß arbeitenden Schneidiiplfihlen, Ealk- und Zi^elbrennereien, ebenso aber auch noch die drei dicht bei Kö- nigsberg liegenden, in erster Beihe zur Yersorgung der herzog- lichen Küche bestimmten Höfe Kalthof, Spittelhof und Gontienen und einige Fischteiche. Seit 1538^ gehörte er dann deijenigen wichtigen Behörde an, deren Mitglied er, solange er überhaupt im Amte blieb, gewesen ist, der herzoglichen Bentkammer.
Die Bentkammer, auch kurz die Kammer genannt, hatte alle diejenigen Gelder, welche nicht erst von einer besondern, aus- drücklichen Bewilligung der Stände abhingen und darum als feste Einkünfte der herzoglichen Kasse bezeichnet werden können, ein- zunehmen und aus ihnen die für den Hof und die Staatsverwal- tung nöthigen laufenden Ausgaben zu bestreiten. Diejenigen Gel-
1) HB. S. 154, 1.
2) Wenngleich Nostitz bereits 1578 thatsächlioh seine Amtsthäüg- keit niedergelegt hatte, so konnte ^^jn schließlich doch eine Dienstzeit von 54 Jahren zugerechnet werden, da sich die Herzöge auch bei aus- drücklichen Dienstentlassmigen in der Regel vorbehielten, die Ent- lassenen im Bedür&ißfalle und nach ihren Kräften wieder zu Diensten heranzuziehen.
8) HB. S. 138, 1.
4) HB. 88, 9 und 120, 3. Die Bestallung selbst war ebenso wenig wie die von 1534 aufzufinden. — Nach dem Folianten „Ausgabegeld 1567'* erhielt Nostitz unter den „Herren und Käthen", welche „Besoldung über Hof' empfingen, in jenem Jahre 200 Mark preußisch.
Digitized by VjOOQIC
XII Elnleitunr
der dagegen, welche zu besonderen Zwecken von der R^erong erbeten und durch den Landtag bewilligt wurden, und f&r deren Einnahme und bestimmungsmäfiige Ausgabe eigene ständische Be- amte, die Eastenherren, verantwortlich waren, liefen durch die drei Ereiskasten, welche nach den fOr solche Steuerzwecke gebil- deten Kreisen als der samländische, der natangische und der oberländische bezeichnet wurden, in den ebenfklls unter ständi- scher Verwaltung, den Oberkastenherren, stehenden gemeinsamen Landkasten. Jene der Bentkammer zuflieBenden Einnahmen bil- deten in der Hauptsache die aus der Verwaltung der zahlreichen her- zoglichen Höfe und Wälder und der Regalien (MühleUi Fischerei, Bernstein, Eisenhämmer) hervorgehenden üeberschüsse und die grundgesetzlich feststehenden Abgaben von Orund und Boden. Die Beamten der Bentkammer zerfielen in zwei Gruppen, die man ganz wol unter Anwendung der heutigen Begriffe als höhere Beamte und Subalternbeamte unterscheiden kann: die zweite Gruppe bildeten der Bentmeister, früher auch Eammermeister ge- nannty die Bentschreiber und die noch darunter stehenden weite- ren Eammerverwandten, der Bentmeister mit seinen „Substituten und Gesellen^'; die leitenden höheren Beamten waren die Eam- merräthe. Die Thätigkeit der Eammerräthe beschränkte sich aber nicht bloB auf die Leitung der Eammersachen im engem Sinne, sie hatten nicht bloß die richtigen Eingänge und Ausgänge der Gelder und der Naturaleinnahmen und ihre vorschriftsmäflige Bu- chung zu beaufsichtigen und die Bechnungen der einnehmenden und der ausgebenden Stellen (die Jahresrechnungen der Haupt- leute, die Wochenrechnungen der Hofbeamten u. s. w.) „ab- zuhören^ und zu prüfen; ihnen lag vielmehr auch die regel- mäßige Visitation oder Besichtigung derjenigen Stellen ob, aus welchen die Haupteinnahmen erflossen, vor Allem der Haupt- ämter. Wie sie nun dabei durch ihren Eid verpflichtet waren den Nutzen des Herzogs zu mehren, darauf zu sehen, daß Er- höhungen der Einkünfte versprechende Verbesserungen vorgenom- men und neue Anlagen geschaffen wurden, so mußten sie natür- lich auch um ,ySchaden zu verhüten^^ gegen solche Beamte, bei denen üntauglichkeit oder schlechter Wille zu Tage trat, ein- schreiten: Absetzung und Einsetzung zumal der Amtshauptleute lag zum guten Theile in der Hand der Eammerräthe; die neuen Hauptleute wurden durch sie in ihr Amt „eingewiesen'^
Ob Nostitz sich schon sehr bald im Dienste des Herzogs
Digitized by VjOOQIC
Einldtuiir Xni
Albrecbt so wol fühlte, daB er sich entschied PreoBen zu sei- ner zweiten Heimat zu machen, oder ob nur die sich darbietende günstige Oel^enheit ihm den Gedanken hier sefihaft zu werden eingegeben hat, gleichviel: er benutzte, auch hierin dem oft ge- gebenen Beispiele folgendy eine ihm sehr bald nahetretende Ge-
Zu den fränkischen Edelleuten, welche einst den jungen Hochmeister Albrecht von Brandenburg nach PreuBen begleitet hatten oder ihm bald nachgezogen waren, hatte auch der 1484 in Ansbach selbst geborene Christoph y. Gattenhofen (S[attenhd- fer) gehört, der schon während des Frankenkrieges sein Sekretär gewesen und bald darauf sein Eammermeister geworden war. Wie es Albrecht in der leicht erkennbaren Absicht diese Leute fester an sich und sein Land zu knüpfen gern und häufig that, so verheiratete er auch seinen Sekretär und verschaffte ihm, den er schon vorher mit dem heimgefallenen Gute Badnicken (24 Hufen) im Eammeramte Pobethen, mit dem nördlich von Rasten« bürg gelegenen Dorfe Alt-Bosenthal (60 Hufen) im Gebiete Bar- ten, mit der Mahle zu Bastenburg und bestimmten Beuten im rosenthalschen Walde belehnt hatte, durch die Heirat noch neuen ausgedehnten Grundbesitz. Noch während des Krie- ges, anscheinend im Spätsommer 1521, nahm Gattenhofen Bar- bara geborene v. Badeheim^, die Wittwe des unlängst verstor- benen Besitzers von Norkitten' Easpar v. d. Mosel zur Ehe. Da
1) Die V. Badeheim waren eine hessische Adelsfamilie, doch wa- ren der Vater und der Großvater Barbaras, beide Gerhard geheißen, königsberger Bürgermeister gewesen. Herr M^'or Gallandi, dem ich diese Mittheilmxg verdanke, hat vielleicht nicht Unrecht, wenn er in dem Umstände, daß Barbara in der Leichenintimation ihres Sohnes Friedrich v. Nostitz (1599) nur als Hassiaca (statt etwa Begiomontana) bezeichnet wird, das Bestreben erkennen zu dürfen glaubt die patrizische Zwischenzeit der Familie in Vergessenheit zn bringen.
2) Da H. Polenz , Chronik der dem Herzoge von Anhalt gehörigen Norkitten'sohen Güter (Insterborg 1885), für die ältere Zeit durchaus unzureichend ist, darf hier wol folgende Ergänzung gegeben werden. Der Hochmeister Albrecht hatte zunächst seinem bekannten Bath Diet- rich V. Schönberg das Gut Norkitten „mit allem Zubehör zu magde- burgischem Becht und beiden Kindern ebenso zu besitzen, wie dasselbe Gut Dorothea, Walmanns nachgelassene Wittwe, jetzt noch in Gebrauch und Besitz hat,'* verliehen. Gleich darauf aber verkaufte Schönberg das Gut oder richtiger die Anwartschaft darauf dem herzoglichen Diener Kaspar v. d. Mosel, dessen Belehnung zu Jacobi (26. Juli) 1518 erfolgte.
Digitized by VjOOQIC
XIV Einleitung.
der Kammermeister noch weitem Besitz auf dem Lande und in Königsberg selbst im Laufe der Zeit erwarb^ auch wol von sei- nem Amte zu sehr in Anspruch genommen wurde, so übertrug er 1531 die Verwaltung von Norkitten seinem Bruder Hans auf zehn Jahre. 1537 starb er selbst mit Hinterlassung eines ein- zigen, noch sehr jungen Sohnes Albrecht und mehrerer Töchter, nachdem er in seinem Testamente den von ihm eingesetzten Vor- mündern, dem Bruder Hans und zwei städtischen Bürgern, ans Herz gelegt hatte, „daß sie den Sohn Albrecht zu Lehre und Studieren, so er anders tauglich dazu sein würde, halten, wo nicht zu anderen bürgerlichen und ehrlichen Händeln unterwei- sen sollten und vor allen Dingen zur Furcht Oottes, defigleichen die anderen Kinder alle^^ 1539 ging die Wittwe Barbara, wie- der auf herzogliche Vermittelung, die dritte Ehe ein mit dem Kammerrath Kaspar y. Nostitz.
Daß von den hinterlassenen Landgütern des Kammermei- ster» diejenigen, welche zu magdeburgischem und Lehnrecht gin- gen, dem einzigen Sohne zufielen, war ja nicht fraglich; den fünf Töchtern sollten aus der ganzen Hinterlassenschaft je 1000 Mark gezahlt werden, und auch die Mutter erhielt ebenso viel durch einen Vergleich, welchen ihr neuer Gatte mit den Vormündern abschloß. Aber dennoch gab es bald Streit nach verschiedenen Seiten. Nostitz erhob trotz jenes Vergleiches für seine Frau auch noch den weitern Anspruch auf die Hälfte der fahrenden Habe im Hofe Norkitten und sämmtlicher Bienenstöcke'. Er ver- weigerte es oder zögerte doch wenigstens damit für seine Frau das Leibgedinge festzusetzen, wodurch nach der Auseinander- setzung der Vormünder die Stiefkinder in mancher Beziehung in unsichere Lage kamen, zumal da auch der städtische Rath dem
Auch dieser besaß es nur kurze Zeit, da er eben sehr bald starb; am 1. Oktober 1521 wird der herzogliche Sekretär mit „der keißerinne Gut Norkitten*' belehnt Wenn die Wittwe Dorothea Walmann hier, wie es auch sont immer geschieht, als die keißerinne oder die keißerische ge- nannt wird, so steckt in dieser Bezeichnung wol ihr \ratersname. Ein Besitzer Namens Reiser, allerdings ein Bauer und im Amte Branden- burg, wird HB. S. 189, 5 erwähnt.
1) S. das im Anhang S. 262 abgedruckte Yerzeichniß seines Nach- lasses. — Auch hier sei bemerkt, daß leider dort Stradniok für Radnick und Semissenhofen für Sennssenhofen verdruckt ist
2) Das von ihm selbst aufgesetzte, für die damaligen Preisverhält- nisse sehr belehrende Yerzeichniß im Anhang unter Nr. 3, S. 261 ff.
Digitized by VjOOQIC
Einleitang. XY
herkömmlichen Brauch entsprechend die Schicht und Theilung zu^or nicht in das Stadtbuch eintragen wollte. Dann sei es auch, so führten die Vormünder weiter aus, ,,der Gebrauch bei den Städten, daß der Stiefvater zusammt der Mutter verpflichtet seien die unerzogenen Kinder bis zu ihren mündigen Jahren mit Essen und Trinken, auch ziemlicher Kleidung zu unterhalten, welches sich gemeldeter Nostitz als der Stiefvater bisher und noch gewei- gert und dawidergesetzt''. Endlich kam es, da einzelne der Stief- töchter sich verheirateten und ihre Männer bisweilen über Ge- setz und Brauch hinausgehende TheilungsansprQche erhoben, auch hierüber zu Zwiespalt und Klagen.
Die Besitzverhältnisse Kaspars v. Nostitz selbst, um dieses hier vorweg zusammenzufassen, entwickelten und gestalteten sich folgendermaßen.
üeber große Mittel scheint der Kammerrath von Hause aus, auch selbst in der ersten Zeit seiner Verheiratung, nicht gerade verfügt zu haben. Das väterliche Stammgut in Schlesien ist ihm zwar schließlich zugefallen, aber zunächst hat es doch der Yater noch eine Reihe von Jahren innegehabt, vielleicht bis 1549, denn im September dieses Jahres ist von einem „väterlichen Angefälle aus Schlesien" (2000 Mark preußisch) die Rede, und weiter bis etwa 1570 hat es sein Bruder Otto besessen, wenn auch mit Kaspar zu gesammter Hand belehnt. Während bei so manchen anderen aus der Fremde herangezogenen Männern auch schon in jenen Jahren von größeren Darlehen, die sie von. mitgebrachtem Gelde dem Herzoge machen konnten, die Rede ist und von dafür ver- schriebenen Gütern, scheint die Sache beim Kammerrath Nostitz doch wol anders gelegen zu haben. Die erste in den Akten vor- handene Versicherung des Herzogs fär seinen Rath, welche über ein Darlehn von nur 382 Mark lautet, ist erst am Osterdienstage (19. April) 1541 ausgestellt, und schon zwei Monate früher war er mit deijenigen Besitzung belehnt worden, aus welcher er sein Hauptgut gemacht hat Am 10. Februar hatte der Herzog seinem Rath Nostitz für geleistete Dienste das Dorf Arnsberg im Amte Brandenburg (nördlich von Zinten) erblich zu Lebnrecht verliehen zugleich mit der Berechtigung in den Gränzen des Dorfes einen Krug aufzurichten; da das Dorf aber ganz wüst und zu seiner Besetzung einige Kosten erforderlich seien, so sollte er von dem Dienst, den er bei geordneten Verhältnissen „zu allen Heerfahrten und Landwehren mit einem Mann, Pferd und Harnisch*' zu
Digitized by VjOOQIC
XVI ElttUltunif.
leisten haben würde, fdr die ersten zehn Jahre frei bleiben ; seiner Gemahlin soll das Dorf, falls sie ihn tLberlebt, als Leibgeding ver- schrieben sein, wenn sie es aber nicht selbst übernehmen will, ihr daraus jährlich der Barbetrag von 30 Mark gereicht werden. Noch im Sommer desselben Jahres kaufte Nostitz, schon dadurch die Hauptrichtung seiner wirthschaftiichen Thätigkeit bezeugend, von den Einwohnern des benachbarten Dorfes Packerau einen Platz zur Anlegung eines Teiches und gewährte ihnen dafür, daß sie alle darauf stehenden Zinsen, Renten und Dienste auch weiter übernahmen, die Berechtigung ihr Yieh in den neuen Teich hineinzutreiben, nicht aber auch darin zu fischen. Auch weiterhin hat zwar der Kammerrath öfter für seinen Fürsten ge- meinsam mit anderen Beamten Bürgschaften übernommen, ihm auch selbst Vorschüsse gemacht, aber diese letzteren zumal be- wegten sich immer in sehr bescheidenen Oränzen : 600, 300, 250, auch wol einmal 1000 Mark, und scheinen immer bald zurück- gezahlt zu sein. Mit der Zeit aber sah sich der offenbar vor- sichtige und, wie in seinem amtlichen Wirken, so gewiß auch in der Verwaltung der eigenen Angelegenheiten höchst wirthschafl- - liehe Mann in den Stand gesetzt für die Erweiterung seines Grundbesitzes sich nicht bloß auf die Anerkennung und die Gnade des Fürsten verlassen zu müssen, sondern auch mit eige- nen Mitteln vorgehen zu können.
Als eine Begnadigung oder richtiger noch, wenn man die Sitte der Zeit in Betracht zieht, als einen Theil der Besoldung kann man es betrachten, wenn der Herzog am 6. September 1652 seinem Bath und lieben Getreuen, dem ehrbaren Kaspar v. Nostitz „eine Baustätte hinter dem Schloß zu Königsberg in der obern Firmanei, hart am Graben nach des Obermarschalls Hofe gelegen, der Gestalt zu bebauen gnädiglich vergünstigt und zuläßt, daß er dieselbe auf seine eigene Unkosten bebauen und die Tage seines Lebens frei, ohne irgendeine Behinderung bewohnen möge*^ Da die Firmanei, der zu dem ehemaligen Kranken- oder Firmarien- hause des Deutschen Ordens gehörige Platz, etwa den heutigen Münzplatz und den nördlich davon zwischen Fließ (Graben) und Schloßteich und weiter bis gegen die Schloßteichsbrücke liegen- den Baum einnahm, so kann man jene Baustelle unter Berück- sichtigung einiger anderen gleichzeitigen Angaben über jene Gegend und ihre Bebauung ungefähr zwischen dem heutigen Hotel zum Deutschen Hause und dem Ostende der Junkerstraße (an
Digitized by VjOOQIC
Einleitung. XVII
der Ostseite des FlieSes ansetzen. Nach dem Tode des Empfängers und, falls sie ihn überleben würde, seiner Frau sollte das Haus ^t aller Zubehörung und Allem, was nagel- und erdfest sei, mit Fen- stern, Bänken, Thüren und Anderm unentblöBt'^ zurückgegeben und dabei den Erben „zur Erstattung des abgelegten Baugeldes'' 600 Mark ausgezahlt werdend Wie bis dahin seit der Yer- heiratang, so hat Nostitz auch weiter noch eine Weile im Oatten- hofen'schen Hause gewohnt, wenigstens nach vollen zwei Jahren war das neue Haus noch nicht ganz wohnlich eingerichtet
Herzogliches Onadengeschenk und eigenen Erwerb umfafit die erste weitere Belehnung mit ländlichem Grundbesitz, die vor- liegt Die Besitzung, auf welche die herzogliche Yerschreibung vom 16. Februar 1565 lautet, umfaßte nicht weniger als 110 Hufen Wald, von denen der Eammerrath 60 für seine Dienste erhielt und 50 (natürlich vom Herzog selbst) erkauft hatte, und
1) Um Irrungen darüber vorzubeugen, was dereinst mit dem Hause, damit dieses fQr „unentblößt" gelten könne, zurückgegeben werden müsse, wurde nach zwei Jahren (12. Dezember 1554) ein vollständiges Inventarium darüber aufgestellt. Da aus dieser Zusammenstellung auch die innere Einrichtung, die Ranmvertheilung in dem Hause hervorgeht, solche ausdrückliche Angaben aber äußerst selten sind, so mag das Inventarium hier abgedruckt werden:
In der Thüre im Zaun ein zufallendes SchloQ.
In der Hausthüre ein zufallendes Schloß mit einer Klinke.
Bretter^ da man die Kannen, Schüsseln und Scheiben aufsetzt und anhängt.
In der untern Stube eine Klinke, 4 Glasfenster.
Ein Brett, da man Handtücher anhängt, Schüsseln, Kannen und Scheiben aufsetzt und anhängt.
In der ScMafkammer ein zufallendes Schloß, 2 Glasfenster.
In der Kinderkammer eine Klinke, ein Glasfenster.
In der Speisekammer ein zufallendes Schloß, 2 Glasfenster.
In der Gesindestube 2 Glasfenster, eine Klinke.
Im Schreibstüblein ein zufallendes Schloß, ein Glasfenster.
In der Küche ein Glasfenster.
Auf dem SaU [d. i. Söller, Boden] ein Olasfenster.
In der Oberstube 4 Glasfenster, ein zufallendes Schloß.
In der Kammer dabei 2 Glcufenster.
In der Gastkammer 2 Glasfenster, ein zufallendes Schloß
In der Schülerkammer ein zufallendes Schloß, 2 Glasfenster.
Man sieht: die Räumlichkeiten, die einem der höchten Beamten des Herzogthums zu Gebote standen, waren nicht sonderlich groß. — Bänke, Tische und Betten, so fügt Nostitz selbst dem eigenhändig ge- schriebenen Entwurf bei, waren damals noch nicht angefertigt.
Digitized by VjOOQIC
XVULl Biiileltimg.
lag in der nördlichsten Ecke des Amtes Stradaonen, an der Gränze des Amtes Angerbarg, also im Norden des heutigen Krei- ses Oletzko, und zwar neben der Wensöfii genannten Waldfläche von 44 Hufen, welche sein Vetter, der herzogliche Hofmarschall Georg Y. Nostitz, schon etwas mehr als zwei Jahre vorher, am 29. Dezember 1562, „wegen seiner lange Zeit geleisteten Dienste^ erhalten hatte. Nicht lange darnach bat Kaspar auch die Be- sitzung seines Yetters an sich gebracht, und 1578 befanden sich in der dortigen Wildniß bereits drei Dörfer: Statzen^ mit Wasser- mühle und Walkmühle, Bdziawen und Wensöwen. Mit dem Kauf jener masurischen Waldfläche waren aber die damals bereits yerf&gbaren Mittel des Eammerraths noch lange nicht erschöpft ge- wesen, denn 01t die etwas mehr als 100 Hufen in der Nähe, zum Theil in der unmittelbaren Nähe der Hauptstadt gelegenen Lan- des, welche ihm ein Vierteljahr später, in der zusammenfassen- den Yerschreibung vom 12. Mai 1565, erblich zu Lehnrecht ver- schrieben wurden, hatte er sicherlich bedeutend mehr bezahlen müssen als für jenes wQste Waldland, zu dessen Bodung und Be- setzung erst noch bedeutende Mittel angewendet werden muBten. Am Nächsten der Stadt lag Spandienen (13 Hufen) und nur wenig weiter Schönmohr mit 44 Hufen, einer Erugstätte und einer Hufe üebermaß, sowie der (damals 1 1 Hufen umfassende) heute zu Thoms- dorf gehörige Peitscher Wald östlich davon; dazu kamen unweit Arnsberg am untern Frisching Bajohren mit zwei kleinen Nach- bargütern von zusammen etwa 15 Hufen und 10 Haken Dorfs- land bei Creazburg, dieses Alles im Amte Brandenburg, endlich noch im Amte Balga Maraunen bei Zinten mit 7 Hufen und Behfeld und Bilsfeld mit 10 Hufen bei Heiligenbeil. In dem Testamente des Kammerraths von 1578 wird zwar auch das südlich von Königs- berg gelegene Gut Schanwitz als ihm gehörig bezeichnet, die Er- werbung desselben ließ sich aber nicht urkundlich belegen. Fast
1) In dem (unter den Nostitz'schen Familienpapieren des Adels- archivs vorhandenen) Entwurf für die herzogliche Bestätigung des Testa- mentes aus dem Jahre 1578 ist es allerdings auf den ersten Blick frag- lich, ob Staska oder Slaska zu lesen sei; ich ziehe aber unbedenklich die erstere Form vor und verstehe darunter eben Statzen, da auch nach dem Zusammenhange des Textes „die drei Wildnißdörfer*' als nebenein- anderliegend zu denken sind. XJeberdieß wüßte ich Slaska nicht unterzu- bringen. — In dem Yerschreibungsentwurf steht weiter allerdings Eehe- fdd und Binfdd, aber auch hier scheint mir die Veränderung des zweiten Namens von selbst gegeben.
Digitized by VjOOQIC
Blnleitiing. YTY
schon als eine städtische Besitzung könnte die in die zweite Yerleihong von 1565 eingeschlossene ^,Heller8tätte hinter dem Tragheim bei Königsberg, welche ungefähr bis an das Mühlen- flieS geht, einen Morgen innehaltend,^' aufgefaßt werden, auf wel- cher sich nach 13 Jahren ein Häuslein und ein Oarten mit drei Hellem^ befanden. Einen zweiten, zu Obst und QemOse be- stimmten Oarten, in welchem ebenfalls Fischteiche angelegt wa- ren, besaß Nostitz damals ,,unter dem Haberberg*', also im Süden von der Stadt.
Gegen 300 Hufen also umfaßte der Landbesitz, welchen Kasuar v. Nostitz allmählich in seinen Besitz gebracht hatte, und der ihn, als er zuerst durch die Mißgunst der maßgebenden Kreise und schließlich durch sein Ausscheiden aus der amtlichen Wirk- samkeit in seinen Amtseinkünften gekürzt wurde, in den Stand setzte eine gesicherte, unabhängige und behagliche Stellung ein- zunehmen.
Auch die Familienyerhältnisse des Mannes mögen hier vor- weg, ehe wir uns über seine amtliche Thätigkeit und über seine politische Stellung Bechenschaft geben, in gesondertem Zusam- menbange zur Darstellung kommen. Auch sie machen durchaus den Eindruck der guten Ordnung und des ruhigen, ungestörten YerlauCs; von unliebsamen, gegen Becht und Sittlichkeit, auch nur gegen die gute Sitte verstoßenden Yorföllen, wie sie nach den reichlich vorliegenden Akten in den preußischen Adelsfami- lien jener Zeit nur zu häufig vorkommen, war keine Spur zu finden'.
Daß Kaspar v. Nosütz sich in die Erziehung und Unter- haltung seiner Stiefkinder und in die Verwaltung ihres Vermö- gens und ihrer Güter nicht eingemischt, die Sorge daftLr gern den Vormündern überlassen bat, auch daß er, wenn es doch ein-
1) Auch in diesen Urkunden steht wie im HB. selbst inuner die beute nicht mehr gebräuchliche Form Hdter.
2) Der „herzogliche Diener v. Nostitz", gegen welchen ein schlesischer Edelmann, dessen junger Sohn ebenfalls im preußischen Hofdienste stand, im Jahre 1550 die Klage erhebt, daß der Sohn „un- längst ohne sein Verursachen durch ihn zu Qebrechen gekommen'^ ver- wundet sei, kann, wenn man das Alter und jene Bezeichnung berück- sichtigt, doch schwerlich auf den Kammerrath bezogen werden, eher schon, wenn nicht eine sonst unbekannte Persönlichkeit gemeint ist, auf jenen Vetter Georg, der neun Jahre später als Hofmarsohall erscheint.
II*
Digitized by VjOOQIC
XX Einldtang.
mal, etwa um die Interessen seiner Frau zu wahren, geschah, ge- legentlich mit jenen in Zwiespalt geratben ist, wurde schön er- wähnt Als im Frühjahr 1566 der Stie&ohn Albrecht v. Oatten- hofen beim Herzog über die Vormünder und die Verwandten dar- über Klage erhebt, daB sie seine Erziehung nicht ganz nach sei- nem Wunsche geleitet und einige der vom Vater und vom Oheim Hans ererbten Güter zu billig verkauft hätten^ meist an den Herzog selbst^, so erwähnt er dabei doch den Stiefvater nicht ausdrücklich. — Zur Sicherstellung der Zukunft seiner Frau auf den eigenen Todesfall hat Nostitz neben jener Bestimmung, wel- che in die Verlehnung von Arnsberg Aufiiahme gefunden hatte, noch durch zwei urkundliche Verfügungen ausgiebige Sorge ge- tragen. Als ihm nach des Vaters Tode das schon früher erwähnte
1) üeber seine Erziehung erzählt er in jener Eingabe: da er seinen Vater früh verloren hätte, so wäre er „in seinen kindlichen Jahren in die Schule gethan'\ darnach weiter verschickt und hätte endlich auf des Herzogs Befehl mit Dr. Christoph Jonas nach Welschland verreisen müssen. Die Schule ist nach damaliger Sprechweise die Universität; aber hier war seines Bleibens nicht lange gewesen, denn er hat den Ruhm der Erste gewesen zu sein, der von der jungen Albertina relegiert werden mußte, und zwar wegen neglectio lectionum (Bezzenberger in Sitzungsberichte der Prussia Air 1891/92, S. 20). Auch daß er seine Reise als Begleiter und unter dem Schutz eines Professors und Dr. iur. machen konnte, hat auf seine Studien anscheinend nicht sonderlich einge- wirkt. 1549 ist er bereits im Besitze von Norkitten und tritt nirgends öffent- lich hervor. — Die nach seiner Meinung zu billig veräußerten Güter waren Alt-Rosenthal mit der rastenburger Mühle, Windicken und Sensenhöfen im Amt Neuhausen (jenes, heute nicht mehr aufzufinden, war für 900 Mark verkauft und das andere, jetzt Sensen, gegen Sonnigkeim ver- tauscht), endlich Ranglacken und Reif Schlägers. Die letzteren beiden, jetzt zu den dessauischen Besitzungen gehörig (Reifschlägers ist nach Polenz, S. 20in Piathen aufgegangen), waren 1536 als „das Gnt Herz- berg (anderwärts des Herzogs Berg), jetzt R. und R. genannt, das ganz wüst ist," an Hans v. Gattenhofen verschrieben, wurden aber 1571 wie- derum ausgethan, an den im HB. oft genannten Nickel v. Wittmans- dorflF. — A. V. G. ist jener Albert Kattenhöfer, welcher die viel ge- nannte eine Handschrift der alten preußischen Chronik besaß (Hirsch in Scriptores rerum Prussicarum, IV S. 362 oben). — Hierbei noch eine Be- merkung, die für die Namengebung beachtenswerth scheint. Das littauische Wort Ranglauken — so hieß der Ort damals — ist ohne Frage ein Appellativum; da aber 1541 in naher Beziehung zu dem Orte der Pfarrer zu Neuhausen Georg Ranglack vorkommt, so scheint auch hier der Ort seinen neuen Namen in erster Reihe von einer Person her und nicht etwa als Eigenschaftsbezeichnung erhalten zu haben.
Digitized by VjOOQIC
Einleitung. XXI
Täterilche Angefälle von 2000 Mark zugegangen war, beetimmtd er am 7. September 1549 von dieser Summe 800 Mark zum Leibgedinge seiner Frau, und zwar so daß ihr Antheil, ob sie vor oder nach ihm stürbe, unter alle ihre Kinder, auch die aus erster Ehe, getheilt werden solle. Sodann liegt ein anderer Leib- gedingsentwurf vor, der zwar undatiert, aber offenbar erst nach der zweiten Hauptbelehnung aus dem Mai 1565 entstanden ist; man wird wol nicht fehlgehen, wenn man annimmt, dafi es ihm, der in der Mitte der Sechziger stand, an der Zeit schien eine abschließende Bestimmung der Art zu treffen, da es doch fraglich sein mußte, ob er noch weiter in die Lage kommen würde größere Erwerbungen zu machen, und auch die immer unsicherer werdenden Zeitverhältnisse mochten dazu antreiben. In der Hauptsache werden darin für Frau Barbara, wenn sie ihren Mann überlebt, aus seinen Lehngütem, „unverrückt der rechtlichen Zu- Sprüche zu den kölmischen Gütern" (für welche andere rechtliche Bestimmungen galten), jährlich 150 Mark als Leibgedinge ausge- setzt; daneben wird ihr freie Fischerei zu ihrem Tisch aus den Hellem im Oarten unter dem Haberberg, auch die Nutzung die- ses Gartens an Obst und Eüchenspeise, hier aber neben den Kin- dern, sowie auch der ursprünglichen Verfügung gemäß das Haus hinter dem Schloß auf Lebenszeit zugesprochen. Endlich heißt es, wie es auch sonst Brauch und Gesetz verlangte, weiter: „zu- dem sollen ihr in alle Wege ihre goldene, silberne und Perlen- geschmeide und Kleinodien sammt ihrem Kastengewand und Kleidung, auf ihren Leib gehörig, neben einem gesperrten Wa- gen^ mit zwei Pferden, nicht die beßten, auch nicht die gering- sten, nach dieses Landes Brauch und Gewohnheit gegeben und gefolgt werden^'. — Aber alle diese vorsorglichen Anordnungen, die zusammengerechnet der Wittwe eine recht auskömmliche Einnahme zusicherten, traten nicht in Erfüllung, da Barbara vor
1) Unter Kaatengewand sind hier natürlich nicht beliebige im Kasten aufbewahrte Gewänder zu verstehen, sondern der in der Braut- kiste aufbewahrte eingebrachte (und ergänzte) Yorrath an Kleidern, Flachs, Leinwand u. dgl. — Der gesperrte Wagen (niederdeutsch sperde wagen, eperwagen) ist ein ,, Wagen, über den eine Decke [sperlaken) ge- breitet ist, eine Art Kutsche, besonders für Frauen und Vornehme*', der unseren heutigen Planwagen ähnlich sehende Beisewagen jener Zeit. — Vgl. Schiller und Lüb b e n , mittelniederdeutsches Wörterbuch, n (1876) 8. 466 u. IV (1878) S. 319.
Digitized by VjOOQIC
XXn Binleltang.
ihrem Manne starb, im Jahre 1577 nach einer Ehe von 38 Jahren.
Aus der Ehe zwischen dem Kammerrath Easpar v. Nostitz und seiner Gemahlin Barbara, die nach allen Andeutungen für eine ruhige und glückliche gehalten werden darf, gingen vier Kinder hervor, drei Söhne und eine Tochter. Die Tochter Mar- garethe, nach den Stammbäumen^ das dritte Eind, trat als Eammer- jungfrau in den Dienst der Herzogin Anna Maria, wurde aber sehr bald mit Sebastian y. BroUhofen auf Beichau und Ponarien (heute Kreis Mehrungen) verheiratet. Im April 1566 beauftragte die Herzogin den Hauptmann ihres Leibgedingsamtes Labiau, da sie in nächster Zeit die Kammeijungfrau Margarethe Nostitz ver- heiraten, aussteuern und ihr was hierin gewöhnlich an Gold und Geschmeide mitgeben wolle, baldigst 300 gangbare Thaler herein- zubesorgen; im Herbst 1566, jedenfalls vor dem Februar des folgenden Jahres, ist die Heirat vollzogen. In die 4000 Mark, welche ihr der Yater außer ihrem Schmuck, Eleidem, Kleinodien, goldenem und silbernem Geschmeide als Heiratsgut mitgab, wurden auch 1300 Mark eingerechnet, welche ihm selbst der Herzog noch von früheren Darlehen schuldete, und deren Zinsen (6 7o) ^^^i Tochtermann jährlich zu Lichtmeß aus den Einkünften des Amtes Preußisch- Mark gezahlt werden sollten. Aber diese Ehe dauerte nur wenige Jahre. Bereits im März 1574 schloß der Kammerrath mit dem verwittweten Schwiegersohne, nachdem der pomesanische Bischof Georg Yenediger und der Landhofmeister Hans Jakob Erbtruchseß zu Waldburg eine zwischen ihnen wegen des Heirats- gutes entstandene Irrung geschlichtet hatten, das folgende Ab- kommen: BroUhofen überläßt dem Schwiegervater die eben er- wähnten, in der Bentkammer stehenden 1300 Mark und zahlt dazu noch 700 zu Fastnacht des künftigen Jahres, während die andere Hälfte auf seine Lehngüter, falls der Herzog die Erlaubniß dazu giebt, für Nostitz und dessen Erben eingetragen werden sollen, bleibt aber die Erlaubniß aus, so hat er jene anderweitig zu versichern; auch die von der Frau eingebrachte Ausstattung hat er zurückzuliefern.
1) loh meine die auf der hiesigen Wellenrodt'schen Bibliothek aufbewahrten Stanmitafeln, welche im vorigen Jahrhmidert auf Grand- lage der Hartung*8chen Tafeln Rabe zusammengestellt hat, die aber leider, vor Allem in Zahlenangaben, zu häufig mit vorliegenden Urkun- den nicht übereinstimmen.
Digitized by VjOOQIC
Einleitung. XXIII
Gleich dem Vater erhielten alle drei Söhne Kaspars y. Nostitz eine akademische Ansbildong. Die beiden ältesten, Easpar und der 1545 geborene Friedrich, sollten wol zuerst in Tübingen studieren, denn nur auf sie kann es sich doch beziehen, wenn der Herzog Christoph von Würtemberg im Oktober 1561 an Albrecht schreibt| daß für die beiden zum Studium angemeldeten Sohne des Eammerraths, sobald sie nur ankommen würden, an Rektor und Begenten jener Universität Empfehlungsbriefe ergehen sollten. Von diesen ist der Erstere schon sehr früh gestorben, angeblich zu Padua und im Jahre 1564. Als sich dann Friedrich nach YoUendung seiner langjährigen Studien in Deutschland und Welschland im Jahre 1575^ bei seinem Landesherm um einen Dienst in der Bathsstube und zur Yerschickung bewarb, hob er es ausdrucklich hervor, daB er auf Kosten seiner Eltern studiert hatte, während der jüngste Bruder Christoph dabei auch herzog- liche Unterstützung genossen haben muß, denn aus dem Sommer 1569, als sein Yater eben in Ungnade war, liegt von ihm ein Brief aus Straßburg vor, in welchem er den jungen Herzog Albrecht Friedrich bittet den Yater g^en die Abgünstigen zu schützen und als einen treuen Diener von Heuchlern zu unter- scheiden, ihm selbst aber das infolge unbilliger Angaben abge- 8cha£Ete Stipendium wieder in Gnaden reichen zu lassen.
Bald nach dem Tode der Frau und zu der Zeit, da er end- gültig aus dem Amte zu scheiden und sich zur Buhe zu setzen dachte, hat der alte Kammerrath sein Testament gemacht, und am 17. Juni 1678 bestätigte der Markgraf Georg Friedrich, der Gnbemator von Preußen, die „Yerordnung und Disposition^, welche jener „aus wolbedachtem Gemüth und bei guter Gesundheit^' für Leben und Tod über seine in Preußen und in Schlesien belegene Lehen und Erbgüter zwischen seinen beiden ehelichen Söhnen,
1) Die Jahreszahlen, welche Pisaneki (S. 202 Anm. S) über die Anstellungen Friedrichs v. Nostitz beibringt, stimmen weder unter sich, noch mit meinen Archivsbefimden. Da er 1545 geboren war, so müßte er, wenn er bei seiner ersten Anstellung 1569 eine Studienzeit von 16 Jahren hinter sich gehabt hätte, bereits im Alter von acht Jahren die Universität bezogen haben. Nun ist aber in der That die im Text erwähnte Bitte um Au&ahme in den herzoglichen Dienst erst vom 8. November 1575 datiert. Auch was es mit seiner Präsidentschaft am Ho%ericht auf sich gehabt haben soll, weiß ich nicht recht, denn, wo er auch nach 1588 mit Bezeichnung seines Amtes erwähnt wird, heißt er immer nur |,un8er Bath und Hofrichter^^
Digitized by VjOOQIC
XXIV Einleitung.
dem herzoglichen Rath Friedrich und Christoph, getroffen hätte. Die Theilung war sehr einfach dahin gemacht, dafi der in Preußen bleibende Sohn die preuflischeo, der andere die schlesischen Lehn- güter erhalten, die kölmischen Güter aber, bares Geld, Kleinodien u. s. w. zwischen beiden gleich getbeilt werden sollten. Für sich selbst behielt sich der Vater aaf Lebzeiten die Fischerei in den Teichen, die Fischfahre, d. fa., wie es an einer andern Stelle lautet, das Scharwerk der Fischfuhre, yor und zu seiner Wohnung „das Häoslein auf dem Tragheim mit dem Garten, darin drei Heller sind"; die Haushaltung in Königsberg, wol die Versorgung der- selben mit den nöthigen landwirthschaftlichen Erzeugnissen sowie mit Fleisch und Wild, sollte immer dem Inhaber der preußischen Güter obliegen. Diese preußischen Güter aber übernahm Friedrich, der inzwischen Hofgerichtsrath geworden war. Er hat sich zwar zwei mal verheiratet, mit Anna v. Sallet und mit Anna v. Eichicht, hinter- ließ aber doch von allen seinen Kindern nur eine einzige Tochter, die sich später mit Heinrich v. Halle vermählte; er ist am 11. Juni 1599 gestorben. Christoph, der nach Schlesien gegangen war, heiratete Elisabeth v. Stranz, starb aber schon 1585 kinderlos. — Der Familienzusammenhang zwischen den preußischen Nostitz und ihren Vettern in Schlesien und der Oberlausitz wurde während dieser ganzen Zeit durch das übliche Mittel der Belehnung zur gesammten Hand aufrechterhalten oder wenigstens doch zu er- halten versucht. Wie das ja innerhalb der engern Linie Lampers- dori selbstverständlich war, so ging auch Friedrich 1580 mit Ur- laub und Empfehlung seines Fürsten zu Herzog Georg von Lieg- nitz und Brieg um sich die Mitbelehuung zu holen^. und ebenso bemühten sich die in entfernterer Verwandtschaft stehenden Vettern zu Damitsch und Banssau in Schlesien und zu Schönboru, ÜUers- dorf und Quolsdorf in der Oberlausitz zu wiederholten Malen — aus den Jahren 1571 und 1578 liegen ausgedehnte Schriftwechsel darüber vor — um die gesammte Hand für die preußischen Lehn- güter Kaspars, wobei sie sich immer darauf berufen, daß sie mit ihm in Betreff ihrer heimischen Güter in gleichem Verhältniß ständen. Die Erfolglosigkeit dieser Bemühungen geht aber zur Genüge schon daraus hervor, daß nach dem Tode Friedrichs V. Nostitz die preußischen Lehngüter von der Familie abgekommen sind, das Hauptgut Arnsberg an seinen Schwiegersohn.
1) Hierüber verdanke ich einige Papiere der gütigen Mittheilong der Verwaltang des k. Staatsarchiys za Breslau.
Digitized by VjOOQIC
Einleitung. XXV
Die letzten zehn Jahre seines Lebens hat der Eammerrath seinem hohen Alter entsprechend ohne amtliche Thätigkeit und offenbar anch ohne jede politische Bethätigung in stiller Zurück- gezogenheit verbracht, bisweilen nicht bloß sein Gemüth, sondern sogar seine schriftliche Thätigkeit den religiösen Dingen zuwen- dend, wie aus jener gedruckten Umwandlung des Vaterunsers in ein Gebet herrorgeht, deren schon oben gedacht ist. Freitag den 22. März 1588 ist er verschieden und hat seine Ruhestätte neben seiner Gattin im vordem Chor der kneiphöfischen Domkirche ge- funden, an dessen Südwand der überlebende Sohn dem Vater und der Mutter ein großes, mit Malerei und Bildwerk nicht gerade sehr schön geschmücktes und mit einem langen, vielleicht von ihm selbst verfaßten^ Lobgedicht versehenes Epitaph' hat anbrin- gen lassen.
Was bisher von der amtlichen Stellung und Wirksamkeit Kaspars v. Nostitz und von seiner Theilnahme an den kirchlich- politischen Vorgängen und Fragen jener Zeit bekannt gewesen ist, beschränkt sich auf wenige, zusammenhangslose Angaben. Man wußte kaum mehr von ihm, als daß er für eine kurze Zeit in der Seihe der obersten Burggrafen erscheint', daß er „sich durch Anlegung von Mühlen, Teichen, Dämmen und Kanälen, durch gute Bauart der Dörfer und Häuser um das Land verdient • gemacht haben soll*, daß er ein großer Gegner Oslanders gewe- sen war und auf sein Haus gegen denselben gerichtete Verse hatte setzen lassen^; endlich ist in letzter Zeit auch bereits dar- auf hingewiesen worden, daß er bei dem bekannten großen Pro- zesse des Jahres 1566 öfter als ein „Verdächtiger^^ ^^^ Zugehöri- ger der „neuen Faktion^^ genannt wird^. Die herkömmliche, am
1) Die zahlreichen dichterischen Werke Friedrichs v. Nostitz aus jüngeren und älteren Jahren, die meine obige Yermuthung vielleicht nicht ganz unberechtigt erscheinen lassen, sind aufgeführt von Pisanski S. 202 fg. — Ich vermag noch eine Elegia ad Germaniam in Distichen (Frankfurt a. 0. 1561,7 S. 4) hinzuzufögen.
2) Hagen S. 244 fg.
3) Erl. Pr. I S. 853; doch ist hier die Dauer dieser Stellung viel zn lang angegehen.
4) V. Baczko, Geschichte Preußens, IV (1795) S. 400.
5) Von den vielen Stellen, wo dieser Sache Erwähnung geschieht, seien hier vorläufig nur Hartknoch, Preußische Eirchen-Historia, 1686, 8. 342 fg. u. Erl. Pr. I S. 94 fg. Anm. angefahrt.
6) Pawinski an mehreren Stellen.
Digitized by VjOOQIC
XXVI Binldtang.
Meisten verbreitete Erzählung von ihm, daß er „aus Schlesien zu allererst die Karpfen nach Preußen hätte bringen lassen'', ist längst als unbegründete Sage erwiesen ^ Zwar vermag auch ich nicht allzu viele neue Thatsachen beizubringen, nicht einmal die ersten Bestallungsbriefe — als Hausvogt und als Bath und Kam- merrath — waren aufzufinden, offenbar weil man in jenen Jah- ren noch nicht so regelmäßig, wie es schon wenig später geschah, derartige Urkunden in die Begisterbücher einzutragen gewöhnt war; aber das vorliegende, verhältnißmäßig reiche Aktenmaterial und nicht zum Mindesten die eigenen Angaben im Haushaltungs- buche reichen vollkommen aus um die amtliche und öffentliche Stellung und Thätigkeit des Mannes und seinen Charakter zur Anschauung zu bringen. —
Welchen Erfolg und Nutzen hat Kaspar v. Nostitz in seiner amtlichen Thätigkeit für seinen Fürsten und das Land errungen? Auf welchem Wege hat er dieses Ziel erreicht? Wie stellte er sich in und zu dem die Oemüther der Preußen bewegenden und bisweilen recht stark aufregenden kirchlich-politischen Treiben jener Zeit? Das sind im Wesentlichen die Fragen, deren Be- antwortung im Folgenden versucht werden soll.
An eine zahlenmäßige Abschätzung des Erfolges seiner amt- lichen Wirksamkeit darf hier um so weniger gedacht werden, als natürlich regelrechte statistische Aufstellungen nicht vorhanden sind. Wol sind von den Bechnungsbüchem jener Zeit, Amts- rechnungen, Einnahmen und Ausgaben der Hofsverwaltung, auch von der Bentkammer selbst, so manche erhalten, aber sie geben keine vollständige, zusammenhängende üebersicht^ und auf der andern Seite würden derartige Verarbeitungen des vorhandenen Materials so viel Zeit erfordert haben, daß diese Ausgabe sich ganz unverhältnißmäßig verzögert haben würde. Es blieb kaum etwas Anderes übrig als mit Hinzuziehung vereinzelter, be- kannter und neuer Notizen den Inhalt des Haushaltungsbuches selbst nach dieser Bichtung zu verwerthen, und wenn das letz-
1) Die Erzählung selbst Erl. Pr. I S. 95 Anm., die Widerlegung durch Joh. Voigt inPPBl. 18461 S. 158 fg. Wenn dagegen Benecke, Fische, Fischerei und Fischzucht in Ost- und Westpreußen, 1881, S. 286 die Meinung aufstellt, Nostitz, „möge wol der erste Privatmann gewe- sen sein, der sich mit Karpfenzucht beschäftigte'', so muß das als un- statthafter Versuch wenigstens doch etwas von der Sage aufrechtzuer- halten zurückgewiesen werden.
Digitized by VjOOQIC
Einleitimg. XXVII
tere auch im Wesentlichen, wie später gezeigt werden wird, dem Zwecke der Selbstvertheidigung gegen Angriffe und Yer- kleinerungsversuche der Widersacher nnd Mißgönner gewidmet ist, 80 machen doch die darin enthaltenen thatsächlichen Angaben über Neuanlagen und Aufbesserungen, welche lediglich auf den, wenn auch eigenen, so doch amtlichen und gleichzeitigen Auf- zeichnungen über Befunde, Vorschläge und Ausführungen beru- hen, durchaus den Eindruck der vollsten Glaubwürdigkeit, sind sie doch nicht selten sogar urkundlich zu belegen gewesen.
Als seine erste und wesentlichste Aufgabe betrachtete es der Kammerrath Kaspar y. Nostitz die fürstliche „Haushaltung^^ zu bessern, d. h. dahin zu wirken, daß die Verwaltung und Bewirth- schaflnng der von den herzoglichen Häusern oder Burgen aus ge- leiteten Hauptämter auf einen immer bessern und sicherem]^ Fuß gestellt werden könnte und demgemäß die üeberschüsse daraus an Oeld und Erzeugnissen, welche eben in die herzogliche Bent- kammer fielen, größer und beständiger würden. Dieses Ziel sollte zunächst durch Schaffang von neuem beackerungsfähigen Boden erreicht werden, wozu sich in den Wildnißämtem, jenen im Osten und im Süden des Herzogthums gelegenen Aemtern, welche noch zumeist mit undurchdringlichem Walde besetzt waren, natürlich die meiste Gelegenheit bot und auch, wie zahlreiche Yerleihungs- urkunden erweisen, benutzt wurde. Oefter hört man ihn unter Anfährung bestimmter Beispiele darüber klagen, daß die Haupt- leute säumig darin seien, daß sie mit Unrecht Schädigung des furstUchen Wildstandes, der Wildbahn, vorschützen, daß sie wol gar bei der Besetzung mit Bauern ihre eigene Wildnißgüter vor- ziehen statt, wie es ihre Amtspflicht erforderte, die zur Anlegung herzoglicher Dörfer bestimmten Gebiete in erster Beihe vorzu- nehmen. Aber auch in den anderen Aemtern war zur Hebung des Ackerbaus noch gewaltig viel zu thun. üeberall gab es noch große Strecken, wenn auch weniger vcyi überflüßigem, so doch von schlecht bestandenem^ unergiebigem Waldboden und ebenso ausgedehnte Moräste, und fast auf jeder Seite des den Aemtern gewidmeten Theiles des Haushaltungsbuches ist von der ,3^u- mung'^, von Bodung und Entwässerung, solcher Strecken, von Anlegung neuer Dörfer, herzoglicher Höfe und Wirthschaftsgüter (Vorwerke)^ die Bede; wo aber der Acker dazu nicht ausreichend,
1) Darüber, daß mit dem Worte Vorwerk in jener Zeit nicht der lieutige Begriff des Nebengates, sondern vielmehr der des Hanptgates
Digitized by VjOOQIC
XXVm Einleitung.
der Boden nicht geeignet erschien, wurden Wiesen hergestellt und ebenso auch versumpfte Wiesen „geräumt^^ um dann Schäfereien anzulegen oder für Pferde und Großvieh Wiesengrund zu schaffen. Bisweilen giebt Nostitz genaue Vorschriften, wie solche Wiesen am Yortheilhaftesten auszunutzen, vor Baubwirthschaft zu wahren sind^. Auf gute Yerwerthung der herzoglichen Amtsbrauereien durch Verlegung von Krügen und durch Zurückdrängung der un- befugten Konkurrenz der großen Herren richtet er sein Augen- merk. Damit aber auch die kleineren Besitzer ihre Wirthschaften nachhaltiger zu führen im Stande seien, sollen ihre Oüter nicht zu großen Umfang haben, zu Bauerngütern nie mehr als zwei Hu- fen zugemessen werden. Ebenso nimmt er den Wald, soweit er bestehen bleiben soll, nachdrücklich in Schutz, insbesondere da- durch, daß er die Herstellung der niederen Waldprodukte, das Brennen von Asche und Kohlen, sowie das Sieden von Theer und Pech, welches durchaus unbefugt und ebenfalls in einer Art Baubwirthschaft betrieben wurde, unter strenge Aufsicht gestellt und wenigstens so weit eingeschränkt wissen wollte, daß dazu nicht „grünes^^, frisches Holz, sondern nur Abfallholz und Stubben verwandt werden durften. Endlich hat er auch den Städtegrün- dungen nicht fern gestanden. Im Amte Bagnit sollte nicht weit vom heutigen Schirwindt eine Stadt angelegt werden, die durch ihre Lage an der obern Scheschuppe in Wasserverbindung mit Königsberg gestanden haben würde. Dazu ist es nun freilich nicht gekommen, aber die Anlegung und örtliche Einrichtung von Ooldapp schreibt Nostitz sich selbst wiederholt zu, und es wird ihm darin Glauben zu schenken sein, da er in Betreff der ande- ren Städte, welche in seiner Zeit entstanden sind, diesen Buhm niemals für sich in Anspruch nimmt; und ebenso läßt er bei Er- wähnung von Kirchenstiftiingen, wie in den Gebieten von Inster- burg, Tilsit und Memel, seine eigene Person fast ganz in den Hintergrund treten. — Wenn er dem Bernstein und seiner Yer- werthung in verhältnißmäßig geringerm Haße, nicht mehr als vorübergehend seine Aufmerksamkeit schenkt, so liegt das offen-
verbunden war, vgl. v. Brünneck, zur Geschichte des Grandeigen* thums in Ost- und Westpreußen. I. Die kölmischen Güter, Berlin 1891, S. 7. 1) Z. B. HB. S. 77,6 und 80,8. — Wemi ich nicht überall Nach- weise gebe, so geschieht das, weil in dieser Beziehung in den meisten Fällen die am Ende stehenden Verzeichnisse genügende Aushülfe zum Nachschlagen gewähren.
Digitized by VjOOQIC
Einleitnng. XXTX
bar nur daran, daß dieses Regal während seiner Verwaltung und trotz seines AbrathQns erblich verpachtet wurde^.
Diejenige Seite der auf die Hebung der Kultur und der Leistungsfähigkeit des Landes und damit auf die Vermehrung der Einkünfte der landesherrlichen Kasse gerichteten Thätigkeit Kaspars Y. NostitZy welche die üeberlieferung, wie allein schon ein Blick auf die ersten Blätter des Haushaltungsbuches zeigt, mit Becht ganz besonders betont hat, betraf die Gewässer, die fließenden wie die stehenden, und ihre private und fiskalische Ausnutzung: nicht bloß Müllerei und Fischerei, sondern auch die Wasserstraßen und die Binnenschiffiahrt.
Da die Windmühlen sich bis dahin in Preußen noch keinen rechten Eingang verschafft hatten, einzelne Versuche damit mißlungen waren', und da andererseits die in den östlichen Gegenden damals noch vielfach im Gebrauch stehen- den Quirlen, die einfachen Handmühlen der alten heidnischen Zeit, weil „sie den Leuten nur das Mehl verdarben'^, dem Untergänge bestimmt waren', so kamen in Preußen nur die Wassermühlen in Betracht, deren Betrieb und Ausnutzung seit den' Ordenszeiten her ein landesherrliches Begal war. Land- besitzern wurde höchstens gestattet kleine, nicht vielmehr als zum eigenen Bedarf ausreichende Mühlwerke (mit einem einzigen Rade oder Gange) anzulegen, zur Benutzung für fremde Mahl- gäste höchstens, wie es scheint^, in abgelegenen, von herzoglichen Mühlen entfernten Gegenden. Ebenfalls ein Regal war seit alten Zeiten die Fischerei in allen natürlichen und künstlichen Ge- wässern, soweit dieselben nicht ganz innerhalb der Gränzen eines einzelnen Besitzthums lagen; auch sie war sonst nur zum eigenen Gebrauch, zu des Tisches Nothdurft, den Anwohnenden durch be- sondere Verleihung freigegeben, aber immer nur unter ganz be- stimmter Beschränkung auf die in jedem einzelnen Falle gestatte- ten Fanggeräthe, und da die katholische Zeit mit ihrem durch die Fasten bedingten gewaltigen Fischverbrauch noch nicht so weit
1) HB. S. 96,4 n. 152,5.
2) So wenigstens erzählt Nostitz selbst, der mit einer gewissen Verachtung auf diese Neuerung herabsah, S. 217,9. Aktenmäßige Bei- träge kann ich ans meinen, doch nnr unvollständigen Funden nicht bei- bringen.
3) Vgl. Bock S. 332.
4) Vgl. HB. S. 53,5 u. 6.
Digitized by VjOOQIC
XXX Binleitang.
zurücklag um dieses Nahrungsmittel in den Hintergrund zu bringen, so konnte auch die Fischerei, gut ausgenutzt, eine der einträglichsten Einnahmequellen werden. Aber gerade diese beiden Regale, Hüllerei und Fischerei, waren in den bösen Zeiten, welche Preußen hatte durchmachen müssen, gewaltig zurückgegangen, und alle zur Aufbesserung gemachten Versuche und Bemühungen, von denen Landtagsverhandlungen, Landesordnungen und Einzol- verfügungen Zeugnifi ablegen, hatten doch keine nachhaltige Er- folge bringen können, so daß es gerade hier für einen tüchtigen Beamten eine lohnende Aufgabe sein konnte, was Nachläßigkeit und mangelnde Aufsicht auf der einen, Willkür und unberechtig- tes Zugreifen auf der andern Seite geschädigt hatten, durch ge- \ eignete Maßregeln, durch festen Willen und feste Hand gutzu«: . machen und zurückzugewinnen. Wenn man nun sieht, wie Nostltz' . gerade die Wasserverhältnisse Ton seinem ersten Eintritt in die :. Kammer ab bis zu seinem letzten Ende offenbar mit großer Sach; ; kenntniß anfaßt und mit erfolgreicher Energie betreibt, so rblidibt;- es um so mehr zu beklagen, daß jede Kunde davon fehlt, w4 er] seine Lehrjahre durchgemacht hatte; es drängt sich da höOhsteiis;: die Yermuthung, wenn auch als geradezu unabweislich, auf, daß. er nach YollenduDg der üniversitätsstudien längere Zeit an. .einer ^ Stelle, die für diese Dinge eine Musterschule gewesen soia: jnn^, ] praktisch thätig gewesen ist^.
Bei allen ihm durch sein Amt obliegenden Besichtigfungen
1) Da jede bestimmte Andeutung fehlt, so soll es hier nur vermu- thungaweise ausgesprochen werden, daß Nostitz vielleicht in Böhmen, welches schon damals als das Masterland des Fischereibetriebes gelten konnte, und wohin ihn die engen politischen Beziehungen Schlesiens nnd der Lausitz sowie nahe verwandtschaftliche Beziehungen hinführen konn- ten, seine Schale gemacht haben mag, vielleicht sogar in dem. den Bo- senherg gehörigen Wittingaa, wo mindestens seit dem Anfange des 15. Jahrhunderts Teichwirthschaft und Fischzucht in großem Stile betrieben wurden. Was von dem etwa 1538 gestorbenen dortigen Fischmeister Stepanek gesagt wird, daß er sich „sowol durch die Anlegung neuer, als auch durch Vergrößerung schon bestandener Teiche ungemein her- vorthat, zugleich mit kluger Auswahl die Oertlichkeiten bezeichnend, an welchen einst neue Teiche zu errichten wären", daß er „der Begrün- der eines anordnenden Zusammenhanges und einer gegenseitig beleben- den Wechselwirkung der Teiche" gewesen ist, paßt beinahe buchstäb- lich auf Nostitz und seine Thätigkeit in Preußen. W. Horak, die Teich* wirthschaft mit besonderer Bücksicht auf das südliche Böhmen, Prag 1869, S. 7.
Digitized by VjOOQIC
Einleitong. XXXI
der Aemter hat Nostitz, um hier nur erst das Aeufierliche zu berühren, die Wasserrerhältnisse und die Steigerung ihrer Ertxags- fShigkeit ganz besonders ins Auge gefaßt und hierfür sich die eingehendsten Notizen gemacht, offenbar weil diesen Punkt Ein- wohner wie Beamte völlig außer Acht ließen. Besserung und Herstellung beschädigter oder ganz verfallener Anlagen, Ter- mehrung und Begelung des Wasserzulaufs, bei den Fischteichen die kunstgerechte Behandlung der einzelnen Arten derselben, die Abwartung der Fische, zumal der Karpfen, im Sommer und im Winter, Unterdrückung der unberechtigten, zumal der übermäßig betriebenen Saubfischerei, Aufsuchung neuer zu Anlagen ge- eigneten Stellen (Mühlstätten und Teichstätten), Vergrößerung oder Verkleinerung der Mühlen je nach dem Bedürfniß: solche Dinge nehmen in seinen Aemterbeschreibungen und bei den von ihm gemachten Vorschlägen den größten Baum ein. — Oleich den Getreidemühlen fanden bei ihm aber neben weniger bedeutenden Wasserwerken (Schleifmühlen, Walkmühlen, Kupferhämmern) auch die hochwichtigen Holzschneidemühlen und die jetzt freilich ganz eingegangenen Eisenhämmer vollste Berücksichtigung.
Durch die von den Jahreszeiten und ihrer Witterung durch- aus abhängige Beschaffenheit der Landwege jener Zeit war man in der vollen Verwerthung der überschüssigen Erzeugnisse der Landwirthschaft und der Fischerei und noch mehr des Holzreich- thums der Wälder und der übrigen Waldwaren aufs Schlimmste beschränkt; aber auch hier wußte und bemühte sich der Kam- merrath aus dem Wasserreichthum des Landes Abhülfe zu schaf- fen. Nicht bloß 80 kleine Anlagen der Art hatte er im Sinne wie die Schiffbarmachung der Sorge (bei Dollstädt) und der Weeske um das Oetreide bequemer nach Elbing und weiter schaffen zu können; zur Abkürzung des Wasserweges zwischen Tilait und Labiau gedachte er, wie man auch später einmal plan- te^, die damals noch mit dem Memelstfom in Verbindung ste- hende Schalteik zu benutzen und ihr durch „Schlagung eines Hauptes'^ bei ihrem Austritt aus der obern Gilge mehr Wasser zuzuführen. Sehr viel großartiger war der Plan eine nördliche
1) Th. Preaß, Geschichte der Wasserstraßen in der Memel-Niede- nmg (in Mitteilungen der Litauischen litterar. Gesellschaft, III 5, 1892) S. 428. — Nach dem Obengesagten ist meine Anm. 2 auf S. 85 in Betreff der Oertlichkeit richtigzustellen. — Vergl. ün Wörter- und Sachenver- zeichniß die Art Wasserverbindungen und Räumung (von Gewässern).
Digitized by VjOOQIC
XXXII Einleitung.
WasserverbiDduDg der masurlBchen Seeen mit dem Meere herzu- stellen, der freilich nicht weiter kam, als daß zu seiner Ausfüh- rung Befehle erlassen wurden.^ Ein thatsächliches Verdienst aber, dessen er sich mit Becht rühmen durfte, war die Bäumung der Flüsse Ooldapp und Angerapp, die bisher wegen der auf ihrem Orunde lagernden Steine und Holzmassen der Flößerei die ge- fährlichsten Schwierigkeiten entgegengestellt hatten: die Flöße wären von den Biffen zerrissen und das Holz versunken, so daß dem Herzog jährlich mehrere Hundert Mark Schaden entstanden wären. Nachdem, so erzählt er während der Zeit der Ungnade in einer Beschwerde- und Bechtfertigungsschrift an den jungen Herzog (1570), Herzog Albrecht bei einem Aufenthalt in jener Gegend öfTentlich über Tisch zu ihm geäußert hätte: durch die Bäumung der beiden Flüsse würde er in Preußen einen unsterb- lichen Namen erlangen, hätte er trotz vielseitigen Spottes die Ar- beit ausgeführt« Auch im Haushaltungsbuch selbst kommt er immer wieder auf diese Sache zurück, die sogar nicht einmal Kosten verursacht hätte, da ihm die Bauern, ihren eigenen Yor- theil richtig erkennend, gern und willig dazu geholfen hätten; selbst ein Verfall wäre nicht zu befürchten^ denn kleine Steine und gelegentlich einfallendes Holz müßte jeder Anwohner auf dem Seinigen herausbringen, und zur FortschafFang der etwa noch vereinzelt vorkommenden großen Steine wären die von ihm zurückgelassenen Instrumente' zu brauchen.
Wiederholt sah sich Nostitz — wir kommen darauf weiter zurück — genöthigt sich gegen Neider und Mißgönner, sei es daß sie einzelne Maßregeln beanstandeten oder seine gesammte amtliche Thätigkeit angriffen, unter Berufung auf seine Erfolge zu vertheidigen, was sowol in mehrfach vorliegenden Einzel- schriften aus verschiedenen Zeiten wie an sehr vielen Stellen des Haushaltungsbuches selbst geschieht. Auf Hunderte, selbst auf Tausende von Mark verrechnet er wol für einzelne Stellen den durch ihn seinem Landesherrn verschafften jährlichen Vor- theil, während ihm niemand würde nachweisen können, daß er nur 100, ja nur 50 Mark unnütz verbaut hätte'. Zum Schlüsse
1) HB. S. 48 Anm. 1.
2) Diese dürften wol von der einfachsten Art gewesen sein, höl- zerne scheerenartige Instrmnente zum Fassen der Steine, wie sie die Steinfischer am Karischen Haff noch heute brauchen. KB. S. 70, 38.
3) Vgl. HB. S. 27,1; 76,1 (oben); 217,5 u. 9.
Digitized by VjOOQIC
Einleitungr. XXXIII
des ganzen Buches stellt er dann die von ihm neu eingerichteten herzoglichen Schäfereien, Höfe, Mühlen und Fischteiche zahlen- mäßig zusammen und rechnet dabei, indem er die drei ersteren Anlagen namentlich aufführt, 34 Schäfereien, an Höfen 28 und an Mühlen 35 heraus^, der Fischteiche aber seien „über 80'S — „Gonsiliis, gravitate sua rebusque gerendis,
Non sua, sed quaerens publica, clarus erat; Huius inexhaustis curis multoque labore
Horrida quae fuerat Prussia culta nitet.'' „Würdevoll, tüchtig im Bathen und Walten, so schuf er sich Achtung; Niemals den eignen Gewinn sucht er, des Staates allein: Durch unerschöpfliches Sorgen und nie aufhörende Arbeit
Macht' er aus Wüste und Wald Preußen zur lachenden Flur." Wenn auch in diesen Versen der Grabschrift dem gegen- über, was durch Kaspar v. Nostitz in Wirklichkeit erreicht ist, ohne Frage viel dichterische Freiheit und Uebertreibung steckt, so ist doch in den Anfangs werten die Art seines Schaffens und die Richtung seines Zieles ebenso sicher richtig getroffen. Es war das jene im beginnenden 16. Jahrhundert ebenfalls ihre Re- naissance erlebende, man könnte sagen: fiskalisch-staatswirth- schaftliche Richtung, welche doch nur, wer durchaus nicht sehen, immer und überall nur nackte Selbstsucht erkennen will, in Ab- rede stellen kann. Auch hier steht immer noch der Vortheil, das Wol der Spitze des Staates in erster Linie, aber, wie man um dieses zu fördern und zu sichern die Ertragsfähigkeit, das Wol des Ganzen unverrückt im Auge behalten mußte, so durfte man« andererseits auch nicht unterlassen die durch die ständischen Sonderinteressen geschaffenen und offen gehaltenen Nebenkanäle, welche die Erträgnisse zersplitterten und unfruchtbar machten, dauernd zu verstopfen. Das war nun freilich in Preußen nicht etwas Yöllig Neues, denn bekanntlich hatte der Deutsche Orden mit seiner trefflichen, fast modern anmuthenden Verwaltung sein Land zu einer Höhe der Kultur und des Wolstandes emporge-
1) HB. 218. Wenn er unmittelbar vorher (8.^217,2) etwas abwei- chende, mehr oder weniger größere Zahlen angiebt, so mögen darin, wenn nicht die bei Znsammenzälilnngen anch in jener Zeit gewöhnlich vorkommenden Versehen obwalten, irgendwelche Anlagen mitgerechnet sein, die erst in Aussicht genommen, noch nicht ausgeführt waren.
Digitized by VjOOQIC
XXXIV BhüMtmig.
hoben, wie sie sonst im mittelalterlichen Abendlande kaum ir- gendwo zu finden war, und erst während des letzten Jahrhun- derts hatten äufieres Unglück und innere Hißwirthschaft beinahe jede Spur davon verwischt und die Verwaltung selbst aus den Fugen gerissen. Da dann ebenso die schwachen Beformversuche der beiden letzten, der fürstlichen Hochmeister allein durch den zweijährigen Beiterkrieg um jeden Erfolg gebracht waren, so galt es nach der Säkularisation ganz von Neuem einzusetzen. Gewiß, auch der neue Herzog wurde hierzu zunächst durch den Selbst- erhaltungstrieb gedrängt, aber die weiteren Folgen für das Oanze blieben mit der Zeit nicht aus, und der Herzog Albrecht hat — auch den Bubm darf man ihm nicht absprechen — diesen Erfolg der Thätigkeit seiner Beamten richtig zu erfassen und zu würdi- gen verstanden. Selbstverständlich sind auch diese Neuerungen nicht auf preußischem Boden selbst erwachsen, sondern, wie zu- vor der Orden sein kunstvolles und so erfolgreich arbeitendes Yerwaltungssystem auf byzantinisch - normannischer Orundlage ausrichtet hatte, so sind die weitere Quelle für die Yerwal- tungsreformen des 16. Jahrhunderts jene französisch-burgundi- schen Einrichtungen gewesen, welche zunächst durch die Habs- burger, voran durch Kaiser Maximilian I, nach Oesterreich über- tragen waren und von dort ihren Weg in die Kanzleien und Bentkammem der deutschen Fürsten, nach Sachsen, nach Bay- ern, zu den fränkischen HohenzoUem imd weiter fanden^ Eine andere, sich mit Nothwendigkeit einstellende Folge dieser ganzen Bichtung, die auch in Preußen und ganz besonders bei Nostitz bemerkbar hervortritt, bestand darin, daß die nach ihr geschulten , Beamten darauf aus waren die Naturalwirthschaft, welche zumal da, wo nicht geschultes Beamtenthum, sondern ständische Ele- mente das Heft in der Hand hatten, zum Unheil führen mußte, zu Gunsten der Oeldwirthschaft, wenn nicht ganz zu unter- drücken, so doch nach Möglichkeit zurückzudrängen. Nur darf man sich für das frühere Ordensland die Sache doch nicht so
1) Vgl. hierüber znn&chst S. Adler, die Organisation der Central- Verwaltung miter Kaiser Maximilian I. Auf urkundlicher Grundlage dargestellt, Leipzig 1886, S. 5 fg. und £. Bosenthal, die Behördenor- ganisation unter Kaiser Ferdinand I, das Vorbild der Behördenorgani- sation in den deutschen Territorien. Ein Beitrag zur Geschichte des Verwaltungsrechts (im Archiv für österreichische Geschichte, 69. Band, Wien 1887), S. &8.
Digitized by VjOOQIC
Einleltcmg. XXXV
Yorstellen, als ob in den bösen Zeiten alles Bestehende mit Stumpf und Stiel ausgerottet gewesen wäre, vielmehr erscheinen da die Neuerungen nur wie ein belebendes Pfropfreis auf einem vorhandenen, wenn auch tief erkrankten Stamme: viele ältere Yerwaltungseinrichtungen konnten in die neue Zeit hinüber- genommen, durften nur dem Geiste und den Anforderungen der- selben angepafit werden.
Leider besitzen wir, wie ja bekannt genug ist, keine auch nur annähernd genügende Darstellung der altpreufiischen Yerwal- tungsgeschichte^, und da eine solche zu schaffen und zu geben weder mir möglich, noch hier der Ort ist, so bleibt mir nichts übrig als, soweit zum Yerständniß des Haushaltungsbuches und zur richtigen Abschätzung der Wirksamkeit seines Verfassers nö- thig scheint, die aus jenem selbst und aus den von mir einge- sehenen Akten und Aktenbänden sich ergebenden Thatsachen selbst vorzulegen und mit den Tagesereignissen zu verbinden.
Da, wie schon oben berührt ist, die der herzoglichen Bent- kammer zufließenden Einnahmen von keiner ständischen Bewilligung abbingen und ihre Verwendung dem Herzog selbst ohne jede Be- schränkung und Einrede zustand, und da dem entsprechend die Be- amten, welche die Erträgnisse ihrer Verwaltung an die Kammer abzuführen hatten, nach dieser Bichtung hin, also in der Hauptsache ihres amtlichen Wirkens, mochten sie auch nach Becht und Brauch ausschließlich dem Adel entnommen werden, nur dem Herzoge verantwortlich, allein der Aufsicht seiner Eammerräthe unterstellt waren, so blieb für diese in ruhigen Zeiten, beim geordneten Lauf der Dinge jede amtliche Berührung, vollends jede Beibung mit den Ständen ausgeschlossen. Dazu kam für Nostitz persön- lich, daß er durch seine Heirat mit einer in erster Beihe den städtischen Patrizierkreisen entstammenden Frau diesen Beziehungen mehr als Andere entrückt war, durch Bücksichten, durch Verbind- lichkeiten oder Verpflichtungen weniger gebunden und gehemmt
1) Im 2. Bande von iBaacsohns Geschichte des Preußischen Beamtenthmns (1878) ist die j^Yerfassuiig und Verwaltung von Preußen bis 1618'* auf sieben Seiten abgehandelt, aber auch dieses Wenige ist von schlimmen Fehlem, die auch damals hätten vermieden werden müssen, nicht ganz frei. Hörn, die Verwaltung Ostpreußens seit der Säcularisation, 1525—1875, (1890) beruht auf ganz unzureichendem Ma- terial, nur auf örtlich und zeitlich ganz vereinzelten Akten und mußte schon deßhalb in Anlage und Ausführung der Hauptsache nach verfehlt ausfallen.
Digitized by VjOOQIC
XXXVI Binleitttiig.
wurde. Hierin liegt aber gerade die große Schwierigkeit für die Oe- Bchichtschreibung, denn eben die wesentlichste Bedeutung des Mannes ist da in dem alltäglichen, gleichmäßigen, stillen Walten des Beamten beschlossen, so daß dem Beobachter bisweilen jede Spur der Persönlichkeit verschwindet, diese nur, wenn äußere Anstöße kommen, vorübergehend einmal in die Erscheinung tritt. Die Frage, wie und in welchem Sinne der Eammerrath Kaspar v. Nostitz die Obliegenheiten seines schwierigen und ver- antwortungsreichen Amtes angefaßt und erfüllt hat, läßt sich un- bedenklich dahin beantworten, daß er gewaltigen Fleiß und ge- wissenhafte Arbeit darangesetzt hat, und daß es ihm aufrichtiger Ernst gewesen ist der Anforderung nachzukommen, welche alle Beamtenbestallungen jener Zeit etwa in die Worte zu kleiden pflegen, der Berufene solle in Allem des Herzogs und des Landes „Nutzen und Beßtes zu wissen, zu fördern und fortzustellen, hin- wider Schaden und Nachtheil zu verhüten und abzuwenden schuldig und verpflichtet sein", und welche er selbst^ oft mit der Mahnung wiedergiebt, man solle nur „des Herzogs und nicht den eigenen Nutzen" suchen. Der gewissenhafte Fleiß wird schon durch das Haushaltungsbuch selbst erwiesen, welches doch nur ein zu bestimmtem Zweck gefertigter, verhältnißmäßig kleiner Aus- zug aus sehr breit angelegten Aufzeichnungen ist. Er begnügte sich eben nicht damit die Rechnungen abzuhören, die Verwaltung der einlaufenden Gelder und Yorräthe zu beaufsichtigen, die regelmäßigen und die außerordentlichen Besichtigungen der ihm zugewiesenen Aemter abzuhalten und dabei nach dem Rechten zu sehen, und was dergleichen mehr war, er hat vielmehr über Alles, was ihm auf den Beisen und sonst auffiel und zugetragen wurde, und was Nutzen zu mehren und Schaden zu verhüten geeignet schien, genau Buch geführt, mit genauer Angabe des Datums und sonstiger Einzelnheiten solche nützliche Notizen auf- gezeichnet und daraus dann weiter gesonderte Zusammenstellungen nach den Aemtern und auch für einzelne Seiten der Verwaltung, die ihm vorzugsweise am Herzen lagen, angefertigt. Wie die von Amtswegen geforderten „Besichtigungsnoteln", so legte er auch von jenen „Verzeichnissen" einen Theil in der herzoglichen Kanzlei nieder, andere behielt er zu eigenem Gebrauch zurück. Mag man nun über Versicherungen, wie sie Nostitz an gar vielen Stellen seines Buches selbst und auch sonst häufig in verschiedenen Schriftstücken in Betreff seiner eigenen Aufrichtigkeit und Pflicht-
Digitized by VjOOQIC
Elnleltang. XXXVII
treue abgiebt, denken wie man wolle, es wird gewifi nicht un- berechtigt erscheinen, wenn man schon aus der eben geschilderten emsigen Arbeit ein volles Zeugniß zu seinen Ounsten entnehmen zu dürfen glaubt, denn diese wird doch schwerlich jemand auf sich nehmen, der nicht von dem beßten Willen beseelt wird. Wenn er femer für mehrere Verwaltungsanweisungen, wie für die Baumeisterordnung, für Schäferei- und Fischereiordnungen, sowie für eine Reihe einzelner Verfügungen und Anordnungen sich selbst als den Urheber, als den Verfasser oder wenigstens Mitarbeiter nennt, wenn er erzählt, daß er beim Entwurf jener Artikel (den „Testamenten"), welche Herzog Albrecht als Richt- schnur für die Erziehung und Ausbildung seines einzigen Sohnes niedergeschrieben hat, mitgewirkt habe, so wird man ihm auch hierin nicht Olauben versagen dürfen, weil sich in jenen Akten so ziemlich dasselbe, oft mit wörtlichem Anklang, ausgesprochen findet, was er im Haushaltungsbuche als seine Auffassung solcher Dinge zu erkennen giebt; und ganz ebenso verhält es sich mit den die gesammte Verwaltung der Hauptämter regelnden Amts- ordnungen oder Amtsartikeln, wie ein Vergleich der von mir im Anhang zum Abdruck gebrachten Ordnung' mit vielen Stellen des Buches selbst leicht erkennen läßt^ —
Die bei aller anscheinenden Verbitterung doch nicht sonder- lich tiefgehenden Zerwürfnisse zwischen Landesfürst und ünter- thanen, welche gerade die ersten Jahre der herzoglichen Regie- rung Albrechts getrübt hatten — als die Nachwehen der vorange- gangenen bösen Zeit vielleicht mehr denn als die Folgen hoher Gteld- forderungen und des immerhin oft recht rücksichtslosen, ja will- kürlichen Vorgehens des ersten obersten Burggrafen Hans v. Bö- senrade und anderer fremden Räthe — waren im Laufe der Jahre ziemlich ausgeglichen; durch die umfassenden Privilegien und die grundlegenden Verfassungsordnungen der Jahre 1540 und 1542, das Onadenprivilegium und die Regimentsnotel,' war zwi- schen dem Herzog und den maßgebenden Kreisen der volle Frie- den vereinbart. So manches „Gravamen'^ nicht bloß der mehr
1) Nr. 10, S. 275 fiP*. — Wenn ich gerade eine Amtsordnong aus späterer Zeit znm Abdruck auBgewählt habe, so ist das nur geschehen, weil sich aus ihr auch die allmählich wieder eingerissenen Mißstände in der Verwaltung erkennen lassen; in der Hauptsache stimmt sie natür- lich mit den früheren überein.
2) Lohmeyer, Albrecht, S. 29 fg.
Digitized by VjOOQIC
XXXVni Einleitmig.
und mehr zurückgedrängteD Städte, sondern auch von dem Sie- ger gebliebenen Adel her kam natürlich auch fernerhin auf den Landtagen zur Sprache^ aber diese selbst verliefen doch im All- gemeinen ruhig und friedlich. Nicht bloß unter den herzoglichen Beamten im engern Sinne, unter den „Verwandten^' der Kanzlei und der Bentkammer und unter den Inhabern anderer Hofamter^ gab es nach wie vor Fremde in nicht geringer Anzahl, sondern auch unter jenen Beamten, deren Stellen nach der Begimentsnotel ausdrücklich nur Einheimischen von Adel, den ,^Einzöglingen'S wie sie den undeutschen Altpreußen gegenüber genannt wurden, vorbehalten bleiben sollten, unter den Amtleuten oder Uauptleu- ten, den Landräthen und den Hofräthen, selbst unter den vier Oberbeamten, begegnen auch weiterhin vielfach unlängst einge- wanderte Fremdlinge. Es sei hier nur, um von älteren zu schweigen, an die beiden Brüder v. Borcke erinnert, den Ober- marschall Joachim und den brandenburgischen Hauptmann Anton, ferner an Wolf v. Kreytzen, Albrecht zu Kittlitz, Christoph v. Olau- bitz, Dietrich v. Wernsdorflf oder an jenen Elias v. Kanitz, der 1566 als Fürsprecher des preußischen Adels gegen die „neuen Bäthe" auftreten durfte. Sobald ein solcher Mann sich in Preußen angekauft, gar in eine preußische Familie eingeheiratet hatte^ wurde er gern unter die Beihe der Einzöglinge aufgenom- men und galt ihnen sofort als völlig gleichberechtigt, und erst als es später wieder zu schrofferen Parteibildungen kam, wurden solche offenbare Unregelmäßigkeiten von (Gegnern zur Sprache ge- bracht. In jenen ruhigeren, der scharfen (Gegensätze ermangeln- den Zeiten konnte denn auch Kaspar v. Nostitz seines Amtes ein Yierteljahrhundert hindurch walten ohne in den ständischen Krei- sen sichtlichen Anstoß zu erregen, ohne sich dort Feinde und ver- bitterte Oegner zu schaffen, fand er doch sogar bei Leuten, mit denen er später, unter veränderten Yerhältnissen, in unversöhnli- che Feindschaft gerieth, solche Anerkennung, daß gerade von dort her, als ihm außeramtliche Zwischenfälle für einige Zeit die schwerste Ungnade des Fürsten zuzogen, kräftige und, wie es scheint, er- folgreiche Fürsprache für ihn erhoben wurde. Nichts aber ist über ihn für diese ganze Zeit — und das scheint mir in dem angedeuteten Sinne kennzeichnend genug — außer den schon besprochenen persönlichen und Familiennachrichten an thatsäch- licher üeberlieferung erhalten als einige Urkunden über diese fürstliche Ungnade und ihre Veranlassung.
Digitized by VjOOQIC
BiBleltuiig. XXXIX
Wie alle diejenigen, welche von den Lehnneinungen, an denen Luther zuletzt festgehalten hatte, nicht weichen wollten, so war auch Easpar y. Nostitz ein überzeugter und entschiedener Gegner der neuen Lehre von der Rechtfertigung, welche Andreas Oslander, auf den ursprünglichen Gedanken des Reformators wei- terbauend, angestellt hatte und nunmehr, da er endlich in Kö- nigsberg nicht bloß als Prediger und üniversitätsprofessor eine feste und maßgebende Stellung gewonnen hatte, sondern in reli- giösen Dingen der unbedingten Herrschaft über den Geist des Ton ihm einst dem Evangelium zugeführten Herzogs Albrecht sich erfreuen durfte, wenigstens in der preußischen Kirche zur Annahme und Durchführung zu bringen versuchte^. Zu Anfang des Jahres 1552 gingen die Wogen des Streites gewaltig hoch: für Oslander wider Erwarten früh brach „der ganze Wolkenbruch von Büchern^', Spott- und Schmäh- schriften und gelehrte Gutachten, auch von außen her, über ihn herein; in Königsberg selbst wurde auf allen Kanzeln fast täglich für und wider gepredigt und gewettert In diesen Kampf griff auch Nostitz, der nach seiner eigenen Aussage Osl- anders „Person zuvor geehrt, geliebt und gedienf^ in der Weise ein, daß er an seinem Hause auf der Firmanei, dessen Bau er bereits begonnen hatte, obwol die erwähnte herzogliche Yer- schreibung erst im September darnach ausgestellt ist^ die Worte des Kirchenvaters Ambrosius: „mors Christi est justificatio pecca- toris^ und darunter gleichsam als „eine Erklärung^^ die vier ei- genen Yerse anbringen ließ:
„Gotts wesentlich Gerechtigkeit, Die ist nicht meine Seligkeit,
Sondern das Leiden Jesu Christ
Hein Trost, Heil und Rechtfertigung ist^^ Er konnte mit Recht sagen, daß diese Yerse sowie jener
1) W. Möller, Andreas Oslander. Leben und ausgewählte Schrif- ten, 1870, übergeht den Zwischenfall, der hier erzählt werden soll, voll- ständig, ofiPenbar weil derselbe f&r Oslander selbst ohne jeden Belang war. Hase S. 198 ff., der Nostitz fälschlich als Burggrafen (S. 258 als Oberbarggrafen) bezeichnet, giebt nur den Inhalt der beiden bereits in den Preußischen Zehenden, Königsberg 1740, S. 162 ff. abgedruckten Schreiben des Eammerraths und Funckes wieder. Mir liegen noch einige ungedruckte Schreiben vor. — Vgl. noch Lohmeyer, Albrecht, S. 18 u. 36 ff.
Digitized by VjOOQIC
XL Einleitung.
Spruch selbst, ruhig betrachtet, wenn sie auch Zeugniß wider die Neuerer ablegen sollten, nichts Verfängliches, vollends nichts Ootteslästerlicbes enthielten; dennoch zog sie der Magister Jo- hannes Funcke, der Schwiegersohn und zugleich der eifrigste Anhänger Oslanders, am Pfingstmontag (6. Juni) unter schmutzi- gen Schimpfereien in seine Predigt hinein. Hierauf erfolgte zuerst ein kurzer Briefwechsel zwischen dem Kammerrath und dem Prediger, eine in Form und Inhalt sehr schroffe Zurückwei- sung des Erstem und eine lehrhafte und äußerst milde gehaltene Becbtfertigung des Letztern (25. Juni); bald aber mischte sich auch der Herzog hinein und befahl die Inschriften vom Hause zu tilgen. Nachdem eine mündliche Vorstellung, die Nostitz am folgenden Sonntage dem Herzoge persönlich vortrug, fruchtlos geblieben war, bat er schriftlich zunächst um Aufschub bis zu seiner Bückkehr aus Schlesien, wohin er sich eben begeben woll- te, und erklärte sich weiter in längerer Auseinandersetzung und unter Berufung darauf, daß auch die auswärtigen Theologen die neue Lehre als falsch verurteilt, sächsische und wirtembergische Gesandte seine Verse gebilligt hätten, außer Stande dem Befehle nachzukommen, weil er dadurch sein eigenes Gewissen beschwe- ren und bei allen Christgläubigen Aergerniß erregen würde; wolle der Herzog die Inschrift selbst auslöschen lassen, so würde er es als der unterthänige Diener dulden und leiden müssen. Ueber sein so „meuterisches und unchristliches Herz und zänkisches Gemiith" aufs Aeußerste erzürnt, wies ihn der Herzog in einer eigenhändigen Zuschrift an die Keime ohne Verzug abzuthun oder sich vor ihm selbst einzustellen und seine Entschließungen entgegenzunehmen; während des Schreibens mag ihm wol No- stitz' Erklärung gegen Funcke zugegangen sein, und er wieder- holte auf der Bückseite des Blattes kurz seinen scharfen Tadel.^
1) Das (gleich dem des Kammerraths) undatierte Schreiben des Herzogs lautet buchstäblich: y,Dein meuterisch vnd mehr den vnchrist- lichs hercz vnd zenckisch gemute, dar durch auch das befestigety so deine schreiben mihr ausweisen, an tag geben, hab ich dise stundt aus deinem schreiben, in dem du /ermeinest vnd suchest mich noch in weitleufigkeit dei- ner art nach einzu/uren, vnd weis nicht was du mehr furgebest, vnd dich deines gdubtdes, was du mihr angelobet nichts bedenckest fileicht fermei- nendt das du mich für deinen knecht ansehest vnd zugebeten [für zu gebie- ten] habest, welches ich alles pillig von dir verhaben [für überhoben] solle sein, vnd ist dem nach noch mein ernster befelich sofern du änderst deiner selbst gern verschonet sehest du wollest meinem heutigen befelich dich
Digitized by VjOOQIC
Einleitung. XLl
Wie Nostitz auch femer dem Befehle nicht nachkam, viel- mehr die Yerse an seinem Hause stehen ließ, was bei dem all- gemeinen, auch in allen Beamtenkreisen herrschenden entschie- denen Widerwillen gegen die neue Lehre und ihre Anhänger sehr leicht geschehen konnte, so hat er auch weiter, auch als der Streit nach Oslanders Tode (17. Oktober 1552) nicht nachließ, sondern nur immer verbitterter wurde, aus seiner Stellung zur Sache kein Hehl gemacht. Als der Herzog am 27. März 1553 wieder einmal aus der altstädtischen Kirche, wo er Funckes Pre- digt gehört hatte, zu Schlosse fuhr und vierhundert Frauen mit ihren Kindern ihn auf ihren. Knieen um die Zurückberufung des von ihm verbannten kneiphöfischen Dompredigers Joachim Mörlin anflehten, durfte Frau Barbara Nostitz zu denjenigen gehören, die ihm im Schlosse die Bittschrift überreichten.^ Er selbst war nicht bloß bei der Verbreitung gegen die Osiandristen, also doch, wie die Sache lag, gegen den Herzog selbst gerichteter Schriften thätig, sammelte Beiträge um unbemittelten Yerfassem solcher Bücher die Herausgabe derselben möglich zu machen und bemühte sich vertriebene Geistliche bei gleichgesinnten Edel- leuten, die eigenes Kirchenlehen hatten, unterzubringen, sondern wagte es auch, so erzählt er wenigstens selbst, dem Herzoge schriftliche Vorstellungen über sein Festhalten an der Irrlehre 7.U machen.' Wenn er hierbei so spricht*, daß man ersieht, der Herzog kann für ihn nicht ganz unzugänglich gewesen sein, so liegt darin offenbar keine debertreibung, denn der Herzog hat,
gemes verhalten vnd erzeigen vnd den reimen an deinem haus one einigen Verzug abthun, oder aber dich also paldt bey mihr deinem höchsten eide vnd geloben nach einstellest^ vnd weiter was vns nach gelegenheity zuthun an- steüest [so] mit eigner hant 2C.'' Auf der Bückseite .(ebenfalls eigenhän- dig): yjch habe dise stundt aus deinem schreiben abermals verstanden dein wy auch vor mehr vermercket hader vnd mehr den meutterich [so] gemutet*
1) Hase S. 211 fg.
2) So bemühte er sich um die Berufung des aus Schippenbeil ver- jagten Franz Marshausen nach Gerdauen; sein eigenes Schreiben an Marshausen vom 16. August 1553 Acta Bor. III S. 451 ff. — Am 21. Sep- tember 1553 bittet er Wilhelm Truchseß v. Wetzhausen auf Langheim (bei BAstenburg), da „der fromme und gelehrte Theologus" Placius lUy- ricus, der schon früher gegen Oslander geschrieben und jetzt ein Buch gegen Funcke verfaßt hat, nicht die Mittel besitzt um es verlegen zu lassen, gleich Anderen etwas dazu beitragen zu wollen.
3) In dem eben erwähnten Schreiben an Marshausen.
Digitized by VjOOQIC
XLII Eiirieitaiig.
80 unerbittlich er gegen gegnerische Geistliche und Universitäts- lehrer war, die ebenso gesinnten weltlichen Beamten durchaus in ihren Stellungen belassen, ihnen trotz alles gelegentlich ausbre- chenden Zornes ihre Opposition nur äußerst selten thatsächlich vergolten, wofür auch beim Eammerrath Nostitz Alles spricht, was aus den nächsten Jahren weiter über ihn vorliegt So rüh- ren gerade aus jener Zeit die beiden Verschreibungen über das eben erwähnte Haus her, die doch weder im Inhalt, noch in der Form Spuren einer sonderlichen Ungnade enthalten; und umge- kehrt hat er im November 1554 zusammen mit den beiden Brü- dern V. Ereytzen, dem Oberburggrafen und dem Kanzler, welche in der das Land aufregenden großen Frage mit ihm denselben Standpunkt einnahmen, als Bürge und Selbstschuldner die Sicher- heit für eine bedeutende Anleihe des Herzogs übernommen. Bei den Synoden erscheint er wol zusammen mit den Gesinnungs- genossen im Gefolge des Herzogs.^
Bis in das Jahr 1556 tobte bekanntlich der kirchliche Streit in Preußen fort, bis er durch die Einwirkung der wirtembergi- schen Theologen, besonders aber durch den günstigen Einfluß des jungen Herzogs Johann Albrecht von Meklenburg, der ein Jahr vorher Albrechts über Alles geliebte, von den Eindern der ersten Ehe allein übriggebliebene Tochter Anna Sophia geheiratet hatte und an der Synode zu Biesenburg thätigen Antheil nahm, und durch den halberzwungenen Widerruf Funckes zur allmäh- lichen Abstillung gelangte. Aber der Ho^rediger wußte sich trotz seiner Niederlage die Gunst des Herzogs in vollem Maße zu erhalten und scheint diese Gunst zunächst ganz besonders gegen den Eammerrath, der ihm bei seiner Charakterfestigkeit als ein um so gefährlicherer Gegner erscheinen mochte, ausge- nutzt zu haben. In einem seiner vielen Schreiben an den Her- zog, in welchen er sich zu Anfang des Jahres 1556, sei es wirk- lich krank oder nur Erankheit vorschützend, hartnäckig weigerte zu jener Synode nach Biesenburg zu kommen, weiß er zu erzäh- len, daß Nostitz öffentlich gesagt hätte, er wolle ihn mit Gewalt aus seiner Pfarre nehmen, mit Eetten auf einen Schlitten binden
1) Von älteren aoaführlichen Darstellimgen dieser Zeit seien hier erwähnt: J. Mörlin, Historia Welcher gestalt sioh die Osiandrische schwermerey im lande Preossen erhaben und u. s. w. Braonschweig 1554; Salig, Vollständige Historie der Angspnrgischen Confession u. s. w. Zweyter Theü, Halle 1733, S. 915 ff.
Digitized by VjOOQIC
Binleitang. XLIII
und dem meklenburgischen Herzog zuschicken« Auch weiter dürfte Nostitz wol seiner entschiedenen Abneigung gegen das, was ihm als Glaubensirrthum erschien, so stark Ausdruck gelie- hen haben und dadurch die volle Durchführung des Friedens so sehr zu gefährden scheinen, daß er vom Herzog bis zur Abthu- uDg der verfänglichen Verse in Bestrickung genommen wurde. Obgleich er sich nun endlich fügte und die Verse, die durch an- dere ersetzt werden sollten, „nicht bloß auslöschen, sondern ganz abschlagen'^ ließ, so bedurfte es doch erst der nachhaltigen münd- lichen und schriftlichen Fürsprachen der Herzogin und anderer aDgesehenen Personen (auch der Kanzler Johann v. Kreytzen verwandte sich für ihn), ehe er wenigstens einen mehrwöchentli- chen Urlaub zu einer Heise nach Schlesien erhielt; nach der Bückkehr sollte, so wurde vorläufig bestimmt, die fiestrickung fortdauern. Man scheint aber die Sache nachher stillschweigend als abgethan betrachtet und behandelt zu haben, denn in Akten wenigstens war nichts mehr darüber zu finden.*
Fast volle acht Jahre vergehen nach den eben dargestellten Ereignissen ehe wieder einmal die Person Kaspars v. Nostitz für einen Augenblick sichtbar hervortritt. Inzwischen aber hatte sich die Sachlage im Herzogthum Preußen und zumal am Hofe zu Königsberg vollständig verändert Der kirchliche Streit war gänzlich geschwunden; dafür hatte die Entwickelung der wider- wärtigen Thatsachenreihe, welche theilweise aus jenem hervor- gegangen war und schließlich in dem dreifachen Justizmorde Tom Oktober 1566 und in der mit polnischer Hülfe durchge- fährten Herstellung einer unumschränkten Adelsherrschaft ihren Abschluß fand, längst begonnen, oder vielmehr: sie war so weit voigeschritten, daß man sagen könnte, es hätte bereits der letzte Akt des Trauerspiels seinen Anfang genommen. Bereits seit drei Jahren war der Abenteurer Paul Skalich' im Lande, in Wirk-
1) Einiges über die Ereigniase von 1556, jedoch ohne volle Ein- sicht in den Zasammenhang, bei Hase S. 258. Es liegt eine ganze Reihe von Schreiben, zmnal aus Jnni und Jnli 1556, vor: des Kammer- raihs selbst, des Kanzlers, ganz besonders des Hofpredigers, auch wieder eis eigenhändiges Schreiben des Herzogs an Nostitz. Man sieht, wie ge- waltig der persönliche Einfluß war, welchen Funcke auf den Herzog auch weiter ausübte, und wie sehr er sieb dessen bewußt war.
2) Vgl. Job. Voigt, Paul Scalicb, der üalsohe Markgraf von Ve- rona (in: Kalender für 1848, Berlin 1848,) und Lohmeyer, Albrecht, S. 40flF.
Digitized by VjOOQIC
XLIV Binleitang.
lichkeit der Abkömmling niedriger Aeltern aus Agram in Kroa- tien, nach seinem Vorgeben ein Sprößling der erlauchten italie- nischen Fürstenfamilie della Scala (von der Leiter) und ein Verwandter der fränkischer HohenzoUem. Wie im Fluge war es ihm gelungen das Herz des schon altersschwachen und in sei- nen häuslichen Verhältnissen sehr unglücklichen Fürsten sich unbe- dingt gefügig zu machen; die der Person des Herzogs zunächstste- henden Hofleute und Beamte, unter ihnen auch der Hofprediger und Beichtvater Funcke, wußten sich in ihren Stellungen nicht anders als durch volle Hingabe an den Günstling zu behaupten. Auf den Landtagen hatte man über das, was am Hofe geschah, zuerst ganz geschwiegen; dann, zumal wenn es sich um Bewilli- gung von Oeldforderungen handelte, sprach man ohne Nennung von Namen von solchen, deren Herkunft man nicht wüßte, man warnte vor unnützen Geldausgaben und vor Verschleuderung von Gunstbezeugungen an unwürdige; wol kamen auch von auswärts Warnungen und Enthüllungen, aber sie blieben unbe- achtet. Endlich berichtete im Frühjahr 1563 Albrecht Truchseß V. Wetzhausen auf Groß-Klitten (bei Domnau), was er in Wien, wo Skalich Hofkaplan bei Ferdinand I gewesen war, über ihn, über seine Herkunft und seine frühere Schicksale gehört hatte; da Skalich wegen Ehrverletzung klagte und stattliche Urkunden in Masse beibrachte, so erhielt der Edelmann vom Hofgericht den Auftrag binnen Jahresfrist Gegenurkunden zu beschaffen. Inzwischen gewannen Skalich und die Seinigen, so konnte es ihnen scheinen, vollständig freie Bahn, indem der Herzog auf dem Eriegszuge, welchen er im September gegen den vermeint- lichen AngrifT seines Schwagers Erich von Braunschweig unter- nehmen mußte, einen so schweren Schlaganfall erlitt, daß er dem Tode nahekam und auch nach der Heilung körperlich und gei- stig vollkommen hinfallig wurde. Als dann Truchseß nicht rechtzeitig zurückkehrte und damit den Termin versäumte, for- derte der Herzog, oder vielmehr durch ihn die Günstlinge, seine Kontumazierung, aber das Hofgericht widerstand den wiederholten ernstlichsten Befehlen. Mitten in dieser bewegten Zeit des Früh- jahrs 1564 tritt uns wieder einmal Kaspar v. Nostitz persönlich entgegen, aber durchaus nur in seiner Stellung als Beamter, als Kammerrath; wie er überhaupt in den letzten Jahren weder bei dem öffentlichen Verlauf der Dinge, noch im Spiel der Hofin- trigen, weder bei den Verhandlungen der Landtage, noch in den
Digitized by VjOOQIC
Einleitung. XLV
SO Überaus zahlreich vorliegenden privaten Schriftstücken als ir- gendwie betheiligt an den verhängnißvollen Wirren der Zeit er- scheint, so findet sich auch in den sehr ausführlichen Akten über den Yorfall selbst, um den es sich hier handelt, keine Spur eines besondern Zusammenhanges mit den letzteren.
Unter dem 4. Februar 1562 war dem Freiherrn Albrecht zu Eittlitz, Hauptmann zu Insterburg, eine herzogliche Yerschrei- bung über 100 in demselben Amt an der littauischen Gränze gelegene Hufen Waldland ausgestellt worden, von denen er die eine Hälfte um 3000 Mark vom Herzog erkauft hatte, die andere zum Oeschenk erhielt Während mehrere, von dem verliehenen Lande umschlossene Seeen dem Freiherm nach Landesbrauch ganz überwiesen wurden, sollte ein großer See, von dem nur eine Ecke das Gebiet berührte, durchaus dem Herzog vorbehalten bleiben; da aber der vermessende Beamte, der angerburger Hauptmann Lorenz v. Halle, nicht die angrän- zende Strecke des Ufers selbst umgangen hatte, sondern von einer Gränzecke zur andern über den See gefahren war, so glaubte jener den innerhalb dieser Linie gelegenen Theil des Ge- wässers für sich in Anspruch nehmen und selbst befischen zu können. Zur Klage über diese Eigenmächtigkeit gesellte sich all- mählich eine Reihe von Beschwerden über seine amtliche Thätig- keit als Hauptmann, über Gewaltthätigkeiten und Willkürlichkei- ten, vor Allem über allzu große Zugänglichkeit für Geschenke^, die, wie allen Beamten, so ganz besonders den Hauptleuten an- zunehmen verboten war'. Etwa um Neujahr 1564 wurde er von der Hauptmannschaft „enturlaubt^', sei es daß er einfach entsetzt wurde, oder daß man ihn noch um seinen Abschied bitten ließ. Indem er die Hauptschuld daran dem Eammerrath Kaspar V. Nostitz zuschob, der wol bei den Visitationen die Uebelstände aufgedeckt haben mag, wandte er sich mit einer Anklage gegen ihn an den Herzog. Dem Vorwurf^ daß gerade Nostitz es ge-
1) Zur weitem Aufklänmg über HB. S. 186 Anm. 1 Folgendes. Aas den Akten des Prozesses erfahren wir, ,,daß die Leute, so aufs kö- nigliche Theil und herwieder [d. h. von Preußen nach Littauen und um- gekehrt] freien, aus altem Herkommen Marder geben," solches sei aber „nicht allein in diesem Amt [Listerbnrg], sondern auch in anderen ge- bräuchlich". Kittlitz mag diesen Mardertribut wol etwas zu scharf in Anwendung gebracht, und mit den Ochsen, die ihn „vom Amte ge- stoßen'', mag es sich ähnlich verhalten haben.
2) Vgl HB. S. 43 Anm. 2 u. S. 286, 119.
Digitized by VjOOQIC
XL VI Binleitong.
wesen wäre, der dem Hauptmann die forstliche Gnade entzogen hätte, fögt er als Oegenbeschuldigung hinzu, daß derselbe sich ebenfalls durch Geschenke von dem Wege der Pflicht abbringen ließe. Aus den beiderseits aufgestellten langen Beihen der Ein- zelfälle und den beigefügten Rechtfertigungsversuchen ersieht man, daß der Hauptmann Vieles zugestehen mußte, während die gegen den Eammerrath erhobenen Beschuldigungen, soweit sie anerkannt werden mußten, höchst kleinlicher Natur waren. No- stitz spricht sich selbst in einem an den Herzog gerichteten Bechtfertigungsschreiben darüber also aus: ,,Den andern Artikel betreffend, daß ich sollte Geschenke nehmen, bin ich der Gestalt in keinem Abreden, nämlich: da ich, in Eurer fürstl. Gnaden Ge- schäften verreist, etlichen Leuten ihre Sachen mit großer Mühe und Arbeit verrichtet oder ihnen sonst bei Euren f. Gn. gedient, daß ich ihre Verehrung, sonderlich bei denen, so vermögend ge- wesen, nicht habe ausgeschlagen, hoffe, daß ich hierin wider mei- nen Eid, Pflicht und Ehre, auch nicht wider Recht gehandelt, denn die Bechte nicht allein zulassen xenia und Verehrung zu nehmen, sondern sagen auch: quod sit valde inhuman um a no- mine accipere, ut habetur in L. solent § legatos ff. de off. pro- con. et lega^. Das bin ich aber in keinem Wege geständig, daß ich sollte mich durch Geschenke dermaßen haben erkaufen las- sen oder von irgendeinem Menschen einen Pfennig gefordert oder empfangen, daß ich des Gebers Beßtes suchen und Eurer f. Gn. Schaden wissen sollte; vor solcher Untreue hat mich der liebe Gott bis auf diese Stunde gnädiglich bewahrt, wirds auch hinfürder thun, und bin deß gewiß, daß solches der v. Kittlitz oder irgendein Mensch mit Bestand auf mich nicht bringen kann, noch soll.'' Kittlitz blieb abgesetzt, und im Uebrigen wurde der Streit nach längeren Verhandlungen in der Weise ge- schlichtet, daß die gegenseitigen Beschuldigungen bei einer Strafe von 400 ungarischen Gulden für denjenigen, der sie wieder auf-
1) Dieses Citat ist ganz richtig ans den Digesten lib. I tit. XVI De officio proconsulis et legati entnommen, wo 6 § 3 also lautet: y,Non vero in totum xeniis abstinere debebit proconstU, sed modum adicere, ut neque morose in totum abstineat neque avare modum xeniorum excedat; quam rem divus Severus et imperator Antoninus elegantissima epistula sunt modercUi, cuius epistulae verba haec sunt: „Q^antum ad xenia pertinet, audi quid sentimus: vetus proverbium est: ovre navra ovre Tcarrore ovre na^ ndyrtov; nam valde inhumanum est a nemine accipere, sed passim vüissimum est omnia avarissimum,**
Digitized by VjOOQIC
Binleitang. XLVII
rühren würde, abgethan sein sollten. Aber der Herzog fUgte noch hinzu: darüber, daß Nostitz den Eittlitz bei ihm in Ungnade gesetzt hätte, solle lener entschuldigt sein, da es bei ihm selbst stehe die Amtleute zu entlassen. Geschenke hätten Beide ge- nommen, und es wäre wol besser, wenn Nostitz, der auch die Amtspflicht geleistet, nicht begangen hätte, was er Anderen vor- wirft; er solle aber für dieses Mal entschuldigt sein, denn der Herzog sei überzeugt, daß dabei nichts zu seinem Schaden ge- schehen sei. Sollte diese Aeußerung weniger dem Herzog selbst als vielmehr, was bei seinem Zustande nicht unmöglich wäre, den Bäthen zuzuschreiben sein, so läge darin nur ein um so größerer Beweis für den guten Ruf, dessen sich Nostitz zu er- freuen hatte. Daß er aber auch in Wirklichkeit in dem inster- burger Hauptmann nicht etwa bloß ein Mitglied des widerspän- stigen Adels hätte treffen wollen, daß an seinem Vorgehen gegen Jenen nicht Hinneigung zu Skalich und seiner „Gesellschaft^^ die Schuld gehabt hat, wird, scheint mir, durch folgenden fast gleich- zeitigen Vorfall ganz ausreichend erwiesen.
In den ersten Monaten^ des Jahres 1564 wurden dem Günstling zu seiner städtischen Besitzung' noch 200 wüste Hu- fen im Amte Angerburg und die Stadt Creuzburg mit einigem Zubehör vom Herzog geschenkt Obwol es in der Verschreibung ausdrücklich heißt: „das Städtlein Creuzburg sammt dem Hofe, den Mühlen und Anderm, wie es Melchior v. Lesgewang innege- habt hat, auch Allem, so von Alters her, es sei besetzt oder un- besetzt, dazu gehörig gewesen'^ so gedachte sich der „Fürst von der Leiter'' damit doch nicht zu begnügen, er fügte seinen lan- gen und abenteuerlichen Titeln sofort noch den Zusatz „Dynast und Herr zu Creuzburg^' bei und beanspruchte das ganze Amt sammt der Gerichtsbarkeit und der Herrschaft über den einge- sessenen Adel sowie dem Anfalls- und Vorkaufsrecht auf die dortigen Lehngüter. Nicht bloß der unmittelbar betroffene Adel des Bezirkes widersetzte sich diesem Ansinuen, sondern der ge-
1) Der mir vorliegende Entwurf der Verschreibung ist zwar erst vom 15. Juli datiert, daß aber die Sache, wie das ja auch sonst geschab, thatsächlich bereits frfiher abgemacht war, geht schon aus dem hervor, was Book S. 422 anführen kann. Lediglich aus diesen Angaben mag wol Voigt, Soalich, S. 47 sein „in den ersten Tagen des M&rz" ent- nommen haben.
2) Vgl. HB. S. 172 Anm. 3.
Digitized by VjOOQIC
XLVIII Binleitang.
sammte preußische Adel sah darin eine ihm selbst widerfahrene Beschimpfung; nicht bloß die Einweisnngskommissarien, zu de- nen auch Kaspar v. Nostitz gehörte, erklärten, daß Skalichs An- sprüche dem Sinne der Schenkung widersprächen, sondern auch der herzogliche Bath und Oberkämmerer Friedrich v. Eanitz, der bisher in engem freundschaftlichen Yerhältniß zu jenem gestan- den und die Yerschreibung selbst aufgesetzt hatte, sprach sich dahin aus, daß der Herzog etwas Aehnliches auch garnicht ein- mal im Sinne gehabt hätte^. Schriftlich und mündlich wurde in der Sache weiter verhandelt; zuletzt, im Frühjahr des folgenden Jahres, bat Skalich, da er durch die Bosheit der Eommissarien an der rechtzeitigen Feldbestellung verhindert wäre, an ihrer Stelle, wobei er auch Nostitz ganz besonders hervorhob, andere zu ernennen. Wenn sich übrigens Skalich einmal darüber be- schwert, daß auch einem seiner Anhänger eine Yerschreibung in der Kanzlei ganz anders ausgestellt sei, als es der Herzog selbst bestimmt habe, so sieht man, wie es gemacht wurde: man schwatzte dem schwachen Fürsten übertriebene oder unstatthafte Vergünstigungen ab, die dann wenigstens doch noch ein Theil der Beamten auf das richtige Maß zu beschränken wagte.
Am 2. Juni 1565 erging endlich gegenüber der fortdau- ernden Weigerung des Hofgerichts gegen Albrecht Truchseß vor- zugehen jenes herzogliche Mandat, welches dem Günstling, wenn er bei den gewöhnlichen Gerichten sein Recht nicht fände, sich dasselbe aus eigener Machtvollkommenheit zu suchen ge- stattete, und am letzten Tage desselben Monats wurde ihm in der That das ganze Amt Creuzburg, noch dazu mit sehr erweiterten Gränzen und unter vollster Gewährung aller seiner Forderungen, vom Herzoge zugesprochen. Aber was er im Laufe von vier Jahren zu gewinnen gewußt hatte, ging ihm unmittelbar darauf, so gewaltig trat der allgemeine Widerspruch gegen seine maßlose üeberhebung hervor, in nicht viel mehr Wochen rettungslos ver- loren. Schon am 2. August beschränkte eine unter Mitwirkung des zuständigen Hauptmanns, Antons v. Borcke zu Brandenburg, und des obersten Kanzlers Hans v. Kreytzen* erlassene Yerfü-
1) Auch in der Yerschreibung für den frühem Ordensritter Kraft V. Festenberg vom 3. Juni 1531, welche ich beim Abdruck des Textes (s. HB. S. 117, 1) noch nicht kannte und erst nachträglich gefanden habe, steht nichts der Art. Yergl. die Berichtigungen und Zusätze.
2) Der Kanzleivermerk unter dem £ntwurf lautet: „Gommissio
Digitized by VjOOQIC
Einleltang. XLIX
gung Creuzbarg auf die herkömmlichea Gränzen und hob alle entgegenstehenden Yerschreibungen auf; gleich darauf aber machte sich Skalich heimlich, verkleidet und im Dunkel der Nacht, aus dem Lande, nachdem er sich mit einer Gesandtschaft an den königlichen Hof von Frankreich hatte betrauen lassen.
Man sieht aus den eben erzählten beiden Ereignissen, bei denen die Person des Eammerraths selbst wieder einmal hervor- trat, aus dem amtlichen Vorgehen gegen den dem hohen Adel an- gehörigen Beamten und gegen den obersten Günstling des Her- zogs selbst, daß es die gleichen Mißstände sind, gegen die Nostitz sich richtet: die eigennützige, des Herzogs und des Landes Interessen schädigende Ausnutzung des Amtes und der Stellung; man sieht femer schon hieraus: die Farteistellung dessen, der ihm schuldig erscheint, kommt bei ihm nicht in Betracht Aber nach Ausweis der Akten^ war er gleich anderen Bäthen und Beamten auch beim Erlaß von herzoglichen Yerffigungen, bei Bestallungen, bei Landverleihungen und anderen Gnadenbe- zeugungen in zukömmlicher Weise betheiligt; nach den Akten und nach seinen eigenen Aeußerungen in dem Haushaltungs- buche wiirde er häufig, wie es sein Amt mit sich brachte, zu Landvermessungen und zu Amtseinweisungen von Hauptleuten hinzugezogen, und auch hierbei fällt stets wieder dieselbe Erschei- nung IBS Auge: er versieht die Obliegenheiten seines Amtes für die Skalichianer wie für ihre Gegner. Wenn er sich in sei- nem Buche unter Anfahrung von Beispielen rühmt, daß er es, wenn die aufgestellten Forderungen oder die gewährten Vergün- stigungen das zuständige Maß überschritten, an Warnungen und entschiedenen Weigerungen nicht hätte fehlen lassen, wenn er wiederholt bald Jaherren und Heuchler, bald Scharrhänse und Geizhälse als besonders untauglich für herzogliche Aemter er- klärt, so werden wir schon nach jenen beiden Vorfällen kaum Ursache haben seinen Versicherungen die Glaubhaftigkeit abzu- sprechen.
Gerade in dieser Zeit des entschiedenen Vorgehens nach beiden Seiten hin sind dem Eammerrath mehrere sehr bedeu-
principis propria presente [so] Antonio Borck Hauptmann zu Branden- burg et Gancellario*'.
1) In erster Beihe nach den miter die Entwürfe herzoglicher Ver- fagongen gesetzten Eanzleivermerken, welche eben die mitwirkenden Käthe, Beamten oder Hofleute zu nennen pflegen.
IV
Digitized by VjOOQIC
L Binldtniig.
tende YergfiDStiguDgen zu Theii geworden, die eben darum durchaus nicht als Ausflüsse der Parteigunst gelten können, son- dern mit Fug und Recht als thatsächliche Beweise der unbeding- ten Anerkennung und Gnade des Fürsten zu betrachten sind. Im Februar und im Mai 1565 erfolgten die beiden großen Güter- verleihungen, die schon oben zur Sprache gekommen sind, die Yerschreibung der 110 Hufen Wald im Amte Stradaunen und die Gesammtbelehnung mit allen erkauften Gütern* Unter Be- rufung darauf aber, daß er nunmehr „über dreißig Jahre nütz- lich, treu und fleißig gedient^^ habe, wurde er etwa gleichzeitig^ „für die Zeit seines Lebens, er sei yermögeud zu dienen oder nicht,^' zum herzoglichen Bath und Diener bestallt. Er „soll nicht allein in der Bentkammer mit Abhörung der Jahresrech- nungen und Anderm des Herzogs Nutzen, Gedeihen und From- men suchen und fördern, sondern auch in den herzoglichen Haushaltungen mit Fleiß zusehen und vornehmlich in allen her- zoglichen Aemtem allerlei Nutzungen, Einkünfte und Genieß, wie bisher von ihm geschehen, suchen, anrichten und fortstellen und sonst in allen Sachen das Beßte des Herzogs nach seinem höch- sten Yermögen wissen, Schaden und Nachtheil aber mit treuem Fleiß warnen, verhüten, abwenden und ihm zuvorzukommen hel- fen und sich in Allem, wie es einem treuen Eammerrath eignet und gebürt, erzeigen, daneben auch in der Bathsstube zu den Gerichtshändeln, wenn er dazu erfordert und durch andere her- zogliche Geschäfte nicht verhindert oder abgehalten wird, wie vorhin sich gebrauchen lassen.^ Dafür soll ihm „die Tage seines Lebens, er sei vermögend zu dienen oder nicht, sein Unterhalt, als jährlich anderthalbhundert Mark zur Besoldung von Quartal zu Quartal, deßgleichen gewöhnliche Hofkleidung auf zwei Per- sonen aus der Bentkammer, der freie Tisch zu Hofe, Mittags- und Schlaftrunk, auch Lichte wie anderen herzoglichen Bäthen gegeben und gereicht'' werden.' Kein Skalichianer, niemand auch, der sich in der Person des Freiherrn zu Eittlitz mit ver- letzt glauben konnte, würde wol zu solchen Gnadenbezeugungen gerade damals die Hand geboten haben.
1) Es liegt leider nur der undatierte Entwurf vor.
2) Dem Kanzleikonzept hat ^ostitz einen eigenhändigen Zettel beigelegt: ,,Ln Fall mir zu Hofe zu Tische zu gehen nicht gelegen, daß mir für den Tisch jährlich 1 Ochse, 1 Schwein und Vs Last Boggen ge- geben werde und 8 Hammel.*'
Digitized by VjOOQIC
Einleitnng. LI
Es bedarf wol kaum der ausdrücklichen Verwahrung da- g^en, als wollte ich etwa die Ansicht vertreten, daß der Eam- merrath Kaspar v. Nostitz der einzige zuverläßige und ehrliche höhere Beamte im Herzogthum Preußen gewesen wäre, der ein- zige, der sich den beiden Parteien gegenüber immer und überall nur Ton seinem Pflichtgefühl hätte leiten lassen. Auch die Ober- räthe z. B. sehen wir nicht bloß den durch die Skalichianer ver- anlaßten übermfißigen Anleheu, ihren yielfachen „Oeldspilderun- gen*^ und den allzu freigiebigen OüterverscbleuderuDgen nach Kräften entgegentreten, sondern auch bei den LandtagSTerhand- lungen bis zum Ausgange des Jahres 1565 sind sie anscheinend aufrichtig bemüht den zu weit gehenden, Brauch und Recht überschreitenden Forderungen der beiden Unterstände, des Adels und der Städte, gegenüber die Rechte des Landesfürsten wahrzu- nehmen und zu yertheidigen. Aber dabei waltet doch immer ein nicht geringer Unterschied ob: Nostitz war eben in erster Linie, man könnte sagen: ausschließlich Beamter und ließ sich sichtlich nur von den Forderungen seines Amtes leiten, die Ober- räthe aber waren und blieben in erster Linie Mitglieder des Adels selbst und waren weit davon entfernt auch nur das Ge- ringste von dem kürzen zu lassen, was ihre Standesgenossen als ihr gutes Recht betrachten durften oder auch nur betrachteten; daher konnte es denn auch weiter dahin kommen, daß sie die eigennützigen Zugriffe, die Willkürlichkeiten der ihrem eigenen Stande entnommenen Haushaltungsbeamten mit anderen Augen ansahen als jener, an die Abstellung der daraus hervorgehenden Uebelstände nicht gern ernstlich die Hand anlegen mochten.
Mit aller Schärfe und Härte, mit offenster Unumwundenheit ging man von ständischer Seite dem, was man die Mißwirth- Schaft der neuen Räthe nannte, doch erst nach dem Weggange Skalichs selbst zu Leibe, auf dem Herbstlandtage von 1565, des- sen Entlassung der Herzog darum, als das Weihnachtsfest her- annahte, zuerst hartnäckig verweigern mußte, schließlich aber in voller Ungnade gestattete. Bald wollte man erfahren haben, daß Viele aus dem Adel sich mit ihren Klagen an den königli- chen Hof zu wenden wagten, daß man hin und wieder — und man nannte die Namen der Betbeiligten — davon spräche es auch in Preußen „auf Polnisch zu machen*', ^^Woiwodeu einzu- setzen^', die statt des Herzogs das Land regierten; kurz vor
IV»
Digitized by VjOOQIC
TiTT Einleitang.
Ostern kamen der Eardinalbischof Stanislaus Houus von Erm- land, der sich zur Lebensaufgabe gemacht hatte den dem Unter- gänge nahe gekommenen Katholizismus im ganzen polnischen Beiche wieder aufzurichten und den neuen Olauben auszutilgen, und der danziger Kastellan Johann Kostka y. Stangenberg als königliche Kommissarien nach Königsberg um die dortigen Ver- hältnisse in Augenschein zu nehmen und dem Herzog selbst die nöthigen Warnungen zu ertheilen. Die Neuerer konnten sich nicht einen Augenblick darüber täuschen, was ihnen bevorstand, wenn der täglich hinfiOliger werdende greise Herzog die Augen schloß und ihm sein unmündiger Sohn folgte, denn nach dem Vertrage von 1625, nach der Begimentsnotel von 1642 und dem herzoglichen Testament von 1666 hatten dann die Oberräthe zu- sammen mit vier Landräthen und drei Männern aus Königsberg unter der Obervormundschaft des Königs die Landesregierung zu führen. Zum Mindesten war unter solchen Umständen ihre eigene Herrlichkeit zu Ende, leicht aber stand ihnen noch Schlimmeres be- vor; es galt daher für sie das Aeußerste zu wagen. Mit anderen Blicken mußten natürlich der jeden Augenblick bevorstehenden Veränderung Männer fron dem Schlage eines Kaspar v. Nostitz entgegensehen, die für ihre Person jedenfalls weniger zu befürch- ten hatten, denen aber doch auch kein Zweifel darüber auf- kommen konnte, daß aller Wahrscheinlichkeit nach der Bau, den sie au&urichten begonnen hatten, sofort zusammenbrechen würde. Das waren nun aber zwei Elemente, die so wenig Annäherungs- punkte füreinander besaßen, daß sie allein sich unmöglich zu gemein- samem Kampfe zusammenschließen konnten; es bedurfte zur Ver- einigung der Kräfte dieser beiden Parteien erst eines Dritten, der in den Kampf gegen denselben Gegner eintreten mußte, dessen Ziele zwar von aller Eigennützigkeit ebenfalls nicht ganz bar, aber doch von einem unbestreitbar hohem politischen Gedanken zunächst eingegeben waren.
Der Herzog Johann Albrecht von Meklenburg\ der schon erwähnte Schwiegersohn Herzog AJbrechts, konnte, nachdem der augsburger Beligionsfrieden, welchen auch er sofort für das er-
1) Schirrmacher, Johann Albreoht I. Herzog von Mecklenburg, 1885, wird der auf die allgemeine Politik gerichteten Thätigkeit des hervorragenden Fürsten, zumal eben nach dem augsbnrger Beligions- frieden, lange nicht gerecht; vollends sind die preußischen Beziehungen nicht annähernd in das richtige Licht gesetzt.
Digitized by VjOOQIC
Einleitung. LIII
kanote, was er war und sein sollte, für eine böse Schädignng der Gegner Roms und der habsburgischen Macht, jedes gemein« same Wirken für das Evangeliom im Beiche für die nächste Zeit gehemmt und abgeschlossen hatte, aus der in innigster üeberzeugung eingeschlagenen und bisher mit aller Kraft ver- folgten Sichtung nicht sogleich herauskommen. Ihm schwebte ein Bund der norddeutschen Fürsten vor, in welchen auch der Polenkönig Sigismund 11 August, auf den die Evangelischen, ehe der Kardinal Hosius sein Wirken begann, gute Hoffnung setzen zu dürfen glaubten, hineingezogen werden sollte, um in diesem Sinne kräftiger wirken und die Führung selbst in der Hand behalten zu können mußte er es als seine nächste Angabe betrachten die noch sehr schwache und doch dazu durch viel- fache Familienzwistigkeiten zerrissene Macht des eigenen Hauses zu kräftigen. Wie er einmal den Yersuch machte den einen Bruder zum Koadjutor des Erzbischofs von Bremen zu machen, weil man so ,, die gewaltigsten Hauptströme Elbe und Weser in der Hand hätte'', so hat er sich, wie la bekannt genug ist, Jahre hindurch auf das Ernstlichste und mit allen ihm zu Gebote stehen- den Mitteln bemüht Livland oder doch wenigstens einen guten Theil davon an sein Haus zu bringen, indem er dem jüngsten Bruder Christoph die Koadjutorei und Nachfolge im Erzstift Riga ver- schaffte.^ Als dann dieser Plan durch Christophs eigene Unfähig- keit und Schuld völlig in die Brüche ging, erreichte er wenig- stens, daß seinem eigenen ältesten Sohne das Erzstift Riga, ihm selbst die Verwaltung desselben vom Polenkönige als dem Ober- lehnsherrn vertragsmäßig übertragen wurde (9. März 1564), und genau zwei Jahre darauf verheiratete er trotz des Widerspruchs der eigenen Familie die einzige Schwester Anna mit Gotthard v. Kettler, dem neuen Herzoge von Kurland. Aber das Letztere war doch nur einem Wechsel auf lange Sicht zu vergleichen, und jenen Vertrag machte er sofort selbst zu nichte, indem er die übernommenen, nicht eben leichten Verpflichtungen nicht er- füllte. Er wandte sich vielmehr von nun ab mit Ernst einem andern Gedanken zu, den er ebenfalls schon seit Jahren erfaßt und durch vorbereitende Handlungen seiner Ausführung näherzu-
1) Lohmeyer, des Herzogs J. A. zu M. Versuch auf livland (Schriften der gelehrten estnischen Gesellschaft Nr. 3) 1863; Schirr- macher, I S. 283-325 und 635—655.
Digitized by VjOOQIC
LIY Ebüeitnng.
briDgen gesucht hatte, dem Gedanken sich des in Livland erlitte- nen Schadens in Preußen zu erholen.^
Durch den Friedensvertrag von 1525 war bekanntlich die Nachfolge in Preußen den Brüdern Albrechts und ihren Nach- kommen zugesprochen und durch das königliche Privileg vom 5. März 1563 auch auf das brandenburgische Kurhaus ausgedehnt; dazu hatte Anna Sophia bei ihrer Yerheiratung in üblicher Weise auf jede Landerbfolge am Herzogthum Verzicht leisten müssen. Was aber den Herzog Johann Albrecht die Umstoßung dieser Festsetzungen sowie der eben erwähnten Yormundschaftsordnung ohne sonderliche Mühe erreichen ließ, ist nicht eben schwer zu sagen. Zuerst kommen da die augenblicklichen inneren Zustände Preußens selbst in Betracht, die von den neuen Räthen genährte und nicht ganz unberechtigte Scheu des alten Fürsten seinen Sohn der Adelsherrschaft preiszugeben und dazu die unbedingte Hingabe an die geliebte Tochter, welcher zu Liebe auch kein Oeldopfer, wie sie der Schwiegersohn unter der beschönigenden Bezeichnung des väterlichen Segens nur zu oft sich zu verschaffen wußte, zu groß war; endlich hatte sich Johann Albrecht das un- bestreitbar große und ihm stets sehr hoch angerechnete Verdienst erworben dem Schwiegervater die langersehnte Lösung von der Beichsacht zu erwirken. Auf der andern Seite standen die fränkischen Vettern^ mit denen seit lange jede engere Berührung fehlte, und die märkischen Hohenzollern, die nie behaupten konnten, daß sie sich um den preußischen Vetter irgendein Ver- dienst erworben hätten. Daß die preußischen Stände Schwierig- keiten machten die nach der Mitbelehnung der Brandenburger nöthig gewordene Erbhuldigung denselben zu leisten, mochte bei ihm die Hoffnung aufkommen lassen auch hier leichter Fuß fassen zu können. Selbstverständlich ist hier nicht der Ort um die Maßregeln, welche den Meklenburger zum Ziele geführt haben, im Einzelnen zu verfolgen, es muß genügen das Schlußergebniß zu berichten.
Nach der „kurländischen Hochzeit", der Vermählung Annas von Meklenburg mit Gotthard von Kurland, welche übrigens Herzog Albrecht am eigenen Hofe mit großen Festlichkeiten und bedeutenden Kosten ausgerichtet hatte, blieb Johann Albrecht fast noch zwei Monate in Königsberg; kaum aber war er ab-
1) Schirrmacher, 1 S. 656—676; Lohmeyer, Albrecht, S. 45 ff.
Digitized by VjOOQIC
Einleitiing. LY
gereist, als Herzog Albrecht am 14. Mai (1566) das „neue Testa- ment'' unterzeichnete, welches, die alten von 1541 und 1555 um- stoßend, die „Tutel'' über den etwa unmündig hinterbleibenden Albrecht Friedrich dem Meklenburger selbst und die Nachfolge in Preußen nach dem Aussterben der männlichen Nachkommen Al- brechts den Söhnen und allen männlichen Nachkommen seiner Tochter zusprach, jedoch unter der ausdrücklichen Bedingung, daß der König seine oberlehnsherrliche Zustimmung dazu gäbe. Das Testament sollte zunächst durchaus als Gtoheimniß behandelt werden, weßbalb auch nur sieben Personen dasselbe als Zeagen unterschrieben haben: die Bürgermeister der Drei Städte Königs- berg, drei herzogliche Beamte, die vorher und nachher ganz be- sonders mit den meklenburgischen Angelegenheiten zu thun hatten und von Nostitz mehrfach als zuverläßige Beamte angeführt werden, endlich an der Spitze Kaspar v. Nostitz selbst, und zwar als oberster Burggraf. Man hatte sich offenbar gehütet einen der im engern Sinne sogenannten neuen Bäthe zu dieser Handlung selbst heranzuziehen; sie, die schlimmer als irgendein Anderer nur in ihre eigene Tasche hinein wirthschafteten , durften nur bis zu einem gewissen Punkte hin Mithelfer sein. Um so mehr aber hatten der Meklenbuiger und die Mitwisser seiner Pläne sie in den letzten Monaten ungehemmt gegen die gemeinsamen Gegner vor- gehen lassen um dieselben möglichst unschädlich zu machen. Un- aufhörlich hatten sie dem alten Herzog mit ihren Klagen und Be- schwerden über die eigennützige Wirthschaft, die WiUkürlichkeiten und Bücksichtslosigkeiten der Wortführer der ständischen Partei und der aus den Reichen des Adels hervorgegangenen Beamten, besonders auch der Oberräthe selbst, in den Ohren gelegen, und manches Wahre hatten sie da wol vorbringen können; immer kühner werdend, hatten sie schlimme Drohungen laut werden lassen, aaf Grund deren jene Furcht vor dem Aeußersten fassen zu dürfen glaubten oder doch wenigstens den Schein davon an- nehmen konnten. Viele waren geradezu flüchtig geworden, sei es daß sie sich auf ihre Oüter begaben, oder daß sie gar über die Oränze gingen ins Ermland, wo Kardinal Hosius sie ganz besonders entgegenkommend aufnahm, oder nach Polen selbst Zu den ersten Flüchtlingen hatten die beiden Brüder v. Kreytzen, der Oberburggraf Christoph nnd der Kanzler Dr. iur. Johann, gehört. Da neben dem Kanzler noch Dr. Christoph Jonas als Yi- cekanzler waltete, so war hier ein sofortiger Ersatz nicht dringend
Digitized by VjOOQIC
J^YX £inleltaiig.
nöthig gewesoDi an die Stelle des Bruders aber hatte man sofort Kaspar y. Nostitz gesetzt; schon am 13. März, da ihm, weil er „nun schon lange Jahre her und von Jugend auf in vielen Wegen am Hof und auch sonst, sonderlich aber in der Haushaltung fast in allen Aemtem des Förstenthums gutwillig, unverdrossen und mit höchstem Ernst und Fleiß viele und mannichfaltige getreue Dienste erzeigt und bewiesen^' hat, die freie Fischerei in den preußischen Wassern des Frischen Hafk mit allerlei Oezeug erblich verliehen wird, erscheint er in der Würde des Oberburggrafen zu Königs- berg. — Was den meklenburgischen Fürsten, der bereits daheim, in seinem eigenen Fürstenthum, trotz so mannichfacher Schwierig- keiten an vielen Stellen mit kräftiger Hand Ordnung geschaffen hatte und, wie aus seinen erhaltenen schriftlichen Aeußerungen hervorgeht, die in Preußen obwaltenden Uebelstände sowie die zu ihrer Hebung nöthigen Mittel überschaute, und den preußischen Kammerrath zu gemeinsamem Wirken zusammengeführt hat, liegt doch klar auf der Hand: eben diese Erkenntniß und die auf- richtige Absicht den Augiasstall zu reinigen.
In die Augen fallende oder irgendwie durchgreifende Amts- handlungen des neuen Oberburggrafen sind nicht nachweisbar, und es scheint, als ob er auch in dieser höchsten Stellung über die eigentlichen Gränzen seines Amtes nicht hinausgegangen sein müsse, vollends in dem häßlichen Faiteitreiben jener Tage wird er wiederum niemals sichtbar: er hat sich, wie eine spätere eigene zwar, aber mit den Thatsachen übereinstimmende Aeuße- rung lautet, zu der „Gesellschaft'' der neuen Käthe nicht gehalten. Hingegen ist der den gewissenhaften Beamten kennzeichnende Zug, der meiner AufTassung nach ihm bis dahin überall eigen gewesen war, das Bestreben begehrlichem Eigennutz, wo er auch immer auftreten möge, entschiedensten Widerstand entgegenzu- setzen, ihm auch jetzt nicht abhanden gekommen, um seinetwillen ließ er schon nach einem Vierteljahre die Oberrathsstelle fahren und blieb wieder Kammerrath. Zu Anfang des Jahres war ein pommerischer Edelmann in Königsberg erschienen um im Auf- trage des Dänenkönigs Friedrich U Schifbleute und Söldner in Preußen anzuwerben; die Skalichianer und ihr Anhang aber mochten sich ein gutes Geldgeschäft versprechen, wenn sie den Herzog trotz seiner eigenen Geldnöthe dazu bewogen den Mann selbst, der zunächst wenigstens mit goldenen Schaupfennigen um sich warf (auch Nostitz erhielt einen solchen), als Oberst zu be-
Digitized by VjOOQIC
Biiüeitang. LVIT
stallen und durch ihn auf eigene Kosten 1000 Beiter für den Neffen seiner ersten Gemahlin anwerben zu lassen, um die feh- lenden Geldmittel zu beschaffen wurden wieder die zwei danziger Bankhäuser, gegen die der Herzog auch sonst schon starke Ver- bindlichkeiten hatte, die Gebrüder Loitzen und Beinhold Erakau, herangezogen, denen, nachdem sie bedeutende Summen vorge- streckt hatten, die großen Besitzungen Borchertsdorf und Dollstädt im Amte Freußisch-HoUand „verkauft^^ werden sollten. Bei dem greisen Fürsten hielt es nicht allzu schwer auch diese seiner Kasse höchst nachtheilige Entfremdung so bedeutender Einnahme- quellen durchzusetzen, aber der Oberburggraf Kaspar v« Nostitz stellte sich, wie er in glaubhafter Weise später selbst berichtet, dem Ansinnen so entschieden entgegen, daß die Hofpartei es f&r gerathen befand ihn aus seiner Stelle zu verdräugen: schon am 18. JuDi wurde der herzogliche Bath Kaspar v. Fasold (aus dem Amte Preußisch-Eylau) vom Herzog zu seinem obersten Burg- grafen auf Königsberg bestellt^ —
1) In der Bestallungsurkünde heißt es über die Amtsobliegen- heiien des obersten Barggrafen: er soll „solches Amt getreulich wahr- nehmen überall, es sei in der Eathsstube, Eentkammer, Hanshaltung so- wol zu Königsberg, als auf den Aemtem und was denselben anhängig, als mit Visitiemng der Höfe, Vorwerke, Schäfereien und sonst durchaus". Als Einkünfte werden ihm ein jährliches Dienstgeld von 463 Mark 30 Schilling, die Hofkleidung auf sechs Personen, Hofspeisung, Futter und Mehl für Pferde und Knechte zugewiesen. Endlich soll er, „damit er auf die Haushaltung besser achten und immer bei der Hand sein" könne, „das neue Gemach in xmserm Schlosse über dem Schützen, welches für einen Burggrafen anfänglich zugerichtet, bewohnen, auch den Stall vor dem Schlosse, welchen der vorige Burggraf innegehabt, gebrauchen". Mit diesem Stalle vor dem Schlosse sind natürlich die vor dem Ostportal, an der Stelle der heutigen Kürassierkaseme belege- nen Stallungen gemeint; die Wohnung selbst aber kann, da sie im Schloß gelegen haben soll, mit der spätem Schützerei (westlich vom Schlosse, heutige Schloßstraße) nichts gemein haben. —
Es liegt der vom 8. Juli (1566) datierte Entwurf einer Verschrei- bung vor, durch welche der Herzog seinem obersten Burggrafen und Bath Kaspar v. Nostitz wieder für seine treue Dienste auf Lebenszeit, er sei vermögend zu dienen oder nicht, einen gewissen Unterhalt zu- sichert. Darin könnte man ganz wol eine Entschädigung für das ver- lorene hohe Amt und eine aus irgendeinem Grunde nöthig erschienene Bestätigung der früher erwähnten Yerschreibung ähnlichen Inhalts er- kennen wollen und in dem nicht mehr passenden Titel ein Versehen
Digitized by VjOOQIC
LVIII Einleitung.
Für die ständische Partei gab es natürlich weder unter den Neuerungen, noch unter den Neuerern einen Unterschied, denn was die „neue Faktion*' plante war nicht mehr als die le- formatorischen Absichten solcher Männer wie Nostitz gerade ge- gen ihre Alleinherrschaft und Willkürwirthschaft, gegen ihre y^Pri- yilegien" gerichtet, und daß der Letztere noch gar bei der Um- stoßung des herzoglichen Testamentes mitgewirkt hatte, mochte nicht yerborgen geblieben sein. Als es ihnen endlich mit Hülfe der Polen, weniger des Polenkönigs, gelang gegen des Herzogs Beichtvater Funcke und seine drei nächsten Genossen einen Pro- zeß auf Hochverrath anzustrengen und die Festlegung der bisher zu Becht bestehenden Zustände ins Werk zu setzen, da mußte natürlich Nostitz, der aus seiner Ueberzeugung, daß in den ge- druckten Bechtfertigungsschriften Skalichs selbst „nicht Alles durchaus erlogen*' sei, und daß die Aussagen der yier Angeklag- ten manches Wahre enthielten, gewiß ebenso wenig wie später^ ein Hehl gemacht hat, zum Mindesten als ein „Verdächtiger^' er- scheinen.' Obgleich er natürlich in Wirklichkeit ein viel gefähr- licherer Oegner war als jene, die durch ihre sträfliche Eigen- nützigkeit mehr Handhaben zum kräftigen Zugreifen gegen sie selbst boten, so mußte man sich ihm gegenüber doch damit be- gnügen seine Verdienste in Frage zu stellen und ihm unter Um- ständen die Bechtfertigung abzuschneiden.' So blieb er auch, nachdem die Eommissarien ihr Werk vollendet und die ständi- sche Partei in Tollstem Maße zum erwünschten Ziele geführt hatten, unangetastet in seinem Amte, wenn auch sein persSn-
des Schreibers finden. Jedenfalls aber sind die auffälligen Abweichun- gen in den Kanzleivermerken dieser Urkunde und der Ernennung Fasolds (Referenten, Konzipienten und Zeugen sind in beiden Stücken immer an- dere Personen) die deutlichen Folgen der damals in der herzoglichen Kanzlei vorhandenen yerscbiedenen Strömungen, über welche von der ständischen Partei immerfort geklagt vrird.
1) Vgl. HB. S. 129, 10; 168, 4; 171, 17; 180, 9.
2) Pawinski öfter (s. sein Register u. d. W. Nostitz).
3) Als ihn einmal Albrecht v. Truchseß in Gegenwart der könig- lichen Kommissarien spöttisch beschuldigt hatte, daß er dem Herzoge mehr mit Schaden denn mit Frommen gedient hätte, und er „sich in der £ile nicht gleich verantworten konnte'*, bat er wiederholen tlich, daß Truchseß veranlaßt würde ihm die Beschuldigung schriftlich zu geben, aber immer vergebens; noch im November, als die Kommissarien bereits fort waren, wandte er sich mit der gleichen Bitte an den Herzog selbst.
Digitized by VjOOQIC
Einleitong. LIX
Hohes Yerhältniß zu dem überwiegenden Theile der ständischen Regierung, zumal zu ^en Ereytzen, trotz der unausbleiblichen geschäftlichen Berührungen eine ^hr böse Gestalt angenommen zu haben scheint.^ Zu dem alten Fürsten selbst dagegen, zu dessen nächster Umgebung er bei jenen Verhandlungen oft ge- hört, dessen rücksichtslose Behandlung er dabei mit angesehen hatte, sowie auch zur Herzogin trat er, wie es scheint, in über- aus innige Beziehung. Als im Spätsommer 1567 der Herzogin Hofmarschall und Hofmeister, der Livländer Wolmar Uxkul, zu- sammen mit dem frühern Obersekretär Balthasar Oans „legations- weis^ nach Deutschland reisen muSte, ernannte die Fürstin am 8. September £aspar v. Nostitz zu seinem Stellvertreter.' liegt schon hierin, zumal wenn man das für eine solche Stellung doch nicht mehr recht passende hohe Alter des Eammerraths in Be- tracht zieht, deutlich das Zeichen eines besondern Vertrauens, 80 enthalten die beiden den Herzog und seine Gemahlin behan- delnden Abschnitte des Haushaltungsbuches (S. 156 ff.) vollends eine Menge von einzelnen Zügen, welche erkennen lassen, in wie hohem Maße gerade Nostitz bei den greisen fürstlichen Personen, welche volle Ursache hatten sich für verrathen und verkauft von den alten Käthen und dem gesammten Adel zu betrachten, als Vertrauensperson gegolten haben muß. Ihm klagen sie ihr Miß- geschick und die auch jetzt noch widerfahrenden Kränkungen, ihm vertraut Albrecht die Leitung des Sohnes an, daß er densel- ben in die Verwaltung einführe und ihm die richtigen Personen zuweise, vor unzuverläßigen und untauglichen Beamten ihn warne und behüte. Die letzte Unterredung der Art hatte schon auf dem Schlosse zu Tapiau stattgefunden, wohin sich der Her- zog der Pest wegen am 22. September, da er die Fahrt zu Wa- gen nicht mehr vertragen konnte, zu Schiffe hatte bringen lassen.^ Oleich darauf mußte sich Nostitz in seine schlesische Heimat be- geben (man weiß nicht, warum) und kehrte erst an demselben
1) Vgl. z. B. HB. S. 157, 4. * Als auf Grund der Landtagsbe- BchlüBse u. A. auch bei dem danziger Bürgermeister Dr. Georg Klee- feld ein Darlehn von 11500 Thalem (zu 8 %) auf ein Jahr aufgenom- men wurde, erscheinen unter den sechs Bürgen, deren jedem am 19. April 1567 bestimmte Güter als Sicherheit verschrieben wurden, auch der Kanzler Johann v. Kreytzen xmd Nostitz nebeneinander.
2) Vgl. HB. 8. 165, 2.
B) HB. S. 156, 4 und Anm. 5.
Digitized by VjOOQIC
LX Einleitang.
20. März 1568 zurück, an welchem die beiden fürstlichen Ehe- leute, Albrecht zu Tapiau und Anna Maria zu Neuhausen, die Augen schlössen, zu spät um- noch ihre letzte Worte entgegen- zunehmen.^
Allgemein ist bekannt genug, daß auf den fast achtzigjähri- gen, seiner selbst oft: nicht mehr mächtigen Fürsten der noch unmündige fünfzehnjährige Sohn Albrecht Friedrich folgte, und daß nunmehr die Oberräthe als Yormünder und Begenten die MachtToIlkommenbeit, welche ihnen die Ereignisse des Herbstes 1566 in die Hand gegeben hatten, bis auf das Aeußerste auszu- nutzen bestrebt waren, daß sie die Bücksichten, die sie bisher noch hatten walten lassen, vollkommen aus den Augen setzten. Alles aus dem Wege räumten, was ihnen hinderlich werden konnte, und an Allen, welche ihnen je gegnerisch entgegengetre- ten waren, volle Vergeltung übten. Um aber die richtige Wür- digung der folgenden Ereignisse und das bessere Yerständniß der im Haushaltungsbuche vorkommenden vielfachen Hinweisungen und Anspielungen darauf zu erleichtern, das Yerständniß dieser eigenthümlichen Arbeit selbst zu fördern scheint es mir ange- bracht die tiefgreifenden Wandlungen, welche die verhängnißvolle Katastrophe von 1566 im Oefolge gehabt hat, ihrer politischen Bedeutung nach kurz zu beleuchten.'
Die wesentliche Bedeutung jener Ereignisse hatte durchaus nicht etwa in den zumeist in das Auge springenden Thatsachen gelegen: weder in dem dreifachen Justizmorde und in der end- gültigen Verbannung Skalichs, noch in der „Kassierung^' der Schenkungen, Verleihungen und Schuldverschreibungen, welche seit dem Jahre 1563 in übergroßer Anzahl ausgestellt worden waren, und des neuen herzoglichen Testamentes vom Mai 1566, noch auch in der Wiederherstellung derjenigen Beamten, welche
1) HB. 8. 165, 6.
2) Die zunächst folgenden Seiten enthalten im Wesentlichen den Haupttheil der Einleitang, welche ich der ersten Ausgabe des im An- hange unter Nr. 25 (S. 323 ff.) abgedruckten Gespräches vorausgeschickt hatte. Da aber der Abdruck nur in einer Tageszeitung (in der Königs- berger Hartungschen Zeitung, 1890 Nr. 257, 275, 279, 289 unter dem Titel: eine politische Flugschrift aus der ersten Zeit des Herzogs Alhrecht Friedrich von Preußen) steht, so habe ich mich für berechtigt gehalten "wie jene Schrift selbst, so hier auch den Hauptinhalt meiner Einleitung wiederzugeben.
Digitized by VjOOQIC
EinleituAg. LXI
in der letzten Zeit ihre Stellen verloren oder aus irgendwelcher Furcht angegeben hatten. Das allein Entscheidende, das für die Dauer Wichtige enthalten yielmehr die die Verfassung und Ver- waltung regelnden Bestimmungen der durch den Beschluß der Stände, durch die Zustimmung der Bäthe und durch die Bestäti- gung der lehnsherrlichen Eommissarien dem greisen Herzog auf- gezwungenen drei ,,Bezesse^' aus dem Oktober 1566. Eine Staatsumwälzung, auch nur eine eingreifende Ver&ssungsände- rung war durch die Bestimmungen derselben allerdings nicht vollzogen. Es war im Grunde nur die Ordnung der Dinge, welche durch die schon mehrmals erwähnten Akte von 1540, 1542 und 1555 festgesetzt, dann aber durch die Skalichianer und den im Hintergrunde für sich selbst arbeitenden Johann Albrecht von Meklenburg theils thatsächlich umgestoßen, theils stark gefährdet war oder schien, wiederhergestellt und befestigt, in einzelnen Funkten auch wol verschärft, namentlich waren die Städte, d. h. die aUein noch in Betracht kommenden Drei Städte Königsberg, noch mehr in den Hinteigrund geschoben. Wenn es aber weiter heißt, daß bei irgendeinem Verstoß des Herzogs gegen des Landes Rechte, Freiheiten und Privil^en „die Land- schaft Macht haben solle ohne einige Beschuldigung der Bebellion, Widersetzens oder Aufruhrs die königliche Majestät und löbUche Krone Polen .... um Einsehung, Handhabung und Schutz an- zulangen und zu ersuchen^S und an einer andern Stelle, daß die Landschaft und vor Allem die Begimentsräthe dem Könige von Polen für alle Begierungshandlungen des Herzogs verantwortlich sein sollten, so war durch jene Bestimmung die Einmischung der Polen, durch diese die Vormundschaft über den für unzurech- nungsfähig erklärten Fürsten zunächst wenigstens bis zum Tode desselben gesichert Als Herzog Albrecht nach anderthalb Jahren seinem Siechthum erlag, waren mit Hülfe der drei Landtage, welche inzwischen stattgefunden hatten, und polnischer Kommis- sarien, welche wieder einmal hereingekommen waren, die Einzel- bestimmungen der Rezesse zu einem guten Theile ausgeführt Vor Allem waren eben die gewichenen oder verdrängten obersten Beamten, zumal die Oberräthe selbst, zurückberufen: der Land- hofmeister Hans Jakob Erbtruchseß und Freiherr zu Waldburg, der Oberburggraf Christoph v. Kreytzen, als Kanzler sein älterer Bruder Johann, endlich der oberste Marschall Joachim v. Borcke, die drei Letzten ziemlich hoch betagte Männer. Femer waren
Digitized by VjOOQIC
LXII Blnleitang.
den beiden Bisthümern des Herzogthums, welche Albrecbt seit dem Hinsterben des samländischen Bischof Georg v. Folentz (1550) und des pomesanischen Paul Speratus (1551) der Begi- mentsnotel und dem unabläßigen Drängen der Stände cum Trotz durch Präsidenten, d. h. durch ihm allein yerantwortlichei von ihm allein ernannte und absetzbare Beamte, hatte verwalten las- sen, wieder Bischöfe vorgesetzt, dem Bisthum Pomesanien der der preußischen Adelsfamilie v. Yenedien (Yenediger) entsprosse- ne königsberger IJniversitätsprofessor Dr. Oeorg Yenetus, dem Bisthum Samland Dr. Joachim Mörlin, zuletzt Superintendent in Braunschweig, dieser insbesondere ein Kämpe des starren Luther- thums, welcher schon einmal, den Osiandristen gegenüber, aus Königsberg hatte weichen müssen. Ganz in diesem, damals fast überall zur Herrschaft gelangenden Geiste gehalten war denn auch das neue Bekenntnißbuch, welches zur Abkehr und Abwehr alles dessen, was nur im Entferntesten nach dem verhaßten Philippismus aussah, im Jahre 1567 unter Mörlins Leitung zu- sammengestellt wurde und, im Ganzen sich streng an die soge- nannte unveränderte augsburgische Konfession anschließend, noch über einige zweifelhafte Punkte Erklärungen enthielt, die Bepe- titio corporis doctrinae Prutenicae; in der Einleitung, welche nicht bloß von den anwesenden königlichen Kommissarien, son- dern auch zwei Jahre später, bei der Belehnung Albrecht Fried- richs, vom Könige selbst bestätigt wurde, war ausdrücklich verord- net, daß niemand zu irgendeinem (Predigt-, Schul- oder andern) Amte in Preußen zugelassen werden oder in einem Amte ver- bleiben solle, der ihr entgegen seL
Nicht so schnell wurde man mit anderen Punkten fertig und hatte es damit vielleicht auch nicht gar eilig, weder mit der Kassation der herzoglichen Schenkungen, noch mit der Ordnung und Abtragung der gewaltigen Schuldenlast: dort nicht, weil, wie sich mehr und mehr herausstellte, auch von den „alten Käthen^' und ihren Anhängern so mancher seine Hand nicht rein gehalten, sich und den Seinigen oder guten Freunden unter Benutzung der umstände mehr, als billig und zu bekennen und zu verant- worten war, zuzuwenden gewußt hatte, bei der Schuldentilgung nicht, weil über die Berechtigung der Forderungen und die Höhe der nöthigen Summen die Stände weder mit der Begierung, noch untereinander sich einigen konnten. Gerade bei diesen heiklen Punkten, zumal bei dem erstem, wurde es für die Regierung
Digitized by VjOOQIC
Binleitung. LXIII
und den meist zu ihr haltenden ersten Stand, ,,die von der Herr- schaft und Landr&the^S^ bald klar, daß sie sich mit der Ausdeh- nung der ständischen Mitwirkung und mit der unbeschränkten Hereinziehung der Polen einen sehr bösen Hemmschuh geschmie- det hätten; der Zwist aber fand, sobald er nach der TJeberwälti- gung des gemeinsamen Feindes erst wieder entstanden war, bald immer neue Nahrung.
Noch war nach dem Tode des alten Herzogs nicht ganz ein Yierteljahr verflossen, als die die Vormundschaft thatsächiich allein führenden Begimentsräthe einen Landtag beriefen, aber sehr bezeichnend nicht nach Königsberg selbst, sondern nach dem un- bedeutenden Städtchen Heiligenbeil. Nur mit großer Mühe und erst nach langen Yerhandlungen gelang es der auch hierbei von dem ersten Stande und ebenso von neuen polnischen Kommissarien unterstützten Begierung einen dreijährigen Bierpfennig von Adel und Städten bewilligt zu erhalten, während man in allen anderen Punkten nicht einen Schritt weiterkam. Man warf den Bäthen offen vor, daß bei der Kassation der Yerschreibungen „der Kleine gesehen werde, der Oroße und Hohe aber hindurchpassiere'', und verlangte in Betreff der Beinigung der Aemter von den Ein- dringlingen, daß „nicht der Eine gesehen und mit ihm proze- diert, der Andere verschont^' werde. Um solchen Weiterungen und Vorwürfen zu entgehen hat man darnach fünf Jahre lang ohne die Landtage die Begierung zu führen versucht, indem man sich mit dem von den Ständen gewählten Ausschuß der „Verordneten von Land und Städten^' oder auch wol mit anderen, ganz und gar willkürlich zusammengesetzten Ausschüssen begnügte.
Sehr schnell und gewaltig wuchs da die Mißstimmung gegen die Begierung, welche man als „etlicher Wenigen OUgarchia" be- zeichnete, und die offene Unzufriedenheit in allen Kreisen, und sie knüpfte nicht bloß an jene Nichtachtung der ständischen Bechte an, sondern sie konnte sich auch in das Oewand der treuen Anhänglichkeit an den Fürsten, der Besorgniß und Für- sorge für seine Person kleiden. Denn man warf den Bäthen vor, daß sie, wie früher die Altersschwäche des „alten Heirn'', so nun- mehr die Unmündigkeit des regierenden Fürsten und auch, nach-
1) VgL Lohmeyer, die Entwickelimg der ständischen Verhält- nisse in Preußen bis zur Erlangung der Souveränetät durch den Großen Kurfikrsten, in: Vossische Zeitung, 1888 Sonntagsbeilage Nr. 35—37 xmd Wiederabdruck in: Ednigsberger Hartongsche Zeitung, 1892 Januar.
Digitized by VjOOQIC
LXIV Binleitang.
dem er 1571, vor der durch das Testament festgesetzten Zeit, für volljähig enklärt war, seine Jagend und ünerfahrenheit durch unverantwortliche Wirthscbaft mit den herzoglichen Aemtern und Einkünften für ihre eigene Zwecke ausnutzten, ja daß sie, wie früher den Yater, io jetzt den Sohn im täglichen Unterhalt am Allemoth wendigsten auf das Schmählichste verkürzten, ihn streng und ängstlich von aller Welt abschlössen. Aber nicht aus ständischen Kreisen allein ertönen solche Klagen, auch das ganze Haushaltungsbuch, dessen Verfasser doch weder jenen nahestand; noch mit den Käthen Fühlung hatte, ist ganz und gar von den- selben erfüllt, und nicht weniger jene merkwürdigen zeitgenössi- schen Annalen (1571 — 1581) des altstädtischen Bürgers Oreger Möller^ dessen Berichte über das, was in Begier ungskr eisen und am Hofe geschah, so häufig mit aktenmäBiger Ueberlieferung übereinstimmen, daß man auch das Uebrige nicht ohne Weiteres wird verwerfen dürfen. — Zu all dieser Mißwirthschaft und Un- zufriedenheit kam nun, als endlich der nach fün^ähriger Unter- brechung berufene Landtag am 30. März 1573 zusammengetreten war, noch ein neues, viel schlimmeres Unheil hinzu, jener krank- hafte Geisteszustand des jungen Herzogs Albrecht Friedrich, wel- cher ihm schon bei seinen eigenen Unterthanen die Bezeichnung des „blöden Herm^^ gebracht hat Auch auf eine abschließende Untersuchung und Begründung der wahren Ursache dieses f&r ihn selbst und nicht weniger für sein Land höchst traurigen Zu- standes kann und soll an dieser Stelle nicht eingegangen werden, nur auf folgende Umstände sei hingewiesen.
Yon frühester Jugend ab hatte der fürstliche Knabe in dem jungen Jakob v. Schwerin' einen trefflich geeigneten, geschickten
1) Ein Auszug daraus, leider jetzt der einzige vorhandene Ueber- rest davon, ist bekanntlich im 1. und im 2. Bande der Acta Borossica abgedruckt.
2) Da Joh. Voigt in seinem Aufsätze ,,über die Erziehung nnd die Krankheit des Herzogs Albrecht Friedrich von Preußen" (PPBl. 1861 11) über die persönlichen Verhältnisse dieses Mannes fast ganz schweigt, so sei hier auf Grund der nicht allgemein zugänglichen ,,Geschichte des Ge- schlechts von Schwerin. Herausgegeben von Dr. Gollmert u. s. w.*S 11, 1878, das Folgende nachgetragen (Ausführliches daselbst S. 282 ff.). Jakob von Schwerin (1529—1585) gehörte der Linie der Bonen an (a. a. 0. Taf. IX XL XVI) xmd war ein Sohn des pommerischen Landraths Hans v. S. auf Altwigshagen aus seiner zweiten Ehe mit Ilsabe Benigna v. Flemming. Weihnachten 1556 war er, nachdem er sechs Jahre zu Königsberg, Wittenberg, Padaa u. s. w. studiert hatte, zum herzoglichen Bath und
Digitized by VjOOQIC
Einleitung. LXV
und gewissenhaften Erzieher um sich gehabt und ihn, wie an- genommen werden darf, sehr liebgewonnen, was um so wichtiger gewesen war, als man ihn yielfach, seit 1565 ans wirklicher oder angeblicher Farcht vor den Polen anscheinend dauernd, vom Hofe, von den Aeltern ferngehalten hatte. Kaum hatte er aber in der Ferne die niederschmetternde, yielleicht ganz unerwartete Eunde vernommen, daß er durch den gleichzeitigen Tod von Vater und Mutter gänzlich verwaist sei, und war dann auf den Buf der vormundschaftlichen Begierung nach Eönigsberg gekommen, als ihm der geliebte Hofmeister, welcher den maßgebenden Personen und Kreisen wegen seiner Hinneigung zum reformierten Bekennt- niß unbequem und zuwider war, und mit ihm aus gleichem Grunde oder Verdacht so mancher andere treue Diener genonmien und durch Personen ersetzt wurde, die bei dem bald zu Tage tretenden Verfahren der Vormünder nur verdächtig und verhaßt werden konnten. Hofmeister wurde Kaspar v. Lehndorff, ein Mann im Sinne jener, und neben diesen trat als Hofprediger und Beichtvater Johannes Wedemann^, ein Geistlicher, welcher die überall Ketzerei witternde Bechtgläubigkeit so sehr hervorkehren zu müssen glaubte, daß bei dem jungen Fürsten die Kirche und Alles, was mit ihr zusammenhing, sehr bald Widerwillen und Verachtung hervorrief. Bekannt genug ist, mit welcher schmäh- lichen Bücksichtslosigkeit man ihm Tilemann Heshusius, einen der verrufensten Streittheologen jener Zeit, welcher auf das un- widerstehliche VerlaBgen und Drängen der Stände dem 1571 verstorbenen Moriin als Nachfolger im Bisthum Samland gegeben wurde, aufgedrängt hat*
1558 zum Hofmeister des ftln^ährigen Prinzen ernannt worden. Als er 1Ö67 wegen abweichender reUgiösen Ansichten in Betreff des Abend- mahls seine Verabschiedung in sehr gnädigen Ausdrücken erhielt, wurden ihm zu einem früher verschriebenen Gnadengelde von 3000 Golden, weil er ,,gutwillig*' vom Amte abgestanden wäre, noch weitere 4000 Gulden zugesichert. 1569 war er noch bei der Belehnnng in Lublin zugegen. Bald darauf aber verließ er Preußen, wo er seine ihm 1562 verliehene Güter Seemen und Grünwalde im Amte Gilgenburg verkaufte, ging nach Kurland und kaufte diort Abschwangen. Seine Gemahlin war seit 1562 Barbara v. d. Gablenz.
1) 8. zunächst Amol dt, Historie der Königsbergischen Uni- versität, n (1746) S. 562.
2) üeber alle diese Personalveränderungen giebt auch das im An- bang unter Nr. 19 (S. 300 ff.) abgedruckte Protokoll, von dem gleich
Digitized by VjOOQIC
LXVI Einleitung.
Während bei Lebzeiten des Vaters nur immer Gates über Albrecht Friedrichs Erziehung und ihre Erfolge, über die günstig fortschreitende Ausbildung von Oeist, Wissen und Charakter des fürstlichen Enaben zu hören gewesen war, sprach man schon auf dem Landtage von 1568 davon, daß er ,,zuweilen unversehens von Schwachheit überfallen^' würde, wenig später sprechen Briefe ans seiner Umgebung von seinen häufigen y^Melancholien^, gegen welche, damit nicht Schlimmeres daraus entstünde, als ein Heilung versprechendes Mittel Musik vorgeschlagen wird. Der schwere Doppelschlag, von dem er eben betroffen war, hatte den noch un- selbstständigen, in seiner Entwickelung und Erziehung schroff ge- störten Enaben scheu und zur Zurückgezogenheit geneigt gemacht. Darnach mußte die ihm zu Theil werdende Behandlung das üebel nur verschlimmem; sein Geist wandte sich immer mehr und mehr in sich selbst zurück; allerlei Einflüsterungen, z.B. daß man ihn gleich den Aeltern vergiften wolle, fanden leicht Gehör; da nichts Ernstes zur Heilung geschah, sogar der altgewöhnte Leibarzt Dr. Matthias Stoius^ abgeschafft wurde, so trat bald, vielleicht noch durch eine vom väterlichen Großvater' herrührende erbliche Beanlagung ge- nährt und gefördert, völlige Geistesstörung ein. Auch die Wahl eines neuen polnischen Königs, die nach dem Hinscheiden des letzten Jagiellonen Sigismund II August nöthig wurde, blieb nicht ohne schädlichen Einfluß auf seine Gemüthsstimmung, da er sich längere Zeit mit der ernstlichen Hoffnung auf die Krone trug.
Während Albrecht Friedrich noch bei dter Brautwerbung um Maria Eleonore, die Tochter des Herzogs von Jülich nnd Cleve, in gewisser Weise selbstthätig hatte mitwirken können, kam bei der Hochzeit selbst, in der Mitte des Oktober 1573, seine Geistes- krankheit zu vollem, schlimmem Ausbruch. Yier Wochen darauf erschien in Königsberg um nach dem Rechten zu sehen, dabei auch seine eigene berechtigte Interessen zu wahren der Markgraf Georg Friedrich von Ansbach, welcher doch als der einzige
weiter die Hede sein wird, viele gute Aaskunft. — Üeber die Biechofis' wähl vgl. das ak Beilage XXXVni (S. 208-269) zu Nicolovius. die bischöfliche Würde in Preußens evangelischer Kirche, 1834, abge- druckte Protokoll.
1) Amol dt, a. a. O. S. 307 fg. u. 299 fg.
2) lieber die Geisteskrankheit des Markgrafen Friedrich von Brandenburg-Ansbaoh s. Th. Hirsch, Casimir v. Brandenburg, in: All- gemeine Deutsche Biographie, IV (1876) S. 44 ff.
Digitized by VjOOQIC
EinleituBg. LXVII
Braderssohn nach den Yerträgen, falls sein unglücklicher Vetter ohne männliche Nachkommenschaft sterben sollte, der nächste Erbe des Herzogthums war. Da er anderweitig in die Begierung selbst einzugreifen vorläufig nicht berechtigt war und darum nicht gut wagen durfte, so nahm er, vielseitig geäußerten Wünschen folgend, eine Untersuchung über die Krankheit des Herzogs und ihre Ursachen vor. Das uns erhaltene Protokoll der verschiedenen Verhöre^ eröffnet uns einen tiefen und überaus belehrenden, dabei aber geradezu ekelerregenden Einblick in die am königsberger Hofe und in den regierenden Kreisen herrschenden Zustände und Gesinnungen, und wenn es auch keine volle Entscheidung bringt, so läßt es doch auch seinerseits so viel erkennen, daß es, mögen die damals umgehenden und geglaubten Gerüchte über gewisse Voiigänge auf Wahrheit beruhen oder nicht, besonderer Ursachen garnicbt mehr bedurfte um einen jungen Fürsten in der Lage Albrecht Friedrichs in Verzweiflung zu bringen, an Verstand und Geist zu schädigen. Auffallen muß es auf den ersten Blick jedenfalls, daß der Markgraf als das Ergebniß der Untersuchungen, deren Protokoll er den Ständen vorenthielt, verbreiten ließ, sein Vetter wäre schon von Geburt und Jugend ab sichtlich mit Schwach- sinnigkeit behaftet gewesen, dabei trotz lebhaften Widerspruches auch der Stände selbst beharrte und sich zunächst vollständig mit den Käthen und dem ersten Stande zu verbinden schien. Die Erklärung dafür dürfte aber doch wol ohne große Schwierigkeit darin zu finden sein, daß er die Auffassung gewann nur auf diesem Wege, nur wenn fürs Erste die Elrankheit des Landes- fürsten für unheilbar erklärt wurde, das Heft ganz in seine Hand bekommen zu können: war dann zunächst die Landschaft aus ihrer maßgebenden Stellung gedrängt, so mochte man hoffen mit den Räthen leichter fertig zu werden; trat aber Inzwischen wirk- lich eine Heilung ein, so war auch für den Herzog selbst freiere Bahn geschaffen. Der Markgraf zeigte sich zwar äußerst vor- sichtig, bewegte sich aber doch unverkennbar in der angedeuteten Bichtung; im folgenden Frühjahr zog er wieder heim und ließ nur einige Bäthe zurück.
Auch während der eben geschilderten Jahre der unbe- schränkten Alleinherrschaft der Begimentsräthe hat sich der
1) Anhang Nr. 19 (S. 300 ff.). — Aus dem k. Geh. Staatsarchiv zu Berlin.
V*
Digitized by VjOOQIC
LXVlJi Einldtang.
Eammerrath Easpar v. Nostitz offenbar wieder aue den eigent- lichen Oränzen seiner Amtathätigkeit, für welche auch so manche auf jene Jahre bezügliche Notiz in seinem Haushaltungsbuche Beweis giebt, nicht hinausbegeben; da man, wie auch er oft un- ter Anführung von Beispielen zu erzählen weiß, Beamte ohne Bücksicht auf ihre Brauchbarkeit, nur nach Gunst oder Abnei- gung einsetzte und entfernte, so mochte es ihm zwecklos erschei- nen sich irgendwie weiter, als streng seines Amtes war, hinein- zumischen. Ihm selbst freilich hatte man sein Amt nicht neh- men können und wol auch, offenbar weil man seine Dienste nicht entbehren konnte, nicht ganz nehmen mögen. Aber man konnte doch nicht unterlassen ihm dasselbe wenigstens in so weit zu beschränken, daß man ihn nicht mehr zur Abhörung der Jahree- rechnungen heranzogt, und nicht allzu lange nach dem Tode des alten Herzogs strich man ihm auch sein „Deputat", jene Naturallieferung, die ihm bei der letzten Bestallung auf Lebens- zeit ausgesetzt worden war. In einer langem Eingabe suchte er unter Berufung darauf; daß er diese auch Anderen yieUach gewährte Begünstigung nicht etwa „durch die verdächtigen Per- sonen auspraktiziert'', sondern sich selbst von seinem Fürsten er- beten hätte, und unter Hervorhebung seiner sehr ersprießlichen Dienste, deren er mehrere, so z. B. die Räumung der Flüsse Ooldapp und Angerapp, besonders hervorhebt, nachzuweisen, daß die in den Rezessen vom Oktober 1566 vorgeschriebene Kassation auf sein Deputat gamicht anwendbar sei. Der Erfolg war eine vollkommene Zurückweisung in einem geradezu — man merkt die Freude der Räthe ihren gehässigen Gefühlen keine Zügel an- legen zu dürfen — höhnischen Abschiede (6. Juli 1670), der auch auf ein erneuertes Gesuch des Eammerraths nicht zurückgenom- men wurde. Schließlich ist ihm das Deputat aber doch wieder gereicht, indeß ist ihm an seinen amtiichen Einkünften ein Ab- strich gemacht, der später, bei den Ersatzforderungen seines Er- ben, auf 100 Mark jährlich angerechnet wurde. Ebenso suchten ihm seine alte Gegner gelegentlich auch in seinen Privatangele- genheiten Schwierigkeiten zu bereiten. So warf ihm des Ober- marschalls Bruder Anton v. Borcke, der Hauptmann zu Branden- burg, einmal vor, daß er mit gewissen Holzungen und Rodungen im Amte Brandenburg über die ihm zustehenden Gränzen hin-
1) HB. S. 88, 9.
Digitized by VjOOQIC
Einleitung. F.YTY
ausgegrifFen hätte, und gerieth mit ihm darüber um Neujahr 1573 in einen heftigen Briefwechsel: wenn Nostitz wirklich, wie er behauptete, Privilegien darüber besäße, so möge er sie vor- bringen, er selbst wisse von polchen nichts, und wenngleich der Hauptmann weiter hinzufügte: er werde gewiß keinem Redlichen von Adel, auch keinem Geringem Unrecht thun, so scheint No- stitz nach den Urkunden hier doch im Becht gewesen zu sein. Unter den damals obwaltenden Umständen wird es denn auch nicht Wunder nehmen, wenn der Eammerrath, wie er sich vor acht Jahren zur Bekämpfung der WiUkürwirthschaft des ge- sammten Adels für einen Augenblick mit den Skalichianem Schulter an Schulter gestellt hatte, so jetzt dem Eigennutz der Begierenden gegenüber sich mit den beiden Unterständen, dem Adel und den Städten, auf einer und derselben Seite zusammen- fand, und auch nicht, wenn er, wie damals in dem Herzoge Johann Albrecht von Meklenburg, so jetzt in dem Markgrafen Oeorg Friedrich den Helfer in der Noth, den Better der Ordnung und der Interessen des Fürsten und des Landes zu erkennen glaubte. Einmal hatte Nostitz in jener Zeit die Besorgniß in sein Buch geschrieben, daß sich auch der junge Fürst, bevor er zu seinen vollen Jahren käme, arg betrogen sehen würde, und am 3. November 1573, als schon die Geisteskrankheit des Herzogs ausgebrochen war, fügte er jener Stelle eine in bittere Worte ge- kleidete Note über die Erfüllung seiner Prophezeiung hinzu.^ In der umfangreichen Beschwerdeschrift, welche die Landschaft dem Markgrafen auf dem Herbstlandtage von 1573 vorlegte, lau- tete ein Artikel dahin, daß auch „Kaspar v. Nostitz, der zu vie- len schweren und geheimen Händeln gezogen, auch zur Eam- merrechnung und zur Visitation der Aemter und sonst gebraucht sei, um seine Wissenschaft gefragf* werden solle; aber — er „wurde darum nicht befragt'^ Man sieht auch hier: der Markgraf fand es noch nicht an der Zeit den Regenten unmittelbar vor den Kopf zu stoßen. Und auch die Forderung der Landschaft an den Markgrafen, daß er die Begierung für die ganze Zeit ihres Waltens, und zwar nicht bloß seit dem Tode des alten Her- zogs, sondern vom Jahre 1566 ab, Rechenschaft ablegen lassen solle, war ganz aus der Seele des Kammerraths gesprochen.'
1) HB. 112, 2 und 3 (vgl. S. 154, 1).
2) HB, S. 159, 10 und 161, 16.
Digitized by VjOOQIC
LXX Einleitung.
Die Landschaft mürbe zu machen griff die Begierung wie früher, so auch weiterhin zu verschiedenen Mitteln. Das Meiste schien man davon zu erwarten, daß man den Landtag, der doch in keinem Paukte zu einem Schlüsse kam, dennoch nicht aut- löste, sondern ihn, wenn die Mitglieder aus verzweifelndem Un- mutb oder ihrer häuslichen Angelegenheiten wegen oder aus Geld- mangel heimgingen, nur immer unterbrach und nach kürzerer oder längerer Frist von Neuem einberief; aber doch waren die zwei Unterstände in keiner Sache geneigter zu stimmen. Führer und Hauptsprecher des Adels war auf diesem „langen'' Landtage Friedrich v. Aulack, ein gescheidter und gewandter Mann, aber ein eingestandener Galvinist, den man bereits um seines Glau- bens willen seiner Aemter entsetzt hatte; jetzt begann die Kirche selbst, zumal der Bischof Heshusius, ihn wiederholentlich hart anzufassen. Aber der Adel wollte dennoch nicht, da er ihn nicht entbehren konnte, von ihm lassen. Auf polnische Eommissarien freilich konnten die Gegner der Regierung wegen der augenblick- lich in Polen selbst herrschenden Zustände nicht rechnen. Bei alledem wurde es für die Begierung selbst, als sie den Landtag nach neuer Unterbrechung auf den 24. Januar 1575 zum sieben- ten Male zusammenberief und Aulack durch den Bischof in den Kirchenbann thun ließ, fast zur Lebensfrage die Stimmung des Adels zu mildern, ihn zu gewinnen, zumal gerade in der letzten Zeit in ihrer eigenen Mitte bedeutende Personenveränderungen vor sich gegangen waren und nunmehr die Frage entstand, wer un- ter den obwaltenden Umständen das Regiment zu bestellen, und ob der Polenkönig ein Bestätigungsrecht auszuüben hätte.
Schon im Herbst 1572 war der Obermarschall Joachim V. Borcke gestorben, und in seine Stelle hatten die anderen Räthe Hans V. Wittmannsdorff, einen Schwiegersohn des Oberburggrafen, berufen, obwol man ihm ständischerseits vorwarf, daß er schon seine frühere Aemter nicht ordnungsmäßig erhalten hätte. Im Herbst 1574 war dann zuerst der Oberburggraf Christoph V. Kreytzen, der sein hohes Alter vorwenden konnte, stillschwei- gend auf seine Güter gegangen, und gleich nach ihm hatte der Landhofmeister Hans Jakob Truchseß, der das Interesse des Für- sten nicht ganz aus dem Auge verloren hatte, darum aber von der Landschaft nicht minder angefeindet war, sein Amt nieder- gelegt. Am 5. Januar 1575 endlich starb der alte Kanzler Hans y. Kreytzen, welchen man zunächst durch einen Vicekanzler, den
Digitized by VjOOQIC
Bialeituiig. LXXI
Doktor der Rechte Wenzel Schack v. Stangenbeig, einen andern Schwiegersohn des frühem Oberbarggrafen, ersetzte. Deberdieß war an die Stelle des am 3. Noyember 1574 verstorbenen Bi- schofs Georg Yenetus yon Pomesanien ein neuer Bischof zu wäh- len, und da man dazu den königsberger Professor der Theologie Dr. Johann Wigand, einen mildern Gesinnungsgenossen des Hes- husiuSy ins Auge gefaßt hatte, so war unter umstanden auch seine Stelle neu za besetzen.^ Als endlich der lange Landtag in den letzten Tagen des März (1575) seine Endschaft erreichte, hatten die Stände wenigstens so viel durchgesetzt, daß sie ein ihnen selbst weniger unbequemes Regiment eingesetzt hatten, aber von allen ihren sonstigen Forderungen war doch keine durchgeführt, von ihren Beschweiden keine gehoben. Die Durch- führung der Kassation, die Rechnungslegung, der Druck des cul- mischen Rechts^ die Landesordnung, die Errichtung höherer Schu- len, und was sonst in Berathung gestanden hatte, Alles war un- erledigt und auf dem alten Fleck geblieben; freilich waren an- dererseits auch ihre Geldbewilligungen unzureichend und durch Bedingungen noch eingeschränkt. Wenn denn nun aucji wirk-
1) In diese trüben und wirren Yerhältnisee fährt ganz trefflich ein Aktenstück ein, welches ich ebenfalls anter den unerwartet und fast nnglaublich zahbeichen Schätzen des berliner Geh. Staatsarchivs för die altpreoßische Geschichte des 16. Jahrhunderts fand: eine in die Form eines Gespräches zwischen zwei im Januar 1575 (nicht 1573, wie eine neuere Hand irrthümlich auf den Umschlag gesetzt hat) zum Land- tage reisenden preußischen Edelleuten gekleidete Flugschrift, die ich dieser Bedeutung wegen im Anhang (Kr. 25, S. 323 ff) wieder zum Ab- drack bringe (s oben S. 67 Anm. 1). Der Eine der Redenden erscheint als ein Mitglied des zweiten Standes, zmiächst ganz befangen in den Anschauungen seiner Partei, aber nur wenig selbstdenkend and daher eben nicht schwer zu bekehren; der Andere, Jüngere, welcher eine, ich möchte sagen: mittlere Richtung vertritt, die doch im Grande auf den Markgrafen Georg Friedrich zorückzaf&hren ist, soll wol, wenigstens nach einer Aeoßerong zu schließen, als ein Mitglied des ersten Standes gedacht werden. Keine Andeutung — auch nicht, da wir kein Ori- ginal vor uns haben, die Handschrift — ermöglicht einen Schluß auf den Yerfaaser. Jedenfalls aber zeigt sich dieser, dessen Ansicht natürlich der jüngere Bedner zu vertreten hat, als ein sehr ruhiger, ganz ungemein verständiger und einsichtsvoller, höchst kundiger Politiker, dabei von einem aufrichtigen und für jene Zeit und jene Verhältnisse gewiß sehr seltenen Patriotismus beseelt. Auch der Stil ist von einer fast mo- dernen Gewandtheit und Reinheit, wie sie bei politischen Flugschriften jener Zeit gewiß nur selten zu finden sein dürften.
Digitized by VjOOQIC
LXXII Binleitang.
lieh das Yerbältniß zwischen der Regierung und den Ständen weiterhin nicht so gespannt war wie früher, so kann doch yon irgenwelchen merkbaren Erfolgen nicht gesprochen werden. Die Begierung ging ganz so zu Werke wie ihre Vorgängerin. Nur äußerst selten wurde ein allgemeiner Landtag ausgeschrieben, noch seltener wirklich abgehalten; man begnügte sich mit geson- derten Versammlungen in den Aemtem oder allenfalls in den drei Steuerkreisen, oder man suchte und wußte die Sonderinter- essen der einzelnen Stände gegeneinander auszuspielen und aus- zunutzen. Während dieses unfruchtbaren Treibens gelang es dem Markgrafen, ohne daß man, so scheint es, im Lande selbst, we- nigstens in den weiteren Kreisen, eine Ahnung davon hatte, sein Ziel zu erreichen: am 22. September 1577 übertrug ihm der Polenkönig Stephan Bathory im Hoflager zu Marienburg die Cura und Administration im Preußen, d. h. die Vormundschaft über den schwachsinnigen Herzog und die Verwaltung und Re- gierung des Landes, womit das Hereinbrechen einer bessern Zeit, wenn auch zunächst nur einer vorübergehenden, für Preußen an- gebahnt war, denn die Stände, so sehr sie sich Anfangs auch da- gegenstemmten, kamen doch bald in die Lage, hin und wieder gewiß auch zu der bessern IXeberzeugung sich fügen zu müssen. So manche den letzten Jahren angehörende Stellen des Haushaltungsbuches lassen es deutlich erkennen, daß Kaspar v. Nostitz gute Hoffnungen auf den Markgrafen setzte; mehrere Notizen sind geradezu an ihn gerichtet und dazu bestimmt ihm die Augen zu öffnen über vorhandene Mißstände und über die Mittel und Wege zu ihrer Abschaffung. Wenn Nostitz gerade in diesem Augenblicke, im Jahre 1578, seine amtliche Thätigkeit einstellte, so fehlt jeder Beweis dafür, daß er es gethan hätte, weil es etwa wirklich seinen „Abgünstigen'' und Gegnern ernst- lich gelungen wäre mit ihren Bestrebungen seine Verdienste um den Vortheil der herzoglichen Kassen und die Hebung des Lan- des zu bestreiten oder zu verkleinern beim neuen Landesregen- ten^ ernstliche Erfolge zu erreichen. Daß er, der fast Achtzig- jährige, bedenklich werden mußte^ ob es ihm noch gelingen würde sich in die bevorstehenden neuen Verhältnisse hineinzu-
1) Wie man von Seiten der Oberräthe in jener Zeit auch geradezu an ihn selbst mit Vorwarfen über schädliche Amtsführung herantrat, erzählt er im HB. S. 87, 8.
Digitized by VjOOQIC
Einleitung. LXXIII
arbeiten, daß es ihm gerathener und für die von ihm seine ganze Amtszeit hindurch mit aufrichtigem Ernst vertretene Sache er- sprießlicher erscheinen mußte zur neuen Arbeit jüngeren Kräften^ Platz zu machen, dürfte doch eine richtigere, seinem Charakter mehr entsprechende Erklärung für jenen Schritt abgeben. Ganz unberührt konnten ihn aber natürlich solche Angriffe nicht lassen. Er wurde durch sie veranlaßt das Haushaltungsbuch, das ja schon in seinen ältesten Notizen neben seinem praktischen Zweck auch den der Selbstvertheidigung gehabt hat, zum Ab- schluß zu bringen: nach Fertigung der Reinschrift schrieb er auf die innere Seite des Yorderdeckels eine Einleitung, auf dem letz- ten Blatte aber stellte er unter unmittelbarem Hinweis auf solche ;,Regenten, die nichts denn tadeln können/' alles dasjenige kurz zusammen, worin er seine besondere Verdienste zu erkennen sich berechtigt hielt*
1) Sein Nachfolger war vielleicht Faostin Kimptsch, dessen unter dem 28. März 1579 vollzogene Bestallung an anderer Stelle (S. 355) näher erwähnt ist.
2) Eine Notiz, welche zwar nicht in unmittelbarer Beziehmig zum Kammerrath selbst steht, aber doch ftlr einen Punkt der damaligen Ver- waltungsformen lehrreich und von Wichtigkeit sein dürfte, mag hier noch einen Platz finden, ^wei Monate nach des Vaters Tode, am Pfingstabend (25. Mai) 1588, reicht der Hofgerichtsrath Friedrich v. Nostitz eine Eingabe an den Herzog ein (Geh. Staatsarchiv zu Berlin), in welcher er u. A. um eine Art von Gnadenquartal bittet. Die Stelle des Ge- suches lautet: „Weil auch fUrsDritte alle Jahrrechnungen auf Michaelis sich enden und wiederum anfangen, mein lieber Vater sei. ... im 3. Quartal, als 3 Wochen weniger 2 Tage nach verlaufenem Quartal Beminiscere und also ixp Pfingstquartal, den 22 .März . . . entschlafen, derhalben ich denn auch vom 3. Quartal Alles wegen meines Vaters sei., Besoldung Deputat und Anderes, wie billig empfangen, im 4. Quartal aber über Verhoffen sich Irrungen allhier zutragen und mir vielleicht vom Pfingst- quartal bis auf Michaelis nicht mehr möchte befolgt werden : als ist an E. f Durchl. meine unterthänigste Bitte, dieselbigen wollten meines l. Vaters sei. in die 54 Jahre treu geleistete Dienste . . . beherzigen und mir bis auf Michaelis, da man die Jahrrechnungen schließt, meines 1. Vaters sei. Besoldung, Deputat und, was ihm sonst in seinem Leben gegeben, reichen zu lassen gnädigen Befehl thun, in sonderlicher Aner- kennung, daß es nicht gar viel antreffend ist und nur den 4. Theil des Deputats angeht, quae res nullam vel difEicilem divisionem patiuntur und nicht wol zu theilen sind, als 1 Ochse, 1 Schwein, 6 Schöpse und Anderes mehr, wovon nur der 4. Theil abginge". Das Gesuch wurde, nebenbei bemerkt, abgeschlagen. Man ersieht hieraus: das Rech- nungsjahr lief von Michaelis zu Michaelis und zerfiel in vier Quartale,
Digitized by VjOOQIC
LXXTV Einleitung.
2. Das Buch und seine Ausgabe.
FasBen wir zunächst noch einmal kurz zusammen, was im Obigen über Natar and Inhalt des Haushaltungsbuches sowie über seine Entstehung zerstreut gesagt ist
Mit dem Worte Haushalt bezeichnet Nostitz dem Brauche jener Zeit entsprechend die Bewirthschaftung und Verwaltung der herzoglichen Häuser oder Schlösser und der zu ihnen ge- hörigen Landgebiete, der Aemter oder Hauptämter und der zu- meist Theile derselben bildenden Eammerämter. Ein Haushal- tungsbuch enthält also zunächst eine Zusammenstellung von No- tizen, die sich auf diesen, damals ohne Frage den wichtigsten, den alles Andere in sich schließenden Zweig der Verwaltung be- ziehen. Nostitz nun hatte, wie wir uns erinnern, bei seinen vielfachen Besuchen der ihm unterstehenden Aemter, welche theils durch die regelmäßigen Visitationen, theils durch gele- gentliche Geschäfte, die Einführung von Hauptleuten oder die Vermessung und Austhuung von Gütern, veranlaßt wurden, stets schriftliche Aufzeichnungen aller seiner Beobachtungen oder sonstigen Erkundungen gemacht: er zeichnete sich auf, wo nutzbare Anlagen der verschiedensten Art zu machen wären, welche Anordnungen er dazu getroffen hatte, was von solchen Anordnungen ausgeführt war und was nicht, was noch zu thun übrig blieb; ebenso ferner, was er über die Amtsführung der einzelnen Beamten, zumal der Hauptleute selbst, durch eigenen Augenschein wahrnahm oder durch Andere in Erfah- rung brachte, und im letztern Falle setzte er nicht bloß den Namen des Berichterstatters, sondern oft auch Ort und Zeit der Mittheilung in sein Notizbuch. Wenn er in den ersten Worten seiner eigenen Einleitung das Jahr 1560 als dasjenige angiebt, in welchem er ,,das Fürstenthum Preußen zu durchreiten'', also auch seine regelmäßige Aufzeichnungen zu machen begonnen hätte, so stimmt das durchaus mit dem im Buche selbst vorlie- genden Material, denn es finden sich zwar hin und wieder, wie z. B. im Anfange des Kapitels über Memel (8. 86 fg.) oder beim
die auffallenderweise nicht nach dem Anfangstermin, sondern nach dem Endtermin benannt wurden, und von denen nur das erste eine feste und in allen Jahren gleiche Ausdehnung hatte (von Michaelia bis Weih- nachten), die anderen drei aber von dem schwankenden Osterbage ab- hingen und daram nicht nur unter sich, sondern auch in den ver- schiedenen Jahren an Länge sehr voneinander abwichen.
Digitized by VjOOQIC
Einleitung. LXXV
Amt Oilgenbarg (8. 113), auch etwas ältere Notizen, aber doch nur äußerst selten und deutlich, wie auch an den angeführten Stellen, nur soweit es das sachliche Yerständniß erforderte. Alle diese Notizen hat er dann nach Aemtem geordnet und zumeist in der herzoglichen Kanzlei niedergelegt; Einiges hat er aber auch für sich selbst behalten (S. 88,9 u. 95,5). Daneben hat er sich auch noch sachlich geordnete Zusammenstellungen gemacht, zumal für Gegenstände, auf die er ein ganz besonderes Gewicht legte, wie er denn einmal (8. 99,2) von seinem „andern Buche, worin er die Teiche verzeichnet hat,^' spricht
Der uns erhaltene Theil dieser Thätigkeit der Kammerraths, das im Folgenden zum Abdruck gebrachte Buch, besteht aus zwei ihrem Inhalte nach sehr verschiedenen Abtheilungen, deren erstere in der angedeuteten Weise die Aemter behandelt, die an- dere zuerst die „kOnigsbergische Haushaltung^*, d. h. die mit der Hofhaltung in unmittelbarer Beziehung stehenden Beamten (auch die vier Oberräthe) und Hofamter, zu ihrem Gegenstande hat und dann, ebenfalls in besonderen Kapiteln, die für die Hofhaltung und die Yerwaltung maßgebenden Persönlichkeiten schildert, fast nur solche, welche der Verfasser in ihrem Thun nnd Trei- ben bekämpfen und als verantwortlich für die allgemeinen Ge- brechen und Schäden hinzustellen und zu erweisen für nöthig hält. Doch gehen diesen persönlichen Kapiteln gewissermaßen als Einleitung noch drei voraus, von denen die ersten beiden den Herzog Albrecht selbst und seine zweite Gemahlin Anna Maria von Braunschweig sowie des Verfassers persönliches Verhältniß zu ihnen, das dritte die Landesgebrechen überhaupt betreffen. Bei der ersten Hauptabtheilung des Buches ist mit der Zu- sammenffigung des Materials in vorliegende Ordnung schon zur Zeit des Herzogs Albrecht begonnen, wie aus den zahlreichen Stellen hervorgeht, in welchen zu älteren Notizen solche spätere hinzugefügt sind, deren sachlicher Inhalt beim Niederschreiben jener noch nicht bekannt sein konnte. Als Beispiele der Art führe ich nur an: S. 68,28, wo auf die Erwähnung der beabsichtigten Räumung von Angerapp und Goldapp und die Bitte um die Un- terstützung Gottes zu dem Werke ganz unvermittelt der Bericht über die glückliche Vollendung desselben folgt, und S. 76,3, wo eine für das später folgende Jahr 1563 in Aussicht genommene Hofanlage erwähnt wird, deren Ausführung doch, wäre der Arti- kel nach derselben in das Buch eingetragen, nicht hätte ver-
Digitized by VjOOQIC
LXXVI Elnldtang.
schwiegen werden können. Weiter fortgeführt ist dann dieser Theil bis zum Dienstaustritt des Verfassers. Die einzelnen Kapitel in demselben sind in sich selbst streng chronologisch ge- ordnet, wie aus dem über Fiscbhausen wol am Deutlichsten her- vorgeht, aber auch in anderen bei genauerm Zusehen und, wo es möglich wird, bei Heranziehung von Urkunden und Akten leicht ersichtlich ist Hin und wieder freilich kommen ja wol kleinere Versehen vor, wie auf S. 57, wo Absatz 12 dem Jahre 1564, Absatz 14 dem Jahre 1574 und der folgende wieder 1569 angehört. Der zweite, den allgemeinen, den persönlichen und den königsberger Hofverhältnissen gewidmete Theil ist nach der ausdrücklichen Angabe in dem ersten Absätze (S. 119) erst in den ersten Jahren, vor der Verheiratung, Albrecht Friedrichs in seinen Anfängen zusammengestellt, dann aber auch bis 1578 fortgeführt^; auch in seinen Kapiteln ist die chronologische An- ordnung eingehalten.
Da das Buch in seiner uns^vorliegenden Gestalt anscheinend in einem Zuge niedergeschrieben ist und zwar mit Ausnahme sehr weniger, offenbar von Schreibern geschriebener Stellen durchweg von Nostitz' eigener Hand, so darf man eben annehmen, daß diese Beinschrift erst unmittelbar vor seinem Abgange, als man ihn immer ernster zu verunglimpfen begann, vielleicht auch erst nach dem Abgange, gefertigt ist um eben nunmehr als zusammenhän- gende Bechtfertigungsschrift zu dienen. Eine Verschmelzung der einzelnen Notizen hat dabei nicht stattgefunden. Auch die eigenen Bandbemerkungen und Hinweisungszeichen (Hände) des Verfassers, die bei meinem Abdruck in den Text hineingeschaltet sind, haben zu allermeist nur den Zweck solche Stellen hervorzuheben, welche für das Treiben seiner Gegner ganz besonders kennzeichnend sind; nur äußerst selten enthalten sie Ergänzungen (z.B. S. 148,3). Daraus, daß fast hinter jedem einzigen Kapitel, wie auch aus den von mir an den Innern Band (in fetter Schrift) gesetzten Blatt- zahlen hervorgeht, freier Baum gelassen ist, oft mehrere Seiten unbeschrieben geblieben sind, darf man wenigstens auf die Ab- sicht des Verfassers schließen gelegentlich noch weitere Zusätze anzufügen. Auf die bei dieser Abschrift vorgekommenen Ver- sehen — Auslassungen, falsche Einordnungen, irrthümliche Um- stellungen — habe ich in meinen Anmerkungen gelegentlich hin-
1) S. 173, 22 hat sogar eine Notiz aus dem Jahre 1579.
Digitized by VjOOQIC
Einleltimg. LXXVII
gewiesen und dieselben, soweit nöthig und möglich, in Ordnung gestellt — Die Zählung der Absätze ist zwar schon im Original begonnen, jedoch in den meisten Kapiteln nicht bis zu Ende ge- f&hrt; da zudem öfter auch falsche Zählungen und andere Un- regelmäßigkeiten vorkommen, so habe ich diese Zahlen durchweg ohne weitere Bemerkungen richtig gestellt.
Das Buch ist ein nach Art jener Zeit in einen mit braunem, gepreßtem Leder bezogenen Holzdeckel, und zwar offenbar schon vor der Schrift, gebundener und mit zwei Schließen yersehener Foliant. Die Blätter sind bis Blatt 195 von Nostitz selbst mit Blattzahlen versehen, jedoch sind Blatt 48 und 49 doppelt vor- handen (s. S. 70 Anm. 4, wo übrigens Zeile 5 statt Blatt 48 zu lesen ist Blatt 40)\ die Eintragungen des Verfassers selbst schließen mit Blatt 152. Auf der Außenseite des Yorderdeckels steht, in Qoldbuchstaben eingedruckt, die Aufschrift:
Haushaltung des furstenthums Prüssen 1578.
Etwas später, jedenfalls in der ersten Zeit, nachdem das Herzogthum Preußen an die Kurfürsten von Brandenburg gefallen war, ist zusammen mit einer beträchtlich großen Menge auf die preußische Oeschichte des 16. Jahrhunderts bezüglicher Archivalien auch dieses Buch nach Berlin gekommen. Dort hat es dann etwa in der Mitte des 17. Jahrhunderts Christoph Schönebeck, der „von 1639 — 1662 am heutigen Geheimen Staatsarchiv angesteUt war und die alten Bestände desselben zum ersten Male geordnet, in die noch heute bestehende Ordnung gebracht^ hat, wiederum mit Bandbemerkungen und zugleich mit einem sehr ausflihrlicheu Index (Blatt 154 — 162) versehen. Obgleich sowol die Randbe- merkungen wie das Yerzeichniß Schönebecks nicht ganz von Fehlem und Versehen frei sind, habe ich mich doch nicht für berechtigt gehalten dieselben den Benutzern des Buches vorzu- enthalten; seine Noten habe ich an den äußern Rand des Druckes setzen lassen. —
Außer dem Original selbst fand ich im berliner Archiv in einem in Pergament gehefteten Folianten von 137 gezählten Blättern, von denen die letzten 7 unbeschrieben sind, noch eine Abschrift des Haushaltungsbuches, die nach der Schrift zu schließen fast gleich- zeitig, jedenfalls noch im. 16. Jahrhundert selbst hergestellt ist. Die dort befindliche Abschrift einer Eammerrechnung aus jener
Digitized by VjOOQIC
LXXVm Binleitang.
Zeit i;iihrt zwar von derselben Hiiod her wie diese Kopie des Haasbaltangsbuches, doch hat sich weder über die Person des Abschreibers, noch über den Zweck der Kopie etwas feststeilen lassen.^ Wie aus den von mir unter der Sigle B aufgeführten Lesarten und sonstigen Abweichungen dieser Abschrift zur Oe- nüge hervorgehen dürfte, ist dieselbe für die Herstellung des Textes, die zum Olück auch keiner weitern Hülfe bedurfte, voll- kommen werthlos: der Schreiber hat nicht bloß recht oft falsch gelesen, sondern sich auch, wo seine Kunst ganz versagte, einfach mit Weglassungen und Kürzungen zu helfen gewußt. —
In Betreff der Sprache des Buches schreibt mir Herr Pro- fessor Dr. Oskar Erdmann in Kiel: „Der allgemeine Eindruck des Dialektes ist: mitteldeutsch aus den östlichen Theilen Deutsch- lands; er entspricht durchaus der Heimat des Verfassers. Aehn- liches findet sich damals sowol in der Lausitz wie in Schlesien, zum Theil auch in Obersachsen. Besonders auffallende Abwei- chungen von der schon in Weinholds großer mittelhochdeut- schen Grammatik verzeichneten Eigenthümlichkeiten dieses Dia- lektes finde ich nicht.^' Mit Rücksicht darauf habe ich in das letzte Verzeichniß diejenigen Wörter und Wortformen, die lexika- lisch und sprachlich bemerkenswerth erschienen, wenn auch nicht gerade sämmtlich, so doch zum guten Theile aufgenommen.
Heber die Ausgabe des Textes selbst und über die von mir zugegebenen Beilagen nur noch die folgenden Bemerkungen. Die Orthographie des Textes habe ich, abgesehen davon daß ich den Namen durchweg große, allen anderen Wörtern kleine An- fangsbuchstaben gegeben habe, um die sprachlichen Eigenthüm- lichkeiten besser hervortreten zu lassen ganz und gar unverän- dert zum Abdruck gebracht; wie die nur äußerst selten vorkom- menden, in jener Zeit sonst bekanntlich so beliebten Konsonanten- häufungen, so habe ich auch die ü und u beibehalten, weil ich mich nicht für berechtigt hielt weder überall u zu setzen, noch ohne Weiteres die heutige Schreibweise in Anwendung zu brin- gen. Die Interpunktion dagegen habe ich des leichtern Verständ- nisses wegen durchaus modern gestaltet Ebenso habe ich die eigenthümliche Art des Verfassers die Konstruktion der Sätze
1) Diese sowie unmittelbar vorher die Notiz über Schönebeck ver- danke ich der gefälligen Mittheümig der Verwaltung des k. Geh. Staat-sarchivs.
Digitized by VjOOQIC
EinleltuDg. LYYTir
amzustoßen, aus dem Aktivum in das Passivuin zu verfallen und umgekehrt, nicht durch Yerbessernng verwischen mögen.
Anders bin ich bei den in den ersten Anhang aufgenom- menen Urkunden und Akten zu Werke gegangen, indem ich, einer rein äußern Nothwendigkeit und Bequemlichkeit nachgebend, den Text, soweit es ohne Abschwächung des Oesammteindrucks möglich war, der heutigen Sprechweise angenähert habe; was bei einer wirklichen Urkundensamrolung selbstverständlich ganz und gar unstatthaft gewesen wäre, wird man mir hier, wo diese Stücke doch nur als sachliche Belege und Ergänzungen dienen sollen, hoffe ich, nicht als Vorwurf anrechnen können. Nur die eigenhändigen Schreiben Albrechts auf S. XL und Albrecht Fried- richs auf S. 297 habe ich diplomatisch getreu wiedergegeben.
Diejenigen meiner Anmerkungen, welche durch ihre Lauge den Text gar zu sehr zerrissen haben wQrden, schien auch mir besser erst hinter dem ganzen Texte selbst folgen zu lassen, an den betreffenden Stellen unter dem Text statt ihrer nur kurze Verweisungen zu geben. In Betreff des Inhaltes, den ich ihnen sowie dieser Einleitung gegeben habe, bemerke ich, daß ich es nicht für meine Aufgabe gehalten habe, auch nicht gut habe hal- ten können das Haushaltungsbuch vollständig, zumal nach der wirthschaftsgeschichtlichen und ökonomisch-technischen Seite hin, zu yerwerthen, sondern daß ich nur für spätere, sachverständigere Bearbeiter, was zum historischen Verständniß erforderlich schien, habe beibringen und zugleich Fingerzeige für die Herbeischaflung des nöthigen Materials habe liefern wollen.
Bei der Auswahl deijenigen Archivalien, welche ich in den ersten Theil des Anhanges aufgenommen habe, bin ich, wie ich nicht verhehlen mag, vielleicht ein Wenig willkür- lich zu Werke gegangen. Einige Stücke^ wie die Nummern 19 und 26, das Protokoll der Untersuchung über die Geistes- krankheit Albrecht Friedrichs und ihre Ursachen aus dem November 1573 und das Gespräch zweier Adligen über die heimischen Zustände aus dem Beginne des Jahres 1575, schil- dern und zeichnen die Verhältnisse jener Zeit ohne Frage viel deutlicher, drastischer, als jede andere Darstellung es vermöchte; die Wiedergabe des letztern Stückes auch noch an dieser Stelle, nachdem ich es schon einmal in einer Tageszeitung zum Ab- druck gebracht hatte, wird wol niemand für unbefugt halten, da dasselbe ohne Frage weiter bekannt und beachtet zu werden ver-
Digitized by VjOOQIC
LXXX Einleitimg.
dient, als ihm dort zu Theil werden konnte. Auch die meisten anderen Urkunden haben nicht immer gerade bestimmte Bezie- hungen auf diese oder jene Stelle des Textes selbst oder etwa meiner Einleitung, sondern sollen eben nur im Allgemeinen als thatsächliche Beweise für das amtliche und außeramtliche Ge- bahren jener Zeit dienen. Anders hätte die Auswahl eine sehr viel größere werden müssen. — Die den zweiten Theil des An- hanges bildenden Beiträge zum Yerzeichniß der Amtshauptleute machen natürlich, wie auch schon diese üeberschrift andeuten soll, nicht im Entferntesten Anspruch auf eine auch nur an- nähernde Vollständigkeit, es sind eben nur gelegentliche Notizen, wie sie mir beim Durchstöbern einer ganzen Reihe von Haus- büchern und ähnlichen Sammelbänden amtlichen Charakters auf- gestoßen sind, und die ich schon um deßwillen nicht ganz un- Terwerthet lassen wollte, weil nur für eine kleinere Anzahl von Aemtem Listen der Hauptleute yer&fiTentlicht sind und auch diese an Vollständigkeit und Genauigkeit Vieles zu wünschen übrig- lassen. Für weitere Verwerthung auch meiner Notizen kann ich aber doch nicht umhin darauf aufmerksam zu machen, daß bei den Uebertragungen von Urkunden in jene Bücher offenbar Ver- sehen mancher Art mituntergelaufen sind. —
Von den den Schluß der ganzen Arbeit bildenden Verzeichnis- sen habe ich nur das letzte selbst angefertigt, die beiden ersten dagegen, das persönliche und das geographischOi hat auf den von mir begonnenen Grundlagen Herr stud. bist Johannes Sommer fortgeführt und zusammengestellt und sowol mich selbst wie je- den Benutzer des Buches durch den bei dieser ebenso wenig leichten wie angenehmen Arbeit aufgewandten Fleiß und durch seine peinliche Gewissenhaftigkeit zu großer Dankbarkeit ver- pflichtet, welche ich für meine Person auch an dieser Stelle gern öSientlich zum Ausdruck bringe. — Um die Register nicht gar zu umfangreich werden zu lassen habe ich mich bei der Aufnahme in dieselben auf die im Texte selbst und in meinen Anmerkungen vorkommenden Namen und Wörter beschränkt, die Einleitung ganz unberücksichtigt gelassen, aus dem Anhange aber nur das aufgenommen, was schon im Haupttheile Erwähnung gefunden hatte.
Digitized by VjOOQIC
Haushaltung des furstenthums Prüssen. 1578.
Digitized by VjOOQIC
Digitized by VjOOQIC
JM achdem ich Caspar Ton Nostitz difi furstenthum ziemblich bt lu Königs-
durchrithen und allerley notzung gesucht, hab ich daß, waß zu gewesen (p^.%^
machen bevolhen und nach zu machen sey, unter ein ides ampt 103): ist anno
verzeichnet, angefangen di£ 60. jar. Oot gebe: mit gnaden! Der gekommen
&ome forste hats erkant biß in ir & g. ende. Itzund Ionen mir (pö6»etp.87);
ut Oammcr* etzliche Preußen. rath gewesen
2. Mein bedengken: wo die molen nonde am hause liegen, sol- (p.^Wtemder Von len die mulen mit einem knecht ader meister auff gelt und Hoeffmeister
molen. ^q]^^ ^q motze gehalten werden; herr Achacius Zeme' ^P* ^^^^' Yolgt halt meinem radt, wie ich ihnen zu Holant inß ampt ein- gewiesen.
3. Damit die moller nicht stelen, acht ich, wer gut, das mein Müllensachen g. herr die motze von den möllern keüffen lisse, das die moller "' ® ^ ^^^' nichtes verkeufien musten, sünder behilten nort zu irer speise,
und seine f. g. lissens den' den armen leuten verkeQffen.
4. Hoch ists von nodten alle 14 Tage außzumetzen^, können die moller auch nicht so stelen^ als da etzliche alle quartal auß- motzen thun, etzliche kaum im halben jare, wie ich solchs mit der tadt erfaren.
5. Daß schreib ich bey meinem gewissen, das wenig amptleüte gute Wirte sein; mererteils, doch nicht alle, haben mein angeben veracht, doch in einem iden ampt wird man finden, waß ein ider gethan, denn vil sageton : ,,i8t es doch vor nicht gewesen,^ welchen auch mein g. herr harte einreden thet. Ich mag sie nicht nennen, aber schad ists, daß die schonen empter nicht besser und mit merem^ notz sollen gebraucht werden.
a) 55 fiBhU In Hi und M von mir ii«chgetnig*n> ^) MiimmerU«ii Hb. o) mer«~ Ha.
1) Sohönebeok gebraucht bei seinen Hinweisongen auf Stellen des Haashaltungsbaches durchweg p(agina) statt des richtigen f(olio),
2) Steht hinter dem Text.
3) Dieses dm steht Ülr denn,
1*
Digitized by VjOOQIC
4 Einleitang.
6. Bey meinem leben hab ich vil meister gehapt, aber mein g. herr hilt über mir, and ist got ioph auch wol geradten. Nach meinem absterben, sünderlich dieweil mir etzlich feind sein, werde ich nichts güts gethan haben, wie sichs diß 77. jar* ange- fangen. Der liebe got gebe, das nach mir einer komme, der die notzung verstehe nnd mit fleiß snche und gote zum baumeister anraife, sonsten wirts nichts sein. Ich hab es nicht von mir, Sünder von dem lieben gote gehapt, denen ich umb verstandt ge- beten.
«) Jar fehlt in Hb.
Digitized by VjOOQIC
Begister nach dem A. B. C.
Anno 1578 p. 112>.
A.
AuBspeisung folio 112.
Angerbaig folio 38.
Ampdeute in gemein folio 95.
Ampt, die versatzt. folio \
Ariß folio 36.
Achacius von Dohna folio 136.
B.
Balga folio 6.
Barten folio 83.
Brandenburg folio 3.
Bartenstein folio 74.
BurggraflF folio 88.
Baumeister folio 1 04.
C.
Caspar Dargitz .... folio 130*.
Cantzler folio 90.
Cantzley folio 91.
D.
Deutsch £ilau folio 85.
E. Empter in gemein • folio 115. Egk von Reppichau folio 139.
Fischausen folio 67.
Georgenburg folio 80.
Gemecher beim
schloßoderbeyden
heusern folio ^
Gilgenburg folio 82.
Gemeine folio 95.
Holant folio 8.
Hoenstein folio 78.
Hofemeister folio 87.
Haußvogt folio 103.
Hanß von Schlieben folio 140.
Heinte Voller folio 141*>.
a) Steht am Baode neben Balga nacbgetragen. b) Die beiden letiten Artikel sieben am
Band«.
1) Schönebeck will durch diese Eandbemerkong offenbar andeuten, daß Nostitz sein Begister 1578 angefertigt habe. Aas der angeführten Stelle konnte er das freilich nicht entnehmen, eher aas der Bemerkung hinter diesem Begbter.
2) Die in der Handschrift fehlende Blattzahl ist nicht zu erg&nzen.
3) Die Blattzahl fehlt auch hier und ist nicht zu ergänzen.
Digitized by
Register.
L
Johanspürg folio 32.
Insterburg folio 45.
K. Eonigspergische
haußhaltung .... folio 87.
Ereutzpurg folio 84.
Eochmeister folio 100.
Ealgscheün foUo 104\
Eremitten folio 71.
Letzen folio 30.
Lieg foUo 42.
Laptau folio 59.
Liebstedt folio 62.
Lockstedt folio 61^
Labia folio 67^
M.
Mimel folio 55.
Marschalch folio 93.
Mülmeister folio 106.
Marien werder folio 16.
Morangen folio 60.
N.
Neuhauß folio 65.
Neidenburg folio 22.
Osterode . • folio 18.
Ortelsporg folio 25.
P.
PreüBchmargkt .... folio 12.
Preusch Eilaw .... folio 86.
R.
Bangnitt folio 49K
Rein folio 34.
ßadtstube folio 116.
Rentkamer folio 107.
Rastenbürg folio 76.
Riesenburg folio 10.
S.
Sehsten folio 28.
Schippenbeil folio *.
Schagkau folio 63^
Stradaun folio40,48*.
Soldau folio 20.
Salaü folio 81.
Stalmeister folio 109. 2
Silberkamer folio 102.
Schlachthoff folio 101.
s) Die BUttiahl yon mir ergänzt, b) Hs. falsch 68. c) Stebt am Rande neben Lieg (d. i. Lyck).
1) Nach meiner richtiggestellten Zählung 49n.
2) Blattzahl fehlt. Der Artikel fehlt auch in Schönebecks Begister, weil er im Text gamicht vorkommt.
3) Eine spätere Hand hat hier an den Rand gesetzt links: Landt- vogtey, rechts: im sanUändischen creise.
4) Dieselbe Hand hat 48 hinzugesetzt, da dieses Amt thatsächlich an beiden Stellen behandelt wird.
Digitized by
Begister.
ScheDgke folio 99.
Grossen sali essen . folio K
T.
Tapia folio 69.
Taplaugken folio 72.
Tilset folio 145.
V.
W.
Wargaw folio 64.
Waldau foUo 66.
T.
Ziegelscheun folio 111.
Meinen gnedigen
hem belangende, folio 118. Meine gnedige fraw
belangende folio 121.
Gebrechen in gemein folio 123.
Waß ich fär notzung im lande gemacht wider meine feinde, hab ich itznndt diß 78. jar* verzeichnet, so vil ich mich be- dengken kann. Derer sein got loph mher gemacht, die ich ver- - f«Uo 152.
Privatpersonen.
Nickel Witmeßdorff. Caspar Dargitz .... Baltasar Ganß ....
Thonius Borg
Der von Dohna . . . Lendorffer
folio 128. folio 130. folio 133. foUo 135«. foüo 136. folio 137.
Canheim
Egk von Beppichau . Hans von Schlieben Heintze Toller .... GabrielHundertmarg Doctor Jonas
folio 138. folio 139. foüo 140. folio 141. foüo»> 142. folio 143.
a) JarfehllHs. b) Bis hierher fehlt in dem VerzelchniO der Privatpersoneii das Wort folio.
1) In der Handschrift sieht diese Bubrik so aus:
Grossen sdU . . . . folio
essen Da im Text nirgends eine Hinweisung hierauf zu finden ist, so weiß ich weder, was mit diesem „Essen auf dem großen Saal" (etwas der Art steckt doch wol dann) gemeint ist, noch vermag ich die fehlende Blatt- zahl zu ergänzen. Ob Nostitz dabei etwa an die „Ausspeisungen" denkt?
2) Bichtiger: Bückseite von 134.
Digitized by
1. Ambt Brandenburg daß erste ampt.
Brandenburg.
Fiflcherey. 1. In diesem ampt hab ich vil schöner teiche gemacht.
Demeßdorff 2. In Domeßdorff hab ich 3 teiche und einen gutten heiter^
hatt 3 Teiche „^^„^l* nnd 1 Heiter, gemacht
In oberteich' — der ist nicht zu wintern, den er hatt keinen Der 1. zuflus — man mag leichkarpen Y2 schog einsetzen ader 200 schog setzlige' zu erstregken ader karuß^; mit denen mocht er gewintert werden, sonsten muß er alle herbst gefischt werden.
1) ,,Die Heller, Fischbehälter, Kauf- oder Yorrathsteiche sind kleine, häufig gemauerte oder mit Holzwänden versehene Behälter, die reich- lichen Wasserzufloß haben und zur Aufnahme der in kurzer Frist zu verkaufenden Fische dienen." (Benecke, Teichwirtschaft, S. 33.) Nosütz gebraucht durchweg die Form heiter,
2) Bei der gewerbsmäßigen Karpfenzucht (vgl. das in der vorigen Anm. angeführte Buch) hat man heutzutage vier Arten von Teichen in Gebrauch: Streichteiche, in welche im Frühjahr die laichreifen Rogner nebst der verhältnismäßigen Anzahl von Idilchnem eingesetzt werden; Streckteiche, in welche die junge Fischbrut, nach dem Alter gesondert, hineinkommt um daselbst heranzuwachsen, sich zu strecken; Abwachs- teiche, in welchen die Fische vom Beginne ihres dritten Lebenssonmiers ab verbleiben, bis sie die für den Verkauf erforderliche Größe und Schwere erreicht haben ; endlich Winterteiche, in welchen die Fische die Winter verbringen, da es für die anderen Teiche aus verschiedenen Gründen vortheilhafb ist im Herbst trockengelegt zu werden und im Winter auszufrieren.
Um jede Verwirrung und Unsicherheit bei der Bezeichnung des Alters der Karpfen zu vermeiden sprechen die heutigen Züchter nicht mehr von einjährigen, zweijährigen u. s. w. Fischen, gebrauchen auch gewöhnlich nicht die besonderen Ausdrücke der verschiedenen Gegenden, sondern sind übereingekommen das Alter nach den durchlebten Som- mern zu bezeichnen (also : einsömmerige vom Frühjahr der Geburt bis zum nächsten Frühjahr u. s. w.).
3) Setzlige (d. i. Setzlinge) sind ,. junge Fische, die zum Auswachsen in den Teich gesetzt werden" (Frischbier II S. 339).
4) Karausch, der bekannte Fisch.
Digitized by VjOOQIC
Amt Brnndenburg. 9
3. In mitelteich mag man 150 schog zum gewechse setzen. Der 2. ^}^^S^^ Samen auff 3 sommer, dreyjerigen, der nort wol
gewachsen, auff 2 sommer.
4. In unterteich mag man zum gewechse 15 schog ader jeri- ' gen Samen dorinnen zu erstregken in die 50 ader 60 schog setzen*.
5. In die heiter mag man 8 ader 10 laichkarpen umb 6e- WendieLeioh- Helter. ^rgii^ aussetzen, allezeit der vierde ein milcher sey, ^"IS^e^^'**
aufi den herbst außiSschen und in unterteich zu wintern setzen.
SintaDno72 ^* ^^ ^^^^ ^^^^ ^^^^ ^^ ^^^^ ^^^ heiter 2 streich- gemacht teichhe zu machen.
7. Zu Ebertswalde sint schone 2 teiche gemacht Der unter- Ebertiwidde Der 4. *öich, wen das holtz gar raüßkompt*, kan wol gewintert ^ Teiche.
werden one schaden; man mag 80 ader 90 schog dorein setzen, doch das die teiche vol wasser gehalten werden.
8. Der mittelteich ist fast grosser den der unterteich. Damit jy^^ g das wasser nicht weglauffe, hab ich einen wertham auff
der selten machen lassen. Wen man den teich ablassen wil, muß man am werthamme auch sunderlich fischen, denn das wasser fast so thieff dar sein wirt als für dem heupthamme; muß auch den winter für dem werthamme sowol als dem heupthamme geeiset werden, sofern man nort das wasser hoch ^nag helt.'
9. Zur Lampaschke sein 1 1 teiche gemacht wurden, wessem Lampaschke ,,«.,., hatt 11 Teiche.
aller aim die molen.
10. Der erste der molteich: den mag man alle 3ader4jar ablassen, und leuSt durch die schleüssen in 2 tagen ab. Die schleüssen aber muß man wol vormachen mit einem
garne, das der ßsch nicht mit durchgehe. Die fische in heiter
•) setzen fehlt Ha.
1) 28. April.
2) D. h. wenn der Teich von dem die Netze gefährdenden Hobs- mid Strauchwerk ganz gereinigt wird.
8) Unter Hauptdamm ist hier der den Teich abschließende, die „Thalsperre" bewirkende Damm zu verstehen, unter Wehrdamm eine (vielleicht mit einem Wehr versehene) Erhöhung des Ufers. — Teiche, in denen die Fische überwintern sollen, müssen natürlich so tief sein, daß sie nicht bis auf den Grund ausfrieren können. Das Aufeisen ist nöthig um dem Wasser Luft zuzufahren und das Ersticken der Fische unter dem Eise zu verhindern.
Digitized by VjOOQIC
10 Amt Brandenburg.
nechst darbey setzen, den winter hier einfaren^. Den^ molteich kan man in 10 ader 12 stunden durch 4 stogke wider anfangen', das er wider malen möge.
11. Die breupfanne kan man nicht fischen, sunder mit seg-
^ ^ ken' : ich versehe mich aber, der fisch sal mit durch den Der 2. '
stog und rinne in multeich gehen, das man ihnen dorin-
nen fangen möge, habe auch also den stog offen stehen lassen, das der fisch durchgehen möge. Doch habe ich zöge machen lassen auff dem eise zu fischen« Ich habe mich anno etc. 75 bedacht und den teich zum ablaß woi zugericht und mit graben versa- hen, ob der fische im stiche und graben zu fangen unter dem morast herfure wolte: auff den herbst im 78. jare^ zu vorsüchen.
12. Der erlenteich, der wirt seher groß, viileicht der breu- pfanne gleich; wen das holtz raußkompt, mag man karpen einsetzen; itzünd nichts den karus.
13. Saltzteich acht ich ein hüben groß, mocht man 50 ader 60 schog zum gewechse einsetzen, doch wirts allezeit die erfarung geben, wie vil dorein zu setzen.
14. In fliesteich ist nichts zu setzen, besemet sich selbst, denn der fisch gehet dem wasser entgegen; kan übel vermacht werden®. 10 ader 15 schog stargke 3jerige ader 2jerige
hab ich dorein gesatzt^
a) Den molteich kan .... asgefkogen Hs. b) Jare fehlt Hs. c) kui . . . werden steht in Hs. doppelt.
1) Daß man Fische während des Ablassens eines Teiches in Hel- lem nnterzubringen pflegt, ist ja bekannt, was aber der zweite Theil des Satzes besagen will, kann ich nicht finden.
2) In diesem mit Aktivkonstmktion begonnenen Satze ist Nostitz nach seiner Art während des Schreibens in die Passivkonstmktion ver- fallen (vgl. Note a). — stogk ist hier und später inuner so viel wie Schleuse.
3) Dieser Teich war offenbar ursprünglich sehr verkrautet und verholzt, so daß er mit größeren Netzen nicht zu befischen war, sondern nur kleinere, der Gefahr des Zerreißens weniger ausgesetzte „Säcke" in Anwendung gebracht werden konnten. Um zunächst wenigstens im Winter die Eisfischerei möglich zu machen hatte Nostitz „Züge", d. h. kraut- und holzfreie Bahnen auf dem Teichboden, herstellen lassen. Später aber (1575) ließ er den Teich zum Ablaß herrichten, dazu am nntem Ende, vor dem Abflußrohr („Binne") eine Vertiefung, einen „Stich" (heute gewöhnlich Fischgrube, auch Legelgrube genannt), herstellen und von ihr aus, ganz wie es auch heute geschieht, einen oder mehrere sich nach oben hin allmählich verflachende Gräben auf dem Boden des Teiches ziehen. Vgl. hierzu Benecke, Teichwirtschaft, S. 8 fg.
4) Da der Fließteich nach unterhalb hin eine schwer verschließ- bare Verbindung mit fischreichen Gewässern hat, auch bereits eizmial
Digitized by VjOOQIC
Amt Brandenbug. 11
15. Der feltteich ist ungeyerlich 20 morgen, ist wol zu 6. wintern.
16. Der unterteich hatt vil holtz, kan die große nicht wol sehen; der boden ist forder^ gut, auff 12 morgen schätz idi inen. Ich halt, man konte allerley fische einsetzen,
das gen Bartenstein und doran nmbleng za verkeaffen wer.
17. Diß 62. jar waren vil karpen und hechte zu Pigkarten, müsten in heiter hey der molen gesetzt werden, konnten den Winter unter dem eise übel gefangen werden. Domach hab ich noch 3 teiche machen lassen: Pogkenteich, Bohrteich und Langen- wiesen, znr leiehe und zu erstregken.
18. Aber' 2 gute heiter machen lassen die fische darinnen zu halten biß zu schlietenzeit.
19. Zu Paderßorth sein 2 ader 3 gute teiche zu machen. Poderatorth Der heuptraan Borck* hatt nicht lust darzu ; der hatt sie sollen ^ T«ohe. machen lassen, er ist allem meinem angeben feind.
20. Ich habe ungefherlich vor 20 jharen gutte schmerlentei- Schmerlen- che im vorwerk Caymen bey der scheflferey* machen lassen; ich ^ Symen gleube, das itzundt lange zeit aus den teichen keine Schmerlen vor
f. gn. kommen sein.
21. Die Schmerlen und krebs im Schmeditschen und Trinck- Item im eymschen komen mherenteils vor den hauptman, wie mir die ce- gc^n u. merer sagen; selten gen Konigsbergk; es sindt dar schöne fliesser. Trinckeim-
22. Dis ampt bedarff einen forderen, gutten und unvor* drossenen hauswirdt, der alle dorffer besichtige und durchreite Tregheidt der und sehen, wie sie haushaltenn, wo f. g. notzung anzurichten, Bnndenbarg! nicht aoff den heusem liegen, sondern im ampt ufiF- und nider- ziehen. Ich weis, das etliche amptleutte, die vil jhar im ampt gewesenn, aufi alle desselben ampts dorffer nicht komen sindt. Exempla sunt odiosa. Kamen vil, man frage aber die unter-
thanen, so wirdt maus wol finden. Ich rede oder schreibe solchs
mit einer ausreichenden Menge kräftiger Karpfen besetzt ist, so kann in Zukunft jede weitere Besamung unterbleiben.
1) Eine bestimmte Erklärung ftlr dieses Wort, wenn es Nosiitz, wie noch öfber, in gleicher Yerbindmig braucht» habe ich nicht finden, noch erhalten können; es scheint aber dann eine auf die Zukunft hin- weisende Bedeutung zu haben: etwas verspricht gut zu werden.
2) D. i. abermals, noch. 8) Steht hinter dem Text
4) scheffer tmd schefferey stehen durchweg, oft auch in Schönebecks Bandbemerkungeu, ftlr Sch&fer und Schäferei.
Digitized by VjOOQIC
12
Amt Bnuadenbarg.
Situs dieses Ambts.
Habensaohen.
Köhler seindt Bettler.
Marggr. Al-
breohts Befehl
der Haben
wegen.
Untrew bey dem Bier.
Von Fischen.
uff niemandts aus neidt; uffsicht thut vonnöten; die vil worte machen, sindt die schlimsten hauswirdt ins gemeine, die wenig rumen, sindt die besten wirdte — expertas loquor. Gegen Fuchs- bergk ist der hauptman Borck, noch amptschreiber kommen nie, weil*^ sie im ampt gewesen: haec von kruger und schnitzen da- selbst, der sagt mirs anno 68. der scholtz sagt mirs anno 70 den 6. november in meinem hause.
23. In diesem schönen ampt, jha so nonde an der thur ge- legen, sein sher vil wuster hüben, geben etzliche von der wüste hüben 30 ß'; wo bleibt der scharwergk, manschafft und volkom- nene zins? Dar heists visitiren und keinem mher lassenn als 2 hüben erblich, die wüsten ufi ein jhar 2 und die besetzen; hatt ein paur mher, so ist unter 10 kaum einer, der sie betreiben kan, lassen sie vorwactissenn, das sie zu kolenn haben, unnd sein doch alle köler^ ins gemeine betler.
24. Mein g. h. hochloblicher gedencken haben fiir ihrem seligen abscheide befholenn einem iden pauwem 2 hüben auszu- messen; wie seine f. g. vorstorben, ist nichts vortgestelt, auch vil andere stucke mher also nachbliebenn, und ist noch vil wüstes im ampt, welches unter die pauwer zum teil ausgeteilet
25. Der cemerer zu Schmeditten sagt mir im 74. jhar in seinem hause, das er dasselbe jhar vil Bartensteinisch hier gen Brandenburgk hette müssen füren lassen, das maltz aus der Barten- steinischen mholen genomen; ist das meinem g. h. zum bestenn?
26. Den sonnabent im jarmarckt anno 75 sagt mir Berndt Konsig^ zu schlösse vor der rentkammer, das er wer zu Branden- burg gewesenn, da hatt man vil fische gesaltzenn, hatt er gefragt,
s) B: Gegen Fuebsberg Ist der Heaptmann Borck nach dem Amtachreyber kommen, nit wejl etc. b) B hat Rollen und Böler statt koleon und koler.
1) weil hier s. v. a. während, Belange.
2) D. i. Schilling. — Nostitz klagt in Absatz 23 und 24 darüber, daß in dem Amt Brandenburg infolge der mangelhaften, pflichtwidrigen Aufsicht des Hanptmanns jedermann nach Belieben zugreift, sich will- kürlich wüste Hafen aneignet nnd nur einen geringen Zins dafür zahlt, wodurch der Herrschaft Scharwerk, Kriegsdienste und der volle Zins verloren gehen. Man solle vielmehr regelrecht zu Werke gehen und die wüsten Hufen zur Ansetzung von Bauern benutzen, deren jeder, wie noch Herzog Albrecht selbst befohlen, nur zwei Hufen zu bekommen hätte.
3) Bernhard v. Königsegg. Im Jahre 1566 scheint er, wenigstens nach der Aussage des Matthias Horst, eines der vier einrichteten (Preußi- scher Todes-Tempel, 1727, S. 804 fg.), nicht gerade auf der Seite der „alten Bäthe" gestanden zu haben.
Digitized by
Amt Brandenburg. 13
T^e-m sie gehortenn, haben sie gesagt, sie weren des hanptmans, der hüte einenn halbfischer, sein teil Hesse er saltzen und schickts in seinen hofi; ist das treuheit? Man frage auch da nach der studt
27. Herr Jonasen von Eylenburgk^ hausfrauw sagt mir dis 77. jhar zur Lappaschki, das Schreiber und borgkgraffe' zu Brandenburgk mher viehe in ihren höffenn betten den mein gne- diger h.
28. Es ist nicht alles geschrieben, waß ich in diesem ampt habe machen lassen^ ist auch one nodt, man sehe nort mit fleis, das also erhalten und nicht eingehe, an molen, teichen, hofen und schefferein und waß zur oeconomia gehörig.
6 Balga das 2. ampt 2. Ambt
Bftlga.
1. In diesem ampt weren mit der zeit molen und teiche im Zintisohen
anzurichten, biß dahere sint nort 3 teiche im Zintisohen zugericht; 3 xei^e
waß die brengen werden, wirt die zeit geben.
1) Jonas Freiherr zu Eylenburg, der älteste Sohn des unten (Blatt 74 Absatz 1) erwähnten Botho des Jüngern aufLennenburg tmd Prassen), war zuerst 1576 — 1577 Hauptmann zu Angerburg, dann 1577—1582 Haupt- mann zu Bartenstein und zugleich (bis 1580) Hauptmasn zu Brandenburg. Er war mit Enphemia y. Wilmsdorff vermählt Vergl. y. Mülverstedt, DiplomaUrium üeburgense, 11 (1879) S. 109 ff. und Stammtafel lY u. YL
2) Der Burggraf, HausYOgt oder Unterhauptmann, einer der Beamten auf einem Hauptamt, hatte zunächst neben dem Amtsschreiber die Ver- waltung der Einnahmen und Ausgaben und führte darum den zweiten Schlfiasel des Kastens (s. die Bestallung des Moritz v. Persohkau im Anhang). Dann erscheint der Burggraf als deijenige, welcher die der Obrigkeit zustehende (Gerichtsbarkeit innerhalb des Amtes, soweit nicht adb'ge Einsassen in Betracht kommen, auayiüben hat. Auch hat er nöthigenfalls den Amtshauptmasn zu vertreten. Meist bekleiden dieses Amt Adlige. 1558 bezog der ünterhauptmann zu Insterburg an barer Besoldung die Hälfte der hauptmännischen (Hörn S.
Digitized by VjOOQIC
14
Amt Balga.
1 zu LempldD, 2 la Plesen.
Mülle za Ubr- felde.
2 Sohfifferey
im Ambt
fialga.
Im Zintischen
za Laomberg
ist eine
Soheiferey
anznlegen.
Waldt im ZinÜBohen.
2. Der erste za Lempkin, die andern 2 zu Piesen. Die Teiche, themme müssen etwaß erhott werden.
3. Im Rhefeldischen^ grande ist ein schone mole anzurichten. Das hab ich machen lassen. Daß wasser von* Eisenberge kan man mit weniger nnkost auch dahien leiten durch einen stog, auch zurugke in grosser flut leiten.
4. Bey Zinten^ über dem uberteich ist der mholen zu gutt ein groser teich zu stohenn; wirdt denMauraunem und Kanitzen was bestehen, kan man sich mitt ihn vortragenn;' ist noch unge- macht, wiewol angefangen.
6. 2 new schefferey hab ich im ampt bauen lassen, werden nicht wol gehalten, das beste futer kompt für die pferde, wie mich die scheffer berichten.
6. Im Zintischen wer auch ein schefferey anzulegen auff dem wüsten gutte Laumberg; eß ist gar ein schone gelegenheit, auch wiesewachs eine gute nodturffk zu reumen.
7. Seher gutte heiter sein zur Balge zuzurichten, das man in der leiche, auch sonsten fische einsetzen konte, und dan mit einer sau' nach Konigsperg gefuret mochten werden; so dorffte man zu Konigsperg nicht fische keuffen. Diß ampt bedarff nach merer besichtung, sunderlich im
Zintischen, denn es sein nach vil wuster guter in dem ampt.
9. Im Zintischen ist ein grosser walt^ darinnen ein alte teichstedte. Die hab ich auff vilfeldig anhalten diß 77. und 78.
a) Tö Ha. b) Zeiten B.
Seher nö- tig in maohen.
8.
1) Die Abechrifi hat hier Bohrfeld, was aus dem etwas imdeut- lichen Text gamioht heranszolesen ist, während Schönebecks Ukr/dde allenfallB]^gelesen werden könnte. — Gemeint ist die zwischen Eisenberg and Behfeld gelegene „Eisenberger Mühle" (südöstlich von Heiligenbeü), bei welcher ein von Eisenberg herkommender Bach in das Omazaflüßchen fällt. — Den ersten Sats des Absatzes hatte Nostitz selbst hingeschrieben.
Später ließ er die Worte Das lassen von einem Schreiber hinzufügen
und setzte selbst den Schlußsatz wegen Mangels an Bamn an den Band.
2) Der Sinn dieses Absatzes ist wol folgender: wenn sich durch das Aufstauen eines neuen Teiches die Besitzer des Gutes Maraunen (s. folg. S. Anm. 2) und die ebenfalls in jener Gegend begüterten Kaniti beeinträchtigt fühlen sollten, so müßte man sich mit ihnen zu einigen suchen.
3) Eine Sau (Saw, Sewe u. s. w., jetzt Seige) nannte und nennt man hier ein mit durchlöchertem Fischkasten versehenes Fischerboot (Frischbier n S. 248).
Digitized by
Amt Balga. 15
jar fertigen lassen, 3 grosse teiche gemacht Die Merigken^ hatten Der Morigken für alters furschreibung darinnen zu fischen, ist mit 200 margken Gereohl^^t dorauß entscheiden. zafisohen.
10. Der Bremse' hatt auch, wie man sagt, gerechtigkeit dor- innen zu fischen, kan auch mit einen solchen geringen dorauß entscheiden werden.
11. Eine schone teichstedte hatt Dieterich Eanitz' meinem g. hem furfreymaigkt*. Die wer auch seher notzlich zu bauen mit kleiner unkost. Die fische können auff den seuen hier ein- gebracht werden.
12. Diß ampt Balga bedarff einen wol vermögenden, stargken Hauptman. man zur haußhaltung, den es sein nach vil notzung zu suchen
und anzurichten. Dnim muß dar ein unverdrossener mensch sein, der lust zur haußhaltung habe und nicht eigennotzig sey, sunder sich an seiner besoldung benogen lasse.
1) NoBtitz spricht hier offenbar von dem in Urkunden jener Zeit oft genannten „großen Dingteich" im Eammeramt Zinten, der wol in dem noch heute die Dinge heißenden Walde öatlioh von Zinten und südlich von Greazbnrg zu suchen ist. — Die Mericke (oder Möricke), eine altprenßische Familie, welche seit dem (13. uid) 14. Jahrhundert (v. Mülverstedt in PPBl. 1855 I 193) im Kammeramt Wargen angesessen war, hatten 1545 vom Herzog die Erlaubniß erhalten ihr Gut Glauthienen (damals Globythien, zwischen Zinten und Greazbnrg) zu verkaufen. 1571 Verkauft Hans Hericke mit Wissen und Beliebung seiner Kinder seinen Antheil am Dingteich, der für sie nach Aufgabe des genannten Gutes keinen Werih mehr haben mochte, sammt aller daran haftenden Gerechtigkeit an die Eegierung för 200 Mark, die ihm bis zur Abzahlung mit Q^Iq verzinst werden sollen; femer erhält er auf Lebenszeit jährlich je 5 Scheffel Boggen und (berste aus dem herzoglichen Komhause zu Königsberg.
2) Die aus der Schweiz stammende, in Preußen 1760 ausgestorbene Familie v. Brumsy (Brumsee, Bremse, Bremse) besaß die maraunen- Bchen Güter bei Zinten im Amt Brandenburg. Sie erscheinen auch in Akten des 16. Jahrhunderts (vgL unten Absatz 21) öfter unter dem Na- men Schweizer.
3) Dietrich v. Kanitz gehörte dem bereits längere Zeit in Preußen an- gesessenen Zweige der Familie Kanitz an, während die in den skalichia- nisohen Händeln viel genannten Brüder Friedrich und Elias kurz vorher aus Meißen eingewandert waren. Ihm und seinen Brüdern Georg und Salomo waren schon früher die im Amt Balga gelegenen Güter Lauter - bach und Schreinen um 400 ungarische Gk>ldgulden verpftndet, und im Jahre 1580 hatten sie gebeten ihnen dieselben auf Lebenszeit zu verleihen (Tschackert, ürkundenbuch, 11 Nr. 721).
4) freimarkt = Tausch, forfreimarkten = durch Tausch Überlassen.
Digitized by LjO.OQIC
16 Amt Balga.
Schlenseincler 13. Die schleuse an der Banauischen mule ist ausgerissen
^°M^en"^^ im äugst im 73. jare, ist mir erst den 15. martii im 74. dahien
zu faren* bevolhen und wider fertigen zu lassen. Das hab ich,
dem moller und heuptman zu machen angegeben, versehe mich
es werde gesehen sein.
Fließ bei dem l^- Bey dem Hoppenkruge nechst der Strassen leu£Et ein
Hoppeuimge, schon flies über die Strassen, ist ein gute mole mit 3 gengen an- dienlich zur i o od
Müllen, zulegen; habe solchs Melchiar LendorfT^ gewiesen^ wo man. die
mole und wohien man die schleuse legen soll. Ist auch zu bauen
bevolhen den 24. marcii im 74. jar^ Cristofif Kreitzen, Portügaln
und Maßbach' wirts verdrissen, wirt ihnen schaden thun an
irem malwerg.
Bequeme 15. Im Zintischen sein vil stadtliche teiche zuzurichten, als
^e^hen"^ ZU Rossitten und anderswo; ist weit abgelegen. Besorge mich,
Teichen im wen sie gemacht würden, sie mochten ausgebeten werden', dieweil
"• ich sehe, wie es itzund zugehet, weil es mit meinem g. hern
so übel steht*. Wen der ort mein were, wolt ich die teiche zu
allerley fischen zu verkeufien zurichten lassen, sunderlich mit
karussen; were grosse notzung damit zu machen; also auch die
teiche zu Korschelhen.
Des von Ea- 16. In diesem ampt notig nach Eanitz Wechsel^ zu fragen:
"tfeXifite ^^ ^® ^^^™ ^^^ 2* bekommen haben. Tansoh im 17. Item von der studt zu fragen.
Ambt Balga. j^g jj^^^ pfarhem daselbst umb seine wissenschafift zu fragen,
a) Ha bat hier noch einmal mir.] b) Jar von mir ergänet.
1) Melchior v. Lehndorff war Hauptmann za Balga 1573—1583. Er ist auch der vier Absätze später erwähnte Hauptmann, an dessen treuer Haushaltung Nostitz Zweifel hegt. Ueber die Lehndorff handelt später ein besonderer Abschnitt ansf&hrlich.
2) Christoph v. Kreytzen auf Domnau, der früher Hauptmann za Balga und zn Brandenburg, später (1545—1549) auch zu Tapiau gewesen war nnd 1550—1574 das Oberburggrafenamt bekleidete, sowie die Fami- lien Portügall (Partigall) und Massenbaoh besaßen im balgaischen Ge- biete Güter. Vgl. Rogge, das Amt Balga, in AMS. 1870.
3) Nostitz befürchtet, die Teiche würden, wenn sie nur erst gat eingerichtet wären, von Anderen erbeten und anf diese Weise dem Nutzen des Herzogs entzogen werden.
4) Bezieht sich auf die Geisteskrankheit des Herzogs Albrecbt Friedrich; der Absatz muß also nach 1573 niedergeschrieben sein.
5) üeber diesen auch noch öfter (z. B. sogleich in Absatz 20) erwähnten Gütertausch eines Eanitz mit dem Herzoge ist mir bisher nichts bekannt geworden.
Digitized by VjOOQIC
Amt Balga. 17
item den scheffer von Taplangken, den Bippen^ mit 2 thonnen pnter, wie treulich der heuptman hanßhelt.
19. Erhart von der Groben' sagt mir in meinem hause den 29. maii im 78. jare, das der marschalch' die besten pferde Yon der Balga weggenomen hette.
20. In diesem ampt nach Eanitz weohsel zu fragen: sali 60 hüben für 24 bekommen haben.
7 21. Will man wissen, wie zur Balga haußgehalten, so frage
man die nechsten Tisitatores: Caspar Aulag, Schweitzern oder Bremsen^, wie sich itzünd nennen, und seine compenei. Da wirt man den grund erfaren.
8 Holandt das 3. ampt. 3. Ambt
Holland.
1. Zu Marienfelt hab ich ein new mole angelegt, auch einen Teich u. Mülle
oberteich machen lassen, man muß aber wol zusehen, das der ^^ Manenfeld.
oberteich vol mit wasser gehalten werde, so wirt der molen auff
2 genge nicht wasser mangeln. Es geschieht den armen leuten
wenig schaden; das sali man sie mit Koderitzen^ gut, welchs
1) Die aus Meißen stammenden t. Hippen besaßen große Güter im Amte Preußisch-Eylau (Lauth n. s. w). Andreas v. Hippen hatte 1489 das Dorf Posmahlen im Gebiet Balga (zwischen Eylaa and Grenz- bnrg) vom Orden erhalten.
2) Eine gleiche Beschnldignng hatte Erhard v. d. Groben 1574 Nostits gegenüber gegen den Hauptmann auf Balga, Anton v. Borcke, ausgesprochen (s. unten Blatt 135 Absatz 16).
8) Obermarschall war 1573—1588 der mit den Ereytzen verschwä- gerte Hans V. Wittmannsdorff.
4) Kaspar v. Aulack der Jüngere, längere Zeit Hauptmann zu Neidenburg, auch herzoglicher Hath, war ein Bruder des bekanntem Friedrich v. Aulack, welcher seines reformierten Glaubens wegen nach 1566 seine Aemter verloren hatte, aber bis 1575, wo er durch den Bischof in den Bann gethan wurde, Wortführer des mißvergnügten Adels war. üeber die B^gimsy oder Schweizer s. oben S. 15 Anm. 2.
6) Steht hinter dem Text.
Digitized by VjOOQIC
18
Amt Pr.-Holland.
Teiche.
Wiesen.
8 Teiohe za Lozeten.
Der Teich Gera.
mein g. herr far 600 Jf^ gekaufift, sovil ihnen schaden geschieht, vergnügen.
2. In diesem ampt sein fast teiche zagericht DieweU aber diß ampt diß 62. jar hem Achacio Zemen versatzt, hab ich die- selben, wie sie za halten, nicht gesetzt
3. Wie es aber abgeloset, hab ich im ampt geordent, wie sie sollen gehalten werden.'
4. In diesem ampt hats vil schöner wiesen, weil es aber lange zeit keinen guten haußwirt gehapt, sein die graben einge- gangen, zum teil auch verwachsen, müssen wider zugericht werden.
5. In Loxeten sein 3 teiche zu machen bevolhen; nber- dafl sein nach 3 alte ausgerissene teiche gar leichte wider zuzu- richten bevolhen; hab ich dem burggraffen Wilhelm von Boxsen' wegen meines g. hem bevolhen dieselben auch fertigen zu lassen\
6. Den grossen teich, den Oorn, hab ich auch besichtiget Der teieh Der tham kan eines halben mannes hoher erhoet werden,
Com. ^'^^ ^^^ yj^^^ einen morgen mher nicht bestehen, allein der tieffe halben muß der teich erhoet werden, das der fisch winter- zeit nicht erstigkt Es muß auch nach ein stog und rinne dorein
Nota, gelegt werden und in umblauff ein uberfhal^; sal nach nichts gesehen sein.
•) auch n fertigen leaien Hb.
1) D. i. Mark.
2) Die YerpflLndnng des Amtes Holland an Zehmen war nicht 1562, sondern 1561 (s. oben S. 3 Anm. 2) geschehen; die Einlösung er- folgte 1576.
3) Wilhelm v. Bachsen (Bochsen oder Buchsen) auf Nahmgeist im Amte Pr.-Holland war, als Achatius v. Zehmen Pr.-Holland in Pfandbesite hatte (s. oben S. 3 Anm. 2), einige Jahre Verwalter und, wenigstens nach dieser Stelle, lugleioh Burggraf des Amtes, dann 1572—1576 Hauptmann von Biesenburg und Marienwerder; auch war er eine Weile Hofmar- schall des Herzogs Albrecht Friedrich. 1578 beschwert er sich selbst beim Herzoge, dass er trotz vierzehnjährigen Dienstes auf Grund von Verleumdungen seiner Aemter entsetzt sei, und bittet xmi Verleihung eines neuen Amtes, wird aber abschlägig beschieden. Er gehörte offenbar zu den Gegnern der Bäthe. — Vgl. v. Mülverstedt in der Zeitschr. f. Mw., VI (1882) S. 14 fg.; doch wird er hier fälschlich als Hauptmann von Pr.-Holland bezeichnet. Ob über den Ursprung der Familie die An- sicht Y. Mülverstedts (Diplomatarium Heburgense, U 8. 661) oder die Vermuthung Woelkys (Zeitschrift fdr die Geschichte Ermlands, E^ 1891, 8. 578) annehmbarer ist, möchte ich nicht entscheiden.
4) Stock = Schleuse; Rinne = Abflußn^hr. unter TJmlänfen sind offenbar die heute sogenannten Abweisungsgräben oder Wildgerinne za
Digitized by
Amt Pr.-HoUand. 19
7. Lorentz Naps\ Baxsen* und andere wissen, das die von Dohna' nicht befugt darinnen zu fischen, sollen dorauß entrichtet sein; herr Zeme als ir freundt hats ihnen yergont; gebrauchens nach. Es ist ein gewaldiger grosser schöner teich.
8. Zum Schonberge ist ein gute molstedte; wen die dorffer MtULstedte besser besatzt werden, wirt sie wol zu malen haben; ''^ber«^.*^" kan mit 2 gengen uberschlechtig gebauwet werden.
9. über den weg an Stentzels teich nach Keinen werts ist Stentzels ein teich anzurichten auft einem kleinen flieSlein. ^^ ' LorentsNapBweiß 10. An Wemigkeim, wie man nach Lopzemer Teiehstidte ungemacht sein! teiche reiset, ist auch ein teich anzurichten. ""bJS™"^"
11. Mit den Barinßdorffem^ wer zu handeln umb ein grosse Handlongmitt teichstedte, die auff dem iren ist; weren wol zu vergnügen. Die ^^^örfociL^" fische weren gelegen gen £lbing und Mergenburg zu vorkeuffen.
12. Daß flies die Weißeke wer zu reumen, das man gen Flies die ^^ Elbing mit böten faren konte, getraide hienfuren, saltz ^^^ß«*^«-
wider holen.
13. In diesem ampt ist seher notig fleisig die hüben zu besetzen; yU molen und teichstedte sein nach in diesem ampt zu- zurichten^ welchs ich von hörensagen habe; nach nicht alles be- sichtigt Wen diß schone ampt nicht versatzt wurden wer, ich wolte vil mher notzung gesucht haben den gesehen.
14. Hern Achacio von Dohna hab ich neben Fiiederich Ea- Des Herrn nitz* eine mole mit einem gange zu bauen bey meinem g. hem ^Mn^^^t^^
a) Ganaien B. einem Gange.
verstehen, welche (nach Beneke, a. a. O. S. 18) xmter Umstanden „erfor- derlich sind mn das von den Abhängen herabstürzende Schnee- und Ee- genwasser, welches Sand, Geröll o. s. w. mit sich führt und die Teiche ▼erschl&mmen und versanden würde, abzufangen und fortzoleiten''; sie ^rerden gewöhnlich dem Teichrande parallel geführt.
üeberfall ist derjenige (meist wol in der Mitte gelegene) Theü der Krone eines Wehrs, der zum Abfluß des Oberwassers eingerichtet ist.
1) Lorenz Naps war l&ngere Zeit Amtsschreiber in Pr.-Holland; Weiteres über ihn unten zu Blatt 186.
2) üeber Aohatins zu Dohna, der hier besonders gemeint ist, han- delt weiter unten ein besonderer Abschnitt ^Blatt 186) und darin Ab- 8«tz 5 über seine Eigenmächtigkeit in Betreff des Teiches bei Quren.
8) Wie Schönebeck hier für das allerdings undeutliche Schanberge Eichenberge gelesen hat, so zwei Absätze weiter Wemigbein für Wemigkem.
4) Hienmter dürfte Brienadorf (nördlich von Holland) zu ver- stehen sein.
6) Steht hinter dem Text.
Digitized by VjOOQIC
20 Amt Pr.-HoUand.
hochloplicher gedechtnuß erhalten. Er soll aber dieselbe mit 2 gengen uberscblechtig bauen haben lassen; wo deme also, ginge der molen za Mulhausen vil abe. Dorauff ist zu sehen und zu inquiriren. Ich besorge, die bandtveste werde gefelscht sein.
15. Draufi wil ich sterben, daß ich nicht anders den mit einen gange ausgebeten habe. Sie gehen mit dem hem *" ^ ^ umb, daß got erbarme. Man mag wol auff die handt- yesten sehen, wie sie außbrocht ader gefelscht sein.
4. Ambt Riesenburg das 4. ampt. 10
Biesenborg.
1. Trantzen von Silßlau^, hab ich ime im einweisen eine gute molstedte angegeben. Die hatt er auß bevelch meines g. hem bauen lassen anno etc. 60. Wirt man gutte moller haben, so wirt der molen auff 2 genge nicht wasser mangeln.
2. Der molen beim hause kan man auch mher wasser geben, Dißsalee- ^^ ^^^ einen sehe dorein leite, wie ich deme von machtsein. Silßlau^ gewiesen. Zweifel nicht, er als ein guter hauß- wird Wirts fortstellen.
a) SlOlaa Es.
1) Franz y. Silslan (polnisch Zelislawski) auf Meselanz hatte im Laufe der fünfziger Jahre dem Herzog Albrecht wiederholt große Dar- lehen gemacht and daiiir die Hanptmannschaft des Amtes Biesenburg verpfändet erhalten (15. März 1559). Da weiterhin zwar vereinzelte Ab- zahlungen, aber auch umgekehrt neue Darlehen erfolgten, so betrug die Schuldsumme beim Tode Albrechts noch 15000 Gulden, weßhalb die Regimentsr&the die Ffandverschreibung unter dem 17. April 1569 er- neuem mußten. Er starb 1572, und am 12. August konnte bereits seinen Erben bescheinigt werden, daß sie nach Empfang des Pfandschillings das Amt zurückgegeben hätten, (v. Mülver8tedt,in Ztschr. f. Mw., VI, 1882; S. 14 und Cramer, Gesch. d. Bisthums Pomesanien, ebenda XUI, 1884, S. 262 und 276.)
Digitized by VjOOQIC
Amt Bieeenbnrg. 21
3. In diesem ampt ist die schefiferey nicht wol angelegt, kan Sohefferey. Usge- nicht weit vom grossen forbrige^ besser geleget werden;
™**^*- allein man muB besser reomen«
4. Man kan auch mit der zeit ein new forbrig anlegen, wie Sal ge- ich mit Frantzen von Silßlau besehen. Wer der gute
geiii^ man nicht gestorben, er hette das ampt wol gebessert: er war ein guter haußwirdt, unangesehen das erß nort auff 5jar' pfandweise innen hatte.
5. Weil es dann versatzt wart, habe ich nichts mher be- sichtigen wollen, biß mit der zeit wider abgeloset mocht werden'; so hette ich lust an allerley mher notzung zu suchen.
6. Sieder absterben des gotseligen alten hem pleibbn alle notzungen liegen, weiten mir nicht gestadten waß mher zu machen; eß nimpt sich der haußhaltung keiner mit ernst an. Got helffe dem jungen hem und gebe seiner f. g. gute und treue haußhalter, die irer £ g. notz und nicht iren aigen notz suchen, nicht von den heusern auff ire hofe schleppen, wie itzundt geschieht fast in allen emptem.
12 Freuschmargkt daß 5. ampt. 6. Ambt
Preosch-
1. In diesem ampt werden konfftig vil notzung zu machen sein, allein das konfitige 63. jar wirt das ampt erst abgeloset werden^; so wil ich dan mit gotes hulffe die notzung suchen.
1) JForbrig ist die dmoh Metathesis entstandene, in den niederen Xreisen der Landbevölkerong Schlesiens noch heute gebräuchliche Form flir Vorwerk. (Fremidliche Mittheilung des Staatsarchivars Dr. Joachim.) In schlesiflchen und lansitzischen Wörterverzeichnissen habe ich sie nicht gefunden.
2) Die letzte Pfandverschreibnng Albrechts vom 1. September 1565 lautete auf fernere 12 Jahre, Silslau starb aber schon 1572.
3) Ueber die Auslösung des Amtes Biesenburg s. vorige S. Anm. 1 am Ende.
4) Ueber die im Jahre 1563 zu Stande gebrachte Auslösung des an AchatiuB v. Zehmen (s. S. 3 Anm. 2) verpfändeten Hauptamts Preu-
roarokr
Digitized by VjOOQIC
22
Amt Pr.-Mark.
Sohefferey.
Storohnest,
Dorffguetstun
Vorwerck.
Dolstedt, Hoe£^
MtUle.
Mißwaldt, MlUle.
Schneide- a. WalokmüUe.
Hammer.
2. Diß 64. jar den 20. febniarii hab ich angefangen zu suchen, wafi notzlich zu bauen eey, und habe gefunden:
3. Ein new sohefferey dar angelegt, haben aber den stal dem Ist ge- hofe zu nonde gebauet; der sali nechst dem Obstgarten Bchen. gegatzt werden,
4. Ein dorff, Storchnest genant: da ist ein fordert gut for- Nicht brig anzulegen, man mochte auch dar ein gute studt
geechen. halten.
5. Den hoff Dolstedten mocht man, weil er gar baufellig Niebt ist, auff die alte maure bauen, da ehezeiten ein sattel-
geechen. ^^p gewesen.
6. Die mole daselbst sali new mit 3 gengen gebauet werden. Derselben molen kau man mher wasser geben von drein teichen, auch das wasser halten in ideren umblauff mit einem stogke. Daß hab ich also machen lassen.
7. Es sint dar die wiesen verwachsen, die graben vergangen; hab ich bevolhen die graben zu fertigen und den straüch außzu- roden; obs gesehen wirt, gibt die zeit
8. Zu Mißwalde ist ein mole mit einem gange, da ist mal- Sal gesehen werg und wasser gnug; hab ich bevolhen ein new
^^°* mole neher am teiche zu bauen mit dreien gengen, den tham zu erhoen.
9. Unter dieser molen kan'^ein schneidtmole gebauet werden, auch ein walgmole ; für alters ist dar auch etwaß gebauet gewesen.
10. über Mißwalde ist zuvom ein hamer gewesen. Da sal
ßisch-Mark und die bezüglichen Landtagsverhandlungen Toeppen 1847 S. 442 nnd 447.
1) Siehe S. 11 Anm. 1.
2) Daß wir hier nicht ein verhochdeatschtea sadelhove (in dem Sinne von Salgat) vor uns haben, wird dadurch klar, daß dieser oder ein ähnlicher Ausdruck zur Bezeichnung gewisser ländlichen Besitzungen im Ordenspreußen niemals vorkommt, auch wol kaum eine Berechtigung gehabt hätte, da aUer Grundbesitz vom Deutschen Orden lehnrechtlich vergeben worden war. Wenn ein ganz kleines Grundstück (12 Ruthen lang und 7 breit) in der Neustadt Braunsberg, welches 1376 einem Wagen- bauer verliehen war, später unter der Bezeichnung Sattelhof dem Kapitel gehört (Codex diplomaticus Warmiensis, in S. 2), so kann das meiner Meinung nach doch nur darin seinen Grund haben, daß dort entweder eine SatÜerwerkstätte des Kapitels war oder ein Ort, wo seine Pferde, etwa Yorspannpferde, umgelegt wurden. Zum ersten Umspann für die von der Marienburg nach dem Osten gehenden Schweiken (Postpferde) des Ordens dürfte gerade Dollstädt günstig gelegen haben.
Digitized by
Amt Pr.-Mark.
23
man fragen, ob eisenerzt zu finden sey, und wider einen hamer hienbauen^
11. Item zu Mißwalde aber dem mülteiche sein nach 3 oder Anrichtang 4 oberteiche zu machen, alles der mülen zum besten; solchs ist ^^^^'T^"**®- boTohln zu machen*
12. Dieweil in diesem ampt yU schöner beiden sein, das Heiden; Ver- holtz übel verpicbt wirt, sali das pichen abgeschafft werden und r^^^^^ Wirt übel das holtz geschniten werden: brenget lOfechtigen notz.
gehalten, jjj^ afifterschlege und stoben sali man pichen.*
13. Ein wüste gut Feilschmitz — sein 3 teich uber- geecheo. einander zu machen; die sein beyohlen zu machen.
14. Zu Tabem ist ein mole mit 2 gongen, da ist bevolhen Mülle la den tham eines mannes hoch zu erhoen, im umblauff einen ^^'^om. ubeifbal zu machen mit 2 fenstern^ damit man das wasser
1) Ueber die Eisen führenden Schichten und Erden in nnserer Provinz, welche wenigstens in früheren Zeiten mit einigem Vortheil yer- werthet werden konnten und lange verwerthet sind, vgl. Wrede in Beiträge z. Kunde Preußens, I (1818) S. 423 fL, Schumann in Die Provinz Preußen, Festgabe, 1863, S. 77 fg. und L. Weber S. 230. Die Worte Schumanns lauten, nachdem er einige andere Stellen, wo sich Eisenoxjd findet, namhaft gemacht hat: „Ganze Lager bedecken den südlichen Abfall des baltisoh-uralischen Höhenzuges bei Willenberg, Neidenburg, Ortelsburg, wo zur Zeit Hennen b|ergers [Erclerung der Preussischen grossem Landtaffel, 1595, an mehreren Stellen] sechs Hoch- öfen im Betriebe waren, während heut« nur einer, der damals noch nicht vorhanden, die Eisenschmelze von WondoUek bei Johannisburg, in Thä- tigkeit ist*^ Bekanntlich ist auch Ofen und Fabrik WondoUek inzwischen eingegangen. Die noch im vorigen Jahrhundert gehenden Eisenhämmer bespricht Bock, Versuch einer wirthschaftlichen Naturgeschichte von Preußen, II (1783) S. 510 ff. — Die zahlreichen Stellen, in welchen Nostitz selbst auf vorhandene oder in Aussicht genommene Eisenhämmer zu sprechen kommt, s. im Wörterverzeichniß unter diesem Wort.
2) Darüber, daß das „stehende*^ frische, zu gewerblichen Zwecken geeignete Holz zun Pechbrennen verwandt und auf diese Weise zu ge- ring verwerthet wird, klagt Nostitz öfter und fordert die völlige Ab- mshaffung der Pechöfen (s. unten Blatt 36 Abs. 9, Bl. 38 Abs. 10). Nach der im Anhang abgedruckten Ordnung über die Verwaltung der Haupt- ämter von 1567 soll es nicht gestattet werden Pech und Theer zu brennen von frischem Holz, sondern allein von trockenem Lagerholz und Stubben.
8) Um den zu schnellen Abfluß der oberhalb eines Wehrs befind- lichen Wassermenge verhüten, den Abfluß nach Bedürfniß regeln zu können sind ofb in einem üeberfjEdl (schützenbretterartige) Vorkehrungen getroffen, durch welche seine Breite mehr oder weniger verändert werden kann. Diese nennt man Fenster.